Bibliographie/Quellen
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Bekenntnis der Prediger von Lindau (VD16: C 2393)
Lindauer Prediger (auf Titel)
Christliche Bekentnis
Der Lerer des heiligen Euangelij
in der Kirchen Christi zu Lindaw /
Von den Streitigen
Artickeln.
Lutherus in der Glossa / des 3. Ca=
pitels der Epistel an die Röm.
Dieses ist das Heuptstück vnd der Mittelplatz
dieser Epistel vnd der gantzen Schrifft. Nemlich /
Das ALLES SVNDE IST / Was nicht
durch das Blut CHRISTI Erlöset / im Glau=
ben gerecht wird.
M. D. LXXIII.
Druck
- Erscheinungsort
- Mansfeld (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Petri, Andreas (erschlossen)
- Erscheinungsjahr
- 1573 (auf Titel)
- Umfang und Format
- 8 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- C 2393
- Bestandsnachweis HAB
- 519.6 Theol.(8)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Widmung
- Empfänger
- Bürgermeister und Rat (aus Text oder Kolophon)
- Umfang
- keine Widmung vorhanden
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Erbsündenstreit
- Kommentar
- Mit diesem Druck geben die Lindauer Pfarrer Matthias Rot, Georg Necker, Tobias Rupp und Sebald Scheffler ihre Vorrede zur Neuedition des Katechismus, des Gesangbuches und der Lindauer Agende in den Druck. Lindau habe zwar 1530 zusammen mit Straßburg, Konstanz und Memmingen die Tetrapolitana übergeben, doch bekenne sich die Stadt heute nicht mehr zu diesem zwinglianischen Bekenntnis. Im Kontext des Interims sei die Liturgie und der Katechismus der Stadt lutherisch geworden, und auf dem Frankfurter Fürstentag habe 1558 auch ihre Stadt die CA und ihre Apologie unterzeichnet. Die Lindauer Prediger bekennen sich zur heiligen Schrift als unveränderlicher Lehrgrundlage, zu den drei altkirchlichen Bekenntnissen als deren adäquate Auslegung, zur CA inv, zu den Schmalkaldischen Artikeln und zum Kleinen Katechismus Luthers. Davon ausgehend verwerfen die Lindauer Prediger die rein verbale Idiomenkommunikation der Wittenberger Fakultät, die akzidentianische Erbsündenlehre und beziehen gegen die Position Stellung, dass der freie Wille des Menschen mit Hilfe des Heiligen Geistes bei seiner Bekehrung mitwirken könne. Die osiandrische Rechtfertigungslehre wird ebenso abgelehnt wie die majoristische Notwendigkeit von guten Werken und dass es unmöglich sei, ohne Werke selig zu werden. Die Lindauer Prediger wenden sich ebenso gegen die adiaphoristische Einrichtung von Kirchenbräuchen, um den Feinden des Wortes Gottes zu gefallen. Dies lege der Kirche ein Joch auf, das sie nicht tragen könne. An diese Verwerfungen schließt sich eine Darstellung der positiven Lehre an. Danach habe die zweite Person der Trinität ihrer angenommenen menschlichen Natur nicht allein den bloßen Namen mitgeteilt, sondern die göttliche Natur und damit alle ihre Majestät sei der menschlichen Natur Christi real mitgeteilt worden, wie dies Mt 28 und Kol 2 bezeugten. Die Erbsünde sei als identisch mit der verdorbenen Natur und Wesen selber zu definieren und nicht bloß als ein Akzidenz. Nicht die ewige Gerechtigkeit, die Christus seiner göttlichen Natur selbst ist, sondern sein vollkommener Gehorsam, den er seinem Vater geleistet habe, sei die Gerechtigkeit, die Gott um Christi willen durch den Glauben zur Seligkeit anrechne. Gute Werke seien nicht nötig zur Seligkeit, und es sei unmöglich, durch gute Werke selig zu werden. Sie folgten vielmehr der Rechtfertigung von sich selber als freie und ungezwungene Werke der Liebe. Eine Vergleichung mit dem Papst und den anderen Feinden des Evangeliums sei nicht möglich. Hier gelte der Grundsatz der Absonderung von dem Werk des Satans. Da die vier Lindauer Pfarrer bereits alt sind, fordern sie ihre Obrigkeit auf, nur dann neue Pfarrer zu berufen, wenn sie mit diesem Bekenntnis übereinstimmen.
Zitierhinweis
Bekenntnis der Prediger von Lindau, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a7856d9e-f8df-4761-ae4e-fbbce93f190d>. (Zugriff am 06.10.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.