Bibliographie/Quellen
2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 151.
Bedencken auf das Interim von einem hochgelehrten Herrn (VD16: O 992)
Osiander, Andreas (erschlossen)
Bedencken auff das
Interim von einem Hochgeler=
ten vnd Ehrwirdigen Herrn
einem Erbarn Radt seiner
Oberkeit vberreicht.
j. Corinth. iij.
Die weisen erhasschet er inn yhrer
klugheit.
M. D. XLIX.
Druck
- Erscheinungsort
- Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1549 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- anderer Druck als S 212. 4° Helmst. (6)
- Umfang und Format
- 22 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- O 992
- Bestandsnachweis HAB
- S 209. 4° Helmst. (2)
- Weitere Exemplare
- 189.5 Theol. (2); 140.10 Theol. (1); 238 Quod. (12); 329.6 Theol. (11); 512 Theol. (22)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Widerstand gegen das Augsburger Interim
- Kommentar
- Gutachten Osianders für den Nürnberger Rat vom Juli 1548. Es wurde anonym gedruckt. Der Autor schreibt, er habe das Interim in seiner lateinischen und deutschen Fassung gelesen, verglichen und untersucht. Es biete eine reine Lehre von der Erbsünde und Erlösung in Christus, an der nur zu tadeln sei, dass sie die Liebe zur Gerechtigkeit mache. Weitere Mängel fänden sich im Zusammenhang mit den Zeremonien, aber diese ließen sich zum Teil aus dem Interim selbst heraus widerlegen. Unnötige Lehren, die nicht gepredigt werden sollten und vor denen man warnen müsse, beträfen die Macht der Kirche, den Primat der Bischöfe. Sie seien aber nicht Sache der weltlichen Obrigkeiten, sondern jeder müsse hier selbst bekennen und verantworten, was er davon halte. Schließlich behandelt Osiander die päpstlichen Zeremonien, die er nicht für schriftgemäß hält, indem er sie einzeln durchgeht. Sein Kriterium für die Rechtmäßigkeit aller Zeremonien ist, dass darin nicht geleugnet oder verdeckt werden dürfe, dass die Rechtfertigung des Menschen allein Christi Werk sei. Auch sei die Regelung abzulehnen, dass zweite Eheschließungen vom Priester nicht gesegnet werden dürfen. Osiander benennt auch Missstände bei der Beichte und kritisiert ausführlich das Sakramentenverständnis vor allem die Opfertheologie in Bezug auf das Abendmahl. Schließlich stellt er fest, dass der Antichrist selbst hinter diesen Regelungen stehen müsse, die Osiander unchristlich und abgöttisch nennt. Wichtig sei nun, auf jeden Fall bei der reinen Lehre zu bleiben. In Zeremonien, liturgischen Bräuchen und Liedern ist Osiander zu Zugeständnissen bereit. Nicht hinzunehmen seien aber Privatmessen ohne Kommunikanten, der Kanon, der den Opfergedanken enthalte, die Anrufung der Heiligen und ihres Verdienstes und die Lehre vom Fegfeuer. Ebenso seien die Litanei, Weihwasser und Salz, dreierlei Öle und die Beschwörung des Teufels abzulehnen. Wenn es zur Durchsetzung des Interims komme, werde sich kein frommer Prediger in seinem Amt halten können. Da aber der Teufel und der Antichrist hinter dem Interim stünden, helfe keine Diplomatie, sondern nur freimütiges öffentliches Bekennen. Der Kaiser sei dabei nur Werkzeug der bösen Mächte. Er müsse besser informiert werden, so werde er gewiss väterlicher und milder handeln.
Zitierhinweis
Bedencken auf das Interim von einem hochgelehrten Herrn, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/bb3e7d69-b717-4ff2-a647-4ad62f7f8971>. (Zugriff am 09.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.