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Spangenberg, Erbieten von der Erbsünde (VD16: S 7557)

Spangenberg, Cyriakus (auf Titel)

Erbieten.
M. Cyriaci Spangen=
bergs / Beneben kurtzer widerholung
seiner vorigen Christlichen Bekentnis
von der Erbsünde.
Psalm. 31.
Ich hasse die da halten auff lose Lere / Ich hoffe
aber auff den HERRN.
Lutherus in der Glossa vber das Fünff=
te Capitel der der ersten Epistel an die Thes.
Den Geist dempffet nicht / wie wol die Geister
sich solle(n) richten lassen von der Gemeine / 1. Corin.
14. So soll man sie doch auch widerumb nicht vn=
erkand dempffen / oder verstossen / sondern verhö=
ren vnd prüffen / Also die weissagung auch / vnnd alle Lehre.
Gedruckt zu Manßfelt.
M. D. LXXV.

Druck

Erscheinungsort
Mansfeld (auf Titel)
Drucker
Petri, Andreas (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1575 (auf Titel)
Umfang und Format
8 Blatt 4°
VD 16-Nummer
S 7557
Bestandsnachweis HAB
176.5 Theol. (11)

Vorwort

Autor
Spangenberg, Cyriakus (erschlossen)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Spangenberg beginnt sein „Erbieten“ mit einer Klage über die falschen Anschuldigungen durch die Prediger Eislebens, die ihm widerfahren sei. So sehe er sich dem Vorwurf ausgesetzt, er lehre, dass Gott der Schöpfer und Stifter der Sünde sei, der Teufel aber der Schöpfer des Menschen. Er solle behauptet haben, dass schwangere Frauen lebendige Teufel im Leib trügen und dass die Erbsünde zusammen mit der menschlichen Natur wieder auferstehen werde. Alle diese Vorwürfe seien genau falsch wie die gegnerische Behauptung, er verweigere sich einem Konzil zur Klärung des Streits. Nicht er, sondern Hieronymus Menzel und sein Anhang hätten bisher jede Klärung der Auseinandersetzung verweigert. Er habe bei den Grafen von Mansfeld, Volrath und Karl dem Älteren um die Abhaltung einer Synode gebeten. Der letzte anberaumte Termin, der 23. Januar 1573, sei von den Gegnern abgelehnt worden. Die Veröffentlichung dieses Druckes geschehe allein darum, um seinen Ruf zu retten vor den Verleumdungen seiner Gegner. Spangenberg beginnt sein „Bekenntnis“ mit dem Generalurteil, der Mensch stehe unter dem Zorn Gottes, sei total korrumpiert, dem Bösen verfallen und müsse unweigerlich verdammt werden, wenn Gott ihn nicht neu gebäre. Alles, was der Mensch sei und habe, wisse und könne, komme von Adam her und sei nicht mehr als Gottes Ebenbild zu betrachten, sondern als das Bild des gefallenen Adam, gezeugt als Fleisch vom Fleische ohne den Geist Gottes. Der Mensch sei so vor seiner Wiedergeburt unrecht und Sünde. Im Folgenden nennt Spangenberg fünf Gründe, die ihn dazu veranlasst hätten, die gegnerische Behauptung, die Erbsünde sei ein Akzidenz und nicht identisch mit der verderbten Natur des Menschen selbst, nicht annehmen zu können. I. Weil gelte, „das Menschliche Natur vnd Wesen nach dem Fall/ Fleisch auß Fleisch geboren / an jhm selbst / durch auß Sünde vnd vnrecht / vnd also eben die Erbsünde selbst sey.“, A 4v. Spangenberg rechtfertigt diese Position mit der paulinischen Rechtfertigung des Gottlosen. Nur Gott sei gerecht und alle Menschen von Natur aus ungerecht und die Sünde selbst. II. Die Lieder, die in den evangelischen Kirchen gesungen würden (Durch Adams Fall ist ganz verderbt, Es war kein Guts am Leben mein), sprächen gegen jede Art der Unterscheidung zwischen Substanz und Akzidenz in der Lehre von der Erbsünde. Herz, Mut und Sinn des Menschen und alles sei die Sünde selbst. III. Chrysostomus und Augustin schrieben davon, dass die Erbsünde ipsissima Natura nostra sananda sei. IV. Er sei nicht dazu bereit, die Position seines Lehrers Luther so leichtfertig aufzugeben und sie zu verdammen wie andere Theologen. V. Der allgemeine Konsens der Kirchen vor Luther sei kein Argument, denn es gelte: Multitudo errantium non parit errori patrocinium. Seine Gegner hätten einst auch seine Lehre vertreten. Erst seit kurzem hätten sie ihre Position geändert und verträten die Gegenmeinung.

Zitierhinweis

Spangenberg, Erbieten von der Erbsünde, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/fac0784f-e0f8-4d07-b1c6-71bdccfbd18e>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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