Bibliographie/Quellen

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Bericht über den Ausgang des Altenburger Colloquiums (VD16: W 2504)

Herzoglich-sächsische Theologen (erschlossen)

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gisch Colloquium zer=
gangen.
Anno
M. D. LXIX.

Gegner:
Kursächsische Delegation beim Altenburger Kolloquium, (erschlossen)

Druck

Erscheinungsort
s.l.
Erscheinungsjahr
1569 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
5 Blatt 4°
VD 16-Nummer
W 2504
Bestandsnachweis HAB
204.22 Theol. (5)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Nach der Restauration eines Luthertums flacianischer Prägung, die mit dem Regierungsantritt des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen 1567 in dessen Territorium stattgefunden hatte, kamen die beiden sächsischen Herrscher überein, den anhaltenden Konflikt zwischen Kursachsen und dem Herzogtum Sachsen durch ein Kolloquium von Theologen beider Seiten ein für alle Mal beizulegen. Am 21. Oktober 1568 traten darum die kursächsischen Theologen Paul Eber, Heinrich Salmuth, Andreas Freihub, Peter Prätorius, Caspar Cruciger d.J und der Hofprediger Christian Schütz mit den herzoglich-sächsischen Theologen Johannes Wigand, Johann Friedrich Coelestin, Christoph Irenäus, Bartholomäus Rosin, Alexius Bersnicer und Timotheus Kirchner in Altenburg zu einem Kolloquium zusammen, das bis zum 9. März 1569 dauern sollte. Um unnötigen Streit zu vermeiden, einigte man sich darauf, dass schriftlich miteinander kommuniziert werden sollte. Dieser Druck stellt nun einen Bericht über das Ende dieses Kolloquiums aus herzoglich-sächsischer Sicht dar. Am 9. März hätten die Kursachsen das Altenburger Kolloquium ohne Erlaubnis des Herzogs Johann Wilhelm verlassen und damit den Vertrag zwischen den beiden sächsischen Herrschern gebrochen, dass kein Teil des Kolloquiums das Gespräch abbrechen solle, bevor nicht über alle drei Religionsartikel diskutiert worden sei und zwar unabhängig von der Frage, ob man Einigkeit erreiche oder nicht. Die kursächsischen politischen Räte wollten ihre Theologen nicht ziehen lassen ohne Erlaubnis Johann Wilhelms, aber sie hätten sich nicht durchsetzen können. Erst zwei Wochen später hätten die kursächsischen Theologen in einem Schreiben 15 Gründe für ihr verfrühtes Aufbrechen genannt. Die Hauptursache habe darin bestanden, dass die herzoglich-sächsischen Theologen die kursächsische Bekenntnisschrift des Corpus Doctrinae Philippicum abgelehnt und verworfen hätten. Diese kursächsische Aussage entbehre jeder Grundlage. Nicht sei das Corpus Doctrinae Philippicum als ganzes abgelehnt worden, sondern nur in einigen Punkten. Die Kursachsen seien nicht bereit gewesen, über ihre Position wirklich zu diskutieren. Sie hätten von den herzoglich-sächsischen Theologen verlangt, dass sie zu ihnen träten. Außerdem hätten sie mehr Zeit gebraucht für ihre schriftlichen Antworten als die herzoglich-sächsischen Theologen. Die Irrtümer, deren sie beschuldigt waren, hätten sie zum Teil verleugnet, zum Teil öffentlich verfochten. So sei der majoristische Irrtum, dass gute Werke nötig seien zur Seligkeit und es unmöglich sei, ohne gute Werke selig zu werden, von ihnen vertreten und noch durch den Hinweis erweitert worden, dass niemals ein Mensch ohne gute Werke selig geworden sei. Sie hätten behauptet, dies sei auch die Position Luthers gewesen. Das eigentliche Problem bestünde in der üblen Auslegung dieser Position als identisch mit der altgläubigen Position. Aus diesem Grund hätten sich die Kursachsen dazu entschlossen, sich dieser Sätze zu enthalten. Sie hätten auch die Lehre verteidigt, dass gute Werke die Seligkeit und die Heiligkeit des Menschen erhielten und dass das ewige Leben für die guten Werke gegeben werde. Die guten Werke gehörten für Kursachsen mit in den Rechtfertigungsartikel hinein. Doch hätten die Kursachsen die bei ihnen vertretene Lehre einer Mitwirkung des menschlichen Willens bei seiner Bekehrung verleugnet und eine Synergie des Menschen durch seinen freien Willen abgestritten. Erst im Verlauf des Kolloquiums sei dann der Vorwurf von kursächsischer gekommen, dass man im Herzogtum Sachsen Irrtümer und Ketzereien vertrete. Folgende Kritikpunkte an den herzoglich-sächsischen Positionen seien aus Kursachsen genannt worden: Die Theologen des Herzogtums verträten die Position, dass der Trost im menschlichen Herzen identisch sei mit dem Heiligen Geist. Es sei unmöglich, mit ihnen zu sagen, dass allein Gott Zeit und Stunde wisse, wann er einen Menschen bekehren will. Völlig unannehmbar sei die herzoglich-sächsische Position, dass die Werke nur nach der Möglichkeit und Gelegenheit, die Gott einem jeden gibt, getan werden müsse. Auch könne man nicht sagen, dass der Sünder im Akt der Rechtfertigung, wenn er bekehrt und gerecht werde, aus Gnaden um Christi willen allein durch den Glauben ohne Werke gerecht werde. Die Kursachsen lehnten die Rede Luthers von der iustitia passiva, von einer fremden Gerechtigkeit ab. Die Kursachsen hätten sich nicht die Mühe gemacht, auch nur eine herzoglich-sächsische Position zu widerlegen und hätten die Schriften der Herzoglichen nicht ernst genommen.

Zitierhinweis

Bericht über den Ausgang des Altenburger Colloquiums, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/eec14604-fbdf-462e-9095-12f64d2e0830>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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