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Mencelii Lehre von der Erbsünde (VD16: S 7633)

Spangenberg, Cyriakus (aus Text oder Kolophon)

M. Hieronymi Mence=
lij Lere / Von der Erbsünde.
Beneben einem Bericht
Ob er von GOTTES Wort: Augspur=
gischer Confession / Schmalcaldischen Ar=
tickeln / vnnd seiner vorigen Bekentniß
abgefallen sey: Wie jm sein Gegen=
theil schuld gibt.
Lutherus im ersten Deutschen Jenischen /
Theil / Fol. 359. Des ersten oder 402. des andern drucks.
Es ist offenbar in aller Schrifft: Das die
Verfolger vnd Neyder / gemeiniglich vnrecht /
vnd die verfolgten recht gehabt haben /
Vnd allezeit der grösser hauffe / bey der Lü=
gen / der weniger bey der warheit
gestanden ist.
Anno. 1575.

Gegner:
Menzel, Hieronymus (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
s.l.
Erscheinungsjahr
1575 (auf Titel)
Umfang und Format
14 Blatt 4°
VD 16-Nummer
S 7633
Bestandsnachweis HAB
176.5 Theol. (12)
Edition
Edition geplant
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Cyriacus Spangenberg beginnt seinen Druck mit einer kurzen historischen Darstellung der Genese des Streites um die Erbsünde: Heshusen und Wigand seien die Urheber der neuen Irrlehre, dass die Erbsünde ein „Accidens oder Qualitas in subiecto /etwas vnterschiedenes in der verderbten Natur sey.“, A 2r. Beeindruckt von dieser neuen Lehre hätte auch Hieronymus Menzel seine alte Position, die er noch 1571 zusammen mit ihm im Weimarer Bekenntnis bekannt habe, verlassen und habe sich auf die Gegenseite geschlagen. Schon 1572 habe er im Kolloquium in Eisleben die Lehre abgelehnt, dass die Erbsünde die verderbte Natur des Menschen selber sei. Menzel habe gegen das „Erbieten“ Spangenbergs (S 7557) einen Druck erscheinen lassen (M 4731), in dem er wider Willen die substantianische Position bestätige. So schreibe er, dass die Sünde etwas Verderbtes oder eine anomia sei. Daraus aber folge, dass der Mensch vor Gott unrecht und Sünde sei, da zwischen Recht und Unrecht, Gerechtigkeit und Sünde kein Drittes anzufinden sei. Des Weiteren vertrete er die Position, dass die Sünde strafbar und von Gott verdammt sei. Weil Gott aber nichts verdammt außer die Sünde, sei klar der Mensch die Erbsünde seinem Wesen nach sei. Auch mit seiner Behauptung, der nicht wiedergeborene Mensch sei ohne den Geist Gottes, bestätige er die Position Spangenbergs. Schon Luther habe festgehalten, dass überall dort, wo der Geist Gottes nicht sei, die Sünde sei. Daraus folge aber mit Notwendigkeit, dass der Mensch die Sünde selbst sei. Mit seinem Postulat, dass der Mensch Gottes gute Schöpfung auch nach dem Fall bleibe und die Sünde nur als akzidentielle Krankheit habe, zerstöre Menzel die reformatorische Anthropologie.

Zitierhinweis

Mencelii Lehre von der Erbsünde, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e7d804ad-fa98-46ee-baf8-844ca36b9bd1>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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