Bibliographie/Quellen
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Der römischen Majestät Erklärung, wie es der Religion halben gehalten werden soll; (VD16: D 940)
Der Römischen Kaiser=
lichen Maiestat erclärung / wie es der
Religion halben im hailigen Reich / biß zu
außtrag des gemainen Concili gehalten
werden soll / auff dem Reichstag zu
Augspurg / den XV. May /
im M. D. XLVIII. Jar
publiciert vnd eröffnet /
vnd von gmainen
Stennden an=
geno(m)men.
Mit Kaiserlicher Maiestat freyhait /
nit nachzutrucken / verboten.
Getruckt zu Augspurg durch
Philipp Vlhart.
Druck
- Erscheinungsort
- Augsburg (auf Titel)
- Drucker
- Ulhart, Philipp d. J. (auf Titel)
- Erscheinungsjahr
- 1548 (erschlossen)
- Kommentar Druck
- kleines Blatt unter Text; Erstdruck des Interims; soll schon ab 20.6. verkauft worden sein
- Umfang und Format
- 34 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- D 940
- Bestandsnachweis HAB
- L 481 Helmst. (1) 4°
- Weitere Exemplare
- --
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Obrigkeitliche Dokumente
- Kommentar
- Erstdruck des Textes, der am 15.5. den Städen verlesen, vor dem 20.6. gedruckt und am 30.6. dem Reichstagsabschluß eingefügt wurde.
Zitierhinweis
Der römischen Majestät Erklärung, wie es der Religion halben gehalten werden soll;, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ee2a37fb-8039-434c-9fa7-5841ca8375d3>. (Zugriff am 11.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.