Bibliographie/Quellen
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Bedenken etlicher Prädikaten auf das Interim (VD16: B 7514)
Brenz, Johannes (erschlossen) , Osiander, Andreas (erschlossen)
Bedencken Etlicher
Predicanten / Als der zu Schwe=
bischen Hall / Der in Hessen
Vnd der Stadt N. N. auffs
INTERIM
Ihrer Oberