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eine Schrift wider ein recht epicurisch Buch der Adiaphoristen (VD16: F 1492)

Flacius, Matthias (auf Titel)

Eine schrifft Ma.
Flacij Illyrici widder ein recht
epicurisch Buch / darin das Leiptzi=
sche INTERIM verteidiget wird / sich
zu hüten für den verfelschern
der waren Religion /
sehr nützlich zu
lesen.
1. Cor. 10.
Was soll ich denn nu sagen? Sol ich sagen das
der Götze etwas sey? Oder das das Götzenopffer et=
was sey? Aber ich sage / das die Heiden was sie op=
ffern / das opffern sie den Teuffeln / vnd nicht Gotte.
Nu wil ich nicht / das jr in der Teuffel gemeinschafft
sein solt. Jr kündt nicht zugleich trincken des HErrn
kelch / vnd der Teuffel kelch. Jr kündt nicht zugleich
teilhafftig sein des Herrn tisches / vnd der Teuffel ti=
sches. Oder wollen wir den Herrn trotzen? Sind wir
stercker den ehr? Ich hab es zwar alles macht / Aber
es fromet nicht alles. Ich hab es alles macht / Aber
es bessert nicht alles. Niemandt suche was
sein ist / sondern ein jglicher
was des andern
ist.
1549.

Gegner:
Autoren des Buchs, die das Leipziger Interim verteidigen

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Lotter, Michael (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1549 (auf Titel)
Kommentar Druck
anderer Druck als G 672.4° Helmst. (5), knappere Titelform
Umfang und Format
18 Bl. 4°
VD 16-Nummer
F 1492
Bestandsnachweis HAB
S 210. 4° Helmst. (7)
Weitere Exemplare
173 Theol. (2); 183.12 Theol (2); 502.3 Theol. (8); 513.24 Theol. (14); 521.3 Theol. (12); S 211.4º Helmst. (2); Yv 2768.8º Helmst.; Alv.: Ef 103 (17)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Mit dieser Schrift antwortet Flacius auf einen anonym erschienenen Druck, der das Leipziger Interim verteidigte und dabei die Position bezog, in Notzeiten oder falls es die Obrigkeit anordne, sei ein Christ von der Befolgung der letzten acht Gebote des Dekalogs entbunden. Dieser Ansicht widerspricht der Illyriker vehement und bezeichnet sie als epikurische Sünde. Das Leipziger Interim, das der Epikuräer verteidige, sei so formuliert, dass jede theologische Partei ihre Interessen daraus ableiten könne. Zwar sei es richtig, dass ein Christ der Obrigkeit in weltlichen Dingen zum Gehorsam verpflichtet sei, in geistlichen jedoch nicht. Daher habe die Obrigkeit nicht die Befugnis, Gesetze im geistlichen Bereich anzuordnen. Im Leipziger Interim sei die defizitäre Bestimmung der Erbsünde und der Rechtfertigung des Menschen vor Gott aus dem Augsburger Interim ungeändert übernommen worden. Die kirchliche Lehre werde wieder dem Papst unterstellt. Die Beschränkung dieser Macht durch den Hinweis, dass er nichts gegen das Wort Gottes anordnen dürfe, helfe nicht weiter, habe doch der Papst noch nie zugegeben, etwas gegen göttlichen Willen angeordnet zu haben. Entsprechend kritisch fällt auch die Würdigung der Unterstellung der Kirchendiener unter den Papst aus. Es sei ein Spiel mit der Seligkeit der Christen, wenn man ihre Prediger direkt dem Antichristen unterstelle. Die Übertragung der Ordination an die Bischöfe werde einhergehen mit der Restitution der abgeschafften unchristlichen altgläubigen Ordnung der Ordination. Die Wiederaufrichtung der Messfeier mit dem alten Kanon und der kanonischen Stundengesänge werden durch Flacius ebenso abgelehnt wie die lateinischen Gesänge, die in den evangelischen Gottesdiensten wieder eingeführt werden sollen. Melanchthon selber sei sehr unzufrieden gewesen mit dem Leipziger Interim. Die Schrift endet mit einem Aufruf zum Widerstand gegen das Leipziger Interim.

Zitierhinweis

eine Schrift wider ein recht epicurisch Buch der Adiaphoristen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b9fde3f5-32f9-455b-9076-a1384b40359c>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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