Bibliographie/Quellen

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Ohne Titel (VD16: S 808)

Vnnser von Gotts
genaden Moritzes Hertzogen zu
Sachssen / Landtgraffen in Döringen /
vnnd Marggraffen zu Meissen / Erklerunge / wie
wir der Christlichen Religion geneigt / Vnnd
welcher vrsach halben / wir Vns / wider die Kayser=
liche Maiestat / nicht eingelassen / noch vmbgehn
haben können / Vns / vmb Vnsers Vet=
tern Lande anzunehmen.

Druck

Erscheinungsort
Leipzig (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Bapst, Valentin (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1546 (aus Text oder Kolophon)
Kommentar Druck
Sächsisches Wappen auf Titelblatt <br> A 2r-E 2r: Erklärung Herzog Moritz'' von Sachsen <br> E 2v-F 1r: Brief an Landgraf Philipp von Hessen <br> F 1v-3r: Brief an Herzog Johann Wilhelm von Sachsen
Umfang und Format
23 Blatt 4°
VD 16-Nummer
S 808
Bestandsnachweis HAB
Yv 1800.8º Helmst.
Weitere Exemplare
24.4 Pol. (20), YT 4.4 Helmst. (28), YT Kapsel 1.4 Helmst. (12), Yv 1575.8 Helmst.
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Schmalkaldischer Krieg
Kommentar
Dieser Ende 1546 bei Valentin Bapst in Leipzig in Druck gegangene Traktat erweist sich als engagierte Verteidigungsschrift des Herzogs Moritz von Sachsens im Rahmen der auch religionspolitisch motivierten Einbindung seiner fürstlichen Politik in die Vorgänge des Schmalkaldischen Krieges. Bereits im Juni 1546 hatte Moritz mit Karl V. auf dem Regensburger Reichstag einen Vertrag abgeschlossen, der den Albertiner zu militärischer Neutralität im Falle eines Krieges zwischen Kursachsen und dem Kaiser verpflichtete. Aufgrund ihrer Nähe zu Kursachsen kam den albertinischen Landen eine enorme strategische Bedeutung zu, die Karl V. geschickt in seine Kriegsvorbereitungen gegen den Schmalkaldischen Bund einzuflechten verstand. Am 20. Juni 1546 verhängte der Kaiser die Reichsacht über Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen; bereits im Sommer 1546 brachen die Kampfhandlungen in Süddeutschland los. Nachdem Karl V. im August sowohl Herzog Moritz als auch den sich in Böhmen aufhaltenden König Ferdinand I. zur Vollstreckung der Reichsacht aufgefordert hatte, griff Moritz nach einer Phase mehrmonatigen Zögerns im Oktober 1546 auf kaiserlicher Seite in den Konflikt ein. Zuvor war ihm durch den Prager Vertrag die Übertragung der sächsischen Kurwürde auf seine Linie in Aussicht gestellt worden. Seit Ende Oktober 1546 gelang es Moritz’ Truppen, große Teile Kursachsens sowie die Stadt Zwickau zu besetzen. Der vorliegende Druck entstand während dieser letzten beiden Monate des Jahres 1546, denn Moritz weist darin ausdrücklich darauf hin, dass er sich einiger Ländereien seines Vetters Johann Friedrich bemächtigt habe und dass die böhmischen Truppen Ferdinands Sachsen bereits wieder verlassen hätten; eine militärische Gemengelage, welche in dieser Form nur während November/Dezember 1546 gegeben war. Moritz verwahrt sich in seiner Schrift gegen religiös wie politisch konnotierte Vorwürfe, die ihm seit dem Sommer 1546 nicht nur von Teilen der evangelisch gesinnten sächsischen Landstände, sondern auch von Theologen wie Nikolaus von Amsdorf (z.B. in dessen 1546 publizierter Schrift „Ein trost, warnung vnd vermanung wider den Gottlosen Hertzog Moritz“) gemacht wurden. Diese Kritik, die später in der diffamierenden Bezeichnung eines „Judas von Meißen“ gipfeln sollte, führte als Argumente an: Moritz sei von der Augsburger Konfession abgefallen und ließe in seinen Landen nicht mehr evangelisch lehren und predigen. Er habe sich unrechtmäßig der Länder seines rechtgläubigen Vetters bemächtigt und sei ein Freund und Unterstützer altgläubiger Fürsten und des Kaisers, letztlich also ein Verräter an der evangelischen Sache. Demgegenüber weist Moritz in seinem Traktat darauf hin, dass als Folge seiner Religionspolitik in den wettinischen Landen sehr wohl nach rechtgläubigen, evangelischen Gepflogenheiten der Gottesdienst zelebriert werde, an den Schulen lehre man das reine Wort Gottes nach Luthers Vorbild, die Vorwürfe wegen angeblicher Wiedereinführung altgläubiger Praktiken seien aus der Luft gegriffen. Zudem sei es absurd, seine politisch-militärische Treue dem Kaiser gegenüber mit Vorwürfen bezüglich eines angeblichen Abfalls vom evangelischen Glauben zu verbinden, denn man müsse – was auch in der Bibel stehe – der weltlichen Obrigkeit gehorsam sein. Zudem habe Karl V. ihm versichert, die Einwohner Kursachsens bei ihrem Glauben belassen zu wollen. Dem Kaiser stünde es hingegen frei, in seinen Erblanden Glaubensangelegenheiten nach eigenen Auffassungen selbst zu regeln. Moritz habe sich in den Wirren des gegenwärtigen Krieges Johann Friedrichs Ländereien nur deshalb bemächtigt, um sie vor Verheerungen durch kaiserliche, auswärtige Truppen zu bewahren und sicherzustellen, dass diese Gebiete in seiner Person unter wettinischer Herrschaft verbleiben könnten. Der deutlich von der Rechtfertigung des eigenen religionspolitischen Handelns gegenüber dem evangelischen Lesepublikum geprägte Druck endet mit der Wiedergabe zweier Briefe, und zwar an Philipp von Hessen sowie an Johann Wilhelm, den zweitgeborenen Sohn des Kurfürsten Johann Friedrich, datiert auf den 27. Oktober 1546. Darin wird Moritz’ Politik nochmals mit dem Hinweis verteidigt, durch den militärischen Zugriff auf Teile Kursachsens einer Verheerung dieser Landstriche durch kaiserliche Verbände zuvorgekommen zu sein.

Zitierhinweis

[Ohne Titel], in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b5a6cd9a-b622-4588-b489-7848b8ae118e>. (Zugriff am 09.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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