Bibliographie/Quellen

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Quaestiones de libertate voluntatis humanae (VD16: P 2327)

Pfeffinger, Johann (auf Titel)

DE LIBERTA=
TE VOLVNTATIS
HVMANAE, QVAESTIO=
NES QVINQVE.
D. Iohannes Pfeffinger.
LIPSIAE
EDITAE IN OFFICINA
GEORGII HANTSCHI.
1555.

Druck

Erscheinungsort
Leipzig (auf Titel)
Drucker
Hantzsch, Georg (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1555 (auf Titel)
Kommentar Druck
In P 2322, B 3v, berichtet Pfeffinger auch von einer weiteren Auflage des Drucks, die nicht in VD 16 verzeichnet ist.
Umfang und Format
12 Bl. 8°
VD 16-Nummer
P 2327
Bestandsnachweis HAB
--
Weitere Exemplare
Jena UB 8ºArt.lib.VII,2(13) Mü SB Polem.1026/1 Wien NB 79.L.152
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Der Leipziger Theologieprofessor Pfeffinger beginnt seine Disputation über den freien Willen mit einem Vorwort, in dem er auf den besonderen Charakter einer Disputation hinweist. Wäh-rend im normalen universitären Betrieb die Studenten der Lehre ihrer Professoren glauben sollten, würden in einer Disputation Thesen zur Diskussion gestellt. In einer Disputation soll-ten die Beteiligten die Aussagen des Stellers in Frage stellen und widersprechen. Die Frage nach dem freien Willen sei schon immer heftig umstritten gewesen. Trotzdem meint Pfeffin-ger, dass der mittlere Weg auch in dieser Frage die beste Antwort darstelle. Sollte jemand Bedenken haben, so sei zu hoffen, dass er diese sachlich darstellen werde. Mit dieser Disputa-tion sollte Pfeffinger den synergistischen Streit auslösen. Die 41 Disputationsthesen beschäf-tigen sich thematisch mit fünf Fragen zum Thema freier Wille des Menschen. I. Im weltlichen Bereich sei dem Menschen die Freiheit seines Willens zuzugestehen. So sei er auch in vollem Umfang für seine Straftaten verantwortlich zu machen, da er sich auch anders hätte entschei-den können. Doch sei auch der nicht wiedergeborene Mensch dazu in der Lage, in bürgerli-cher Gerechtigkeit mit anderen Menschen zu leben und die im Gesetz gebotenen Werke zu-mindest teilweise zu erfüllen. II. Die menschliche Natur könne das Gesetz Gottes nicht voll-ständig erfüllen aufgrund der angeborenen Sündhaftigkeit, die ihr die Erfüllung des inneren Gehorsams im Herzen unmöglich mache. Der Mensch verfüge ebenso wenig über eine Mög-lichkeit, sich von seiner Sünde zu befreien, wie er über keine Möglichkeit verfüge, sich vom Tod zu befreien. Aus diesem Grund sei Gott selber Mensch geworden und habe das Gesetz für die Menschen erfüllt. Wenn der Mensch auch zur äußeren Erfüllung des Gesetzes teilwei-se in der Lage sei, so könne er doch niemals Gott mit innerem Gehorsam lieben. Er bedürfe darum der göttlichen Gnade, die ihm den Verdienst Christi mitteile. III. In geistlichen Ange-legenheiten verfüge der menschliche Wille über keine Freiheit, Bewegungen hin zu Gott zu entwickeln ohne Hilfe des Heiligen Geistes. Darum dürfe der Mensch dem Heiligen Geist nicht widerstreben, der die menschlichen Geister und Herzen bewege, sondern ihm zustim-men. Denn der Heilige Geist werde nur von denen empfangen, die ihn begehren, ihn nicht abwiesen, ihm nicht widerstünden, sondern mit Seufzen auf seine Hilfe warteten. IV. Der menschliche Wille verhalte sich so in der Bekehrung nicht rein passiv, sondern der Heilige Geist bewege durch das Wort Gottes den denkenden Geist und den menschlichen Willen, so dass er nicht widerstehe, sondern dem bewegenden Geist Gottes gehorsam sei und die Hilfe Gottes erbitte. Die menschliche Zustimmung und das Verstehen fänden zeitgleich mit dem den Willen und das Herz entzündenden Wirken des Heiligen Geistes statt. Pfeffinger zitiert die altkirchlichen Theologen Basilius: „Wenn Du willst, ist Gott Dir schon vorausgekom-men.