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Mansfelder Prediger, Antwort auf den endlichen Bericht (VD16: K 2612)

Prediger (auf Titel) , Spangenberg, Cyriakus (auf Titel)

Kurtze Antwort vnd
Gegenbericht / Der Prediger / in
der Graffschafft Mansfeldt.
Vff
Der Herrn Theologen / beider Vniuer=
siteten / Leiptzig / Vnd Wittemberg / Vnd
Churfürstlichen Sechsischen Superin=
tendenten / Endtlichen Bericht
vnd Erklerung / etc.
Auch
M. Cyriaci Spangenbergs sünderli=
che Antwort / auff derselben Theolo=
gen / vber jhn gefelletes Endurtel.
Gedruckt zu Eissleben / durch
Andream Petri.
M. D. LXX.

Gegner:
Kursächsische Theologen (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (auf Titel)
Drucker
Petri, Andreas (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1570 (auf Titel)
Kommentar Druck
A 2r-E 1v: Kurze Antwort der Mansfelder Prediger E 2r-K 3r: Antwort Spangenbergs K 3v-4v: Dreiereley Einrede wider die lateinische Mansfeldische Confession/ von dem wörtlein SIMILIS (Autor: Zacharias Praetorius)
Umfang und Format
40 Blatt 4°
VD 16-Nummer
K 2612
Bestandsnachweis HAB
393.7 Theol. (12)
Weitere Exemplare
496 Theol.(4)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Abendmahlslehre und Christologie, Prädestinatianischer Streit
Kommentar
Antwort der Mansfelder Prediger auf den „Endlichen Bericht“ der beiden kursächsischen Universitäten Leipzig und Wittenberg (L 1037) von 1570. Die Schrift besteht aus vier Teilen: I. Die Mansfelder verwehren sich dagegen, als „Flacianer“ bezeichnet zu werden, denn damit wollten die Kursachsen alle Anfeindungen, die Flacius erfahren habe, auch auf die Mansfelder anwenden. Dies habe schon Stössel in seiner „Apologia“ (S 9219) getan, auf die die Mansfelder in ihrer „RESPONSIO“ (R 1194) geantwortet hätten. Sie distanzieren sich auch davon, als streitsüchtig oder als unkritische Flaciusschüler verstanden zu werden. Im Angesicht des nahenden Jüngsten Gerichts könnten sie jedoch nicht zu Irrlehren schweigen. Ihre Kritik habe sich aber stets auf einzelne Lehren bestimmter Personen bezogen, niemals auf ganze Universitäten. II. Völlig grundlos sei der Vorwurf, sie hätten den sächsischen Kurfürsten beschuldigt, von der wahren Religion abgefallen zu sein, und behauptet, er habe ein Bündnis mit den Feinden des Evangeliums geschlossen, tyrannisiere die Prediger der Wahrheit, habe die Jesuiten gefördert und sogar in seinen Universitäten eingesetzt, um dafür die orthodoxen Lehrer abzusetzen. Die kursächsischen Theologen hätten keine Beweise dafür vorgebracht. III. Auf die Kritik der Wittenberger an drei Artikeln des lateinischen Bekenntnis der Mansfelder Pfarrer von 1560 (B 1521, deutsche Fassung: B 1520) antworten diese, dass Erasmus Sarcerius das Mansfelder Bekenntnis 1559 verfasst habe, um neuen Irrlehren entgegenzutreten, die sich auch in Mansfeld auszubreiten drohten. Bereits 1562 hätten die Mansfelder Theologen genau die Punkte, die nun von den Kursachsen moniert worden seien, in ihrem „kurtzen Bericht“ (K 2760) benannt und verbessert. Die Mansfelder Prediger hätten niemals die Ketzereien vertreten, mit denen sie jetzt von den Kursachsen beschuldigt würden, und sie seien der festen Überzeugung, dass auch Sarcerius diese niemals gelehrt habe. IV. Gegen die Kritik an seinem Druck „De Praedestinatione“ (S 7653) beruft sich Spangenberg auf Luthers „De servo arbitrio“, auf Urban Regius und den Römerbriefkommentar von Brenz. Die Vorwürfe der Wittenberger, Spangenberg folge hier verschiedenen Irrlehren, weist dieser als unbewiesen und haltlos zurück.

Zitierhinweis

Mansfelder Prediger, Antwort auf den endlichen Bericht, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/de04dc12-2e92-431b-b244-f0e135442af6>. (Zugriff am 08.11.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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