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Prediger in Eisleben, Von den Manichäischen Mansfelder Predigern (VD16: B 2472)

Prediger in Eisleben (auf Titel)

Beweis vnd Erzelung /
In welchen stücken(n) vnd
Reden / die jtzigen Prediger zu Mansfelt /
vnd jre Verwandten / sich mit den alten Ma=
nicheern / vergleichen.
Auff jren Trotz / vnd vielfaltige anforde=
rung / Auch zu widerlegung beschwerlicher
Calumnien / geschrieben
Durch
Die Prediger zu
Eisleben.
Psalm. 59.
Jre Lere ist eitel Sünde / vnd verharren
auff jrem Hoffart / Vnd Predigen eitel
Fluchen vnd Widersprechen.
1574.

Gegner:
Prediger in Mansfeld (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Gaubisch, Urban (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1574 (auf Titel)
Umfang und Format
32 Blatt 4°
VD 16-Nummer
B 2472
Bestandsnachweis HAB
471.1 Theol. (2)
Weitere Exemplare
Alv.: Eh 142 (13)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Mit dieser Schrift wollen die Eislebener Prediger Hieronymus Menzel, Andreas Fabricius und Zacharias Praetorius nachweisen, dass die Mansfelder Pfarrer Cyriakus Spangenberg und Christoph Irenäus unter Führung von Matthias Flacius Illyricus eine manichäistische Erbsündenlehre vertreten und im gleichen Zuge den gegnerischen Vorwurf zurückweisen, man vertrete selber eine Form des Manichäismus. Zu diesem Zweck listen sie in der Vorrede 16 Positionen auf, die sie ihrem Gegner Spangenberg unterstellen: 1. Peccatum est substantia. 2. Der Mensch mit Leib und Seele ist eigentlich die Erbsünde selbst. 3. Die zerstörte Natur des Menschen ist eigentlich ein Werk des Teufels. 4. Die Erbsünde müsse im Namen der Trinität getauft werden. 5. Viele Sünden sind Kreaturen Gottes. 6. Weil der Satan die Sünde gezeugt habe, so sei sie ein Wesen. 7. Das Bild des Teufels ist nach dem Fall Adams Leib und Seele und die menschliche Natur an sich. 8. Wie Gott und der Teufel vernünftige Wesen sind, so sind auch ihre Bilder vernünftige Wesen. 9. Gottes und des Teufels Werk könne im Menschen nach dem Fall nicht unterschieden werden. 10. Die Unterscheidung zwischen menschlicher Natur und ihrer Verderbung durch die Erbsünde ist papistisch und pelagianisch. 11. Theologen, die diese Unterscheidung vornehmen, machen die Natur gut und lehren mit den Papisten: naturalia mansisse integra. 12. Die Erbsünde ist ein selbständiges, lebendiges und vernünftiges Wesen. 13. Die wesentliche Ungerechtigkeit wird im Eschaton wieder wesentliche Gerechtigkeit sein. 14. Christus hat das Fleisch Adams vor dem Fall angenommen. 15. Christi menschliche Natur sei nicht identisch und wesenseins mit der Natur der gefallenen Menschen. 16. Die Unterscheidung zwischen Christi Menschheit und der gefallenen menschlichen Natur sei nötig, da die letztere nach dem Fall die Sünde selbst darstelle. Eine längere Diskussion der Position Luthers in dieser Frage, in der die These abgelehnt wird, er habe selber die Erbsünde als Substanz verstanden, schließt das Vorwort ab.

Zitierhinweis

Prediger in Eisleben, Von den Manichäischen Mansfelder Predigern, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e5c1b95d-9c3e-4a3c-95d6-e1e77c8876b2>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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