Bibliographie/Quellen
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Von der sämtlichen Unterschreibung der CA (VD16: V 2629)
Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (erschlossen)
Von der Semptlichen
Vnterschreibung der Augspurgischen
Confession / darauff jetzundt
von etzlichen gedrun=
gen wirdt.
Christlicher vnd nötiger vnterricht
aus Gottes Wort.
Anno M. D. LXI.
- Gegner:
- Vertreter von Bekenntnisformulierungen, die offen sind für die Anerkennung von Irrlehren und Sekten (erschlossen)
Druck
- Erscheinungsort
- Regensburg (unsicher)
- Drucker
- Geißler, Heinrich (unsicher)
- Erscheinungsjahr
- 1561 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Parallelausgabe V 2630 mutmaßlich von Geißler in Regensburg gedruckt
- Umfang und Format
- 8 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- V 2629
- Bestandsnachweis HAB
- 2191.8° Helmst. (5)
- Weitere Exemplare
- 231.74 Theol. (3); 371 Theol. (3); 498.12 Theol. (10); Alv.: U 164 (9)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Allgemeiner Druck
- Kommentar
- Nachdem das Wormser Religionsgespräch von 1557 die Uneinigkeit der Augsburger Religionsverwandten gezeigt hatte, war man von fürstlicher Seite aus an einer Wiederherstellung der theologischen Einigkeit interessiert. Herzog Christoph von Württemberg schlug deshalb vor, die 1530 übergebene Augsburger Konfession aufs Neue unterschreiben zu lassen und sich in einem Vorwort zur Apologie und den Schmalkaldener Artikeln zu bekennen. Alle Augsburger religionsverwandten Stände sollten schwören, bei diesem Bekenntnis treu zu verharren, keine ihm entgegen gesetzten Irrlehren zu dulden und dem zänkischen Treiben der Theologen Einhalt zu gebieten. Anhänger dieser Württemberger Idee waren zunächst Friedrich von der Kurpfalz, Herzog Johann Friedrich von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen und nach einigen diplomatischen Anstrengungen auch Kurfürst August von Sachsen, der zur Umsetzung dieses Plans zum Fürstentag nach Naumburg einlud, der am 20. Januar 1561 begann. Doch schon im Vorfeld entbrannte ein Streit darüber, welche Variante der CA unterschrieben werden sollte und ob der deutsche oder der lateinische Text dieses Bekenntnisses als maßgeblich erklärt werden sollte. Kurfürst Friedrich von der Pfalz plädierte nachdrücklich für die CA var von 1540 und die lateinische Fassung. Die Formulierung der deutschen Fassung "unter der Gestalt von Brot und Wein" schien ihm die Transsubstantiationslehre auszusagen. Umstritten war auch, ob die Schmalkaldener Artikel unterschrieben werden sollten oder nicht. Man einigte sich auf die deutsche CA von 1530 und die lateinische von 1531, berief sich aber in der Präfation auch auf die CA var und die Ausgabe der Apologie von 1540 als mit der CA inv übereinstimmende Bekenntnisgrundlage. Darüber hinaus enthielt die Präfation ein Bekenntnis zur Personalpräsenz Christi in den Abendmahlsfeiern, bei der er mit Brot und Wein seinen Leib und Blut zu essen und zu trinken gebe. Diese Präfation erhielt alle Unterschriften bis auf eine. Der Herzog von Sachsen protestierte dagegen, unterschrieb nicht und reiste ab. Auf diesen Abschied des Naumburger Fürstentages mit seiner Präfation zur CA bezieht sich Nikolaus Gallus in diesem Druck. Es sei unmöglich, mit Menschen eine Konfession zu unterschreiben, von denen man befürchten müsse, dass sie heimlich die öffentlichen Irrtümer und Sekten verteidigten und bei ihrer Ausbreitung behilflich seien. Eine bloße Unterschreibung der CA reiche in der Gegenwart nicht mehr aus, würden doch in ihr nicht die erst in jüngerer Zeit entstandenen Irrlehren verworfen. Eine Unterschreibung der CA fiele so zurück hinter den aktuellen Diskussionsstand, widerspreche aber auch der CA selber, die damals alle aktuellen Ketzereien wie die Wiedertäufer und die Zwinglianer verworfen habe. In der Zwischenzeit hätten auch die Calvinisten, Osiandristen und Antinomer die CA unterschrieben. Eine erneute Unterschreibung der CA stärke also implizit diese Irrtümer. In der Präfation würden die Schmalkaldischen Artikel nicht erwähnt, obwohl sie deutlicher auch einige der jetzigen Irrlehren verdammten. In der Präfation, die jetzt unterschrieben werden solle, sei die calvinistische Abendmahlslehre nicht verworfen worden und werde so durch dieses Dokument toleriert. Die gleichberechtigte Nennung der beiden Fassungen der CA führe überdies zu erheblichen Schwierigkeiten, widerspreche doch die CA var in vielen Punkten der CA inv. Eine deutliche Abgrenzung gegen die Irrtümer der Sakramentierer, Interimisten, Osiandristen, Antinomer, majoristische Werklehrer und Adiaphoristen sei unumgänglich. Darum sei eine neue Präfation nötig, die sich auf die CA in Übereinstimmung mit Gottes Wort, Luthers Schriften und den Schmalkaldischen Artikeln berufe. Darüber hinaus solle diese Präfation eine namentliche Verdammung aller Irrtümer und Sekten, die gegen die CA entstanden seien, enthalten.
Zitierhinweis
Von der sämtlichen Unterschreibung der CA, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a8e89351-03b8-48c0-8b26-296f46e71a42>. (Zugriff am 09.12.2024)
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