Bibliographie/Quellen
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Flacius, Antwort auf die Schrift der Eislebener Theologen (VD16: F 1549)
Flacius, Matthias (auf Titel)
Warhafftige Ant=
wort auff den falschen / arglistigen
Bericht etlicher Islebischen Predicanten / zu
erforschung der Warheit in dieser
Sache sehr nützlich.
MAT: FLAC: ILLY:
Im Aldenburgischen Collquio haben die Accidentarij klar
also geschrieben / Tibi TANTVM sum peccatum. Ach
Herr Gott ALLES WAS ICH BIN / mit Leib
vnd Seel / Haut vnd Haar / das ist NICHTS denn ein vn=
fletiger KLVMP der SVNDEN für dir. Eben also
leren auch die Schmalkaldische Artickel vnd D. Luther gar
offt: Item / Heshusius in Seruo arbitrio, auch in den Pre=
digten von der Rechtfertigung. Auch Wigandus in libro de
de Homine, Item / in der vorigen Disputation. Dergleichen auch
Augustinus in libro 80. quaestion. Vnd ab Simplici=
num saget er mehrmals / Omnes homines esse v-
nam massam peccati, alle Menschen sind ein
Klumpe der Sünde. Das mus ja zuuor=
aus von der Erbsünde verstan=
den werden.
Anno 1573.
- Gegner:
- Prediger von Eisleben (auf Titel)
Druck
- Erscheinungsort
- Oberursel/Taunus (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Henricus, Nikolaus (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1573 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Ornament auf Titelblatt
- Umfang und Format
- 14 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- F 1549
- Bestandsnachweis HAB
- 519.6 Theol. (2)
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Erbsündenstreit
- Kommentar
- Mit dieser Schrift antwortet Flacius auf den Bericht der Prediger von Eisleben (V 2403) über die Disputation zwischen ihm und ihnen im Jahr 1572. Hieronymus Menzel habe die Disputation verweigert, weil er nicht genug Zeit zur Vorbereitung gehabt habe, sei aber Fabricius in der Disputation andauernd ins Wort gefallen. Die Gegner hätten behauptet, die Flacianer hätten den Erbsündenstreit angefangen, obwohl sie selber früher auch deren Position vertreten und sie jetzt geändert hätten. Menzel habe sogar den Vorwurf gegen ihn erhoben, er leugne die wahre menschliche Natur Christi. Obwohl er sich nicht viel Hoffnung auf einen positiven Ausgang der Disputation gemacht habe, sei er dem Befehl seines Landesherrn Graf Vollrad von Mansfeld nachgekommen und habe mit Andreas Fabricius und Zacharias Praetorius über die Erbsünde disputiert. Nicht wahr sei die gegnerische Unterstellung, er lehre, dass die Erbsünde die Natur, das Wesen und das Geschöpf Gottes an sich selbst sei. Stets habe er den Nebensatz "quatenus natura & essentia a Satana corrupta est" an dies Sätze angefügt. Seine Gegner hätten auch in dieser Disputation nicht erhärten können, dass es seine Hauptthese sei, dass die Erbsünde eine Substanz darstelle. Seine Rede von der essentia peccati sei nicht identisch mit der manichäischen Rede von der substantia peccati originalis, da essentia auch für die accidentium natura stehen könne, was ihm sogar seine Jenaer Gegner zugestanden hätten. Er habe in dieser Disputation seine Erbsündenlehre in folgendem Syllogismus auf den Punkt gebracht: "Corruptio est corrupta natura: Originale peccatum est corruptio. Ergo Originale peccatum est ipsa corrupta natura." Seine Gegner verdrehten seine Lehre, indem sie sich auf den Satz peccatum originale est substantia kaprizierten. Dagegen habe er stets festgehalten, dass die Erbsünde ein wesentliches Bild, Gestalt oder Form des verderbten Menschen darstelle, sonderlich aber seine vernünftige Seele oder den unfreien, gefangenen und dem Teufel unterworfenen Willen. Niemals habe er von der ganzen Substanz oder Person des Menschen in diesem Kontext geredet, sondern nur vom guten und bösen Bild, das über den ganzen Menschen regiere. Die Erbsünde sei eine essentialis forma, keine Substanz.
Zitierhinweis
Flacius, Antwort auf die Schrift der Eislebener Theologen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d12e45f6-cc0f-4235-ad84-5abbcfb35d63>. (Zugriff am 13.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.