“ und Chrysostomus, der behauptet habe, dass Gott die Menschen zu sich ziehe, die dies wollten. Würde sich der menschliche Wille in seiner Bekehrung wie ein Felsblock oder eine Statue verhalten, wie die Gegner behaupteten, so gäbe es kein Ringen, keinen Kampf um die Bewahrung des Glaubens und keine Anfechtungen. Würde sich der menschliche Wille in sei-ner Bekehrung rein passiv verhalten, dann wäre kein Unterschied zwischen den Frommen und den Gottlosen, zwischen den Erwählten und den Verdammten. Gott würde zum Urheber der Sünde gemacht, hänge doch allein an seiner willkürlichen Erwählung das menschliche Heil. Man müsste so in Gott zwei miteinander im Streit liegende Willen behaupten, was im Gegen-satz zum Schriftzeugnis stünde. Aus diesen Gründen müsse der Grund, aus dem einige Gott zustimmen und andere nicht, im Menschen selber gesucht werden. Es gebe kein Ansehen der Person bei Gott. Das größte Lob der göttlichen Gerechtigkeit bestehe darin, dass er mit allen Menschen nach festen, offenbarten Regeln umgehe: Er verdamme die Sünde in allen und gebe seinen Sohn als Versöhnung für alle. Gottes Wille sei nirgendwo anders zu suchen als in sei-nem geoffenbarten Wort. Nach der Erwählung sei nicht außerhalb des Wortes Gottes und au-ßerhalb Christi zu fragen, sondern nur a posteriore. So könne man ohne jeden Zweifel be-haupten, dass alle diejenigen erwählt seien, die die Barmherzigkeit Gottes um Christi willen im Glauben annähmen und dieses Vertrauen bis zu ihrem Tod nicht ablegten. Wer aber die Barmherzigkeit Gottes zurückweise, sei nicht erwählt. Darum müsse zum Handeln des Heili-gen Geistes im Wort die menschliche Annahme der Verheißung und die Erkenntnis Christi hinzukommen. Darum seien die biblischen Aussagen über die Verstockung als ein Zulassen Gottes, dass der Mensch in die selbst verschuldete Verdammnis läuft, zu verstehen, keines-falls jedoch als eine Tätigkeit Gottes, die die Menschen ins Unheil stürze. Denn Gott sei nicht der Urheber der Sünde. Der Grund für die Verwerfung sei nicht der Wille Gottes, sondern die Sünden der Menschen. Der Grund für die Erwählung liege in der durch den Kreuzestod Chris-ti erworbenen Barmherzigkeit des versöhnten Willens Gottes beschlossen. Der Grund für den Unterschied zwischen den Erwählten und den Verdammten sei in deren Willen zu suchen. Während die einen den Verheißungen Gottes widerstrebten, nähmen die anderen sie mit dankbarem Herzen an. Aus dem allen folge, dass der menschliche Wille in seiner Bekehrung nicht untätig sei oder sich wie ein Stein oder Amboss verhalte. Wenn die Gegner auch be-haupteten, das Wirken des Heiligen Geistes würde durch eine Beteiligung des menschlichen Willens geschmälert, so werde doch der Leser schnell verstehen, dass die Synergie des menschlichen Willens in Zustimmung und Verstehen der Hilfe des Heiligen Geistes nichts stehle. Denn das Wirken des Heiligen Geistes sei die Voraussetzung jeder menschlichen Zu-stimmung. V. Gott bewirke nicht das Unheil, die Sünde oder das Böse, er lasse es nur zu. Laut Pfeffinger stimmt die in dieser Disputation vorgetragene Lehre exakt mit der biblischen Tra-dition überein. Zum weiteren Unterricht verweist er seine Studenten auf die Bücher seines eigenen Lehrers Melanchthons. Dieser Druck der Disputationsthesen Pfeffingers sollte den synergistischen Streit auslösen.

Zitierhinweis

Quaestiones de libertate voluntatis humanae, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d620a4c8-1d79-4b29-a174-e8ab8e53c04c>. (Zugriff am 07.11.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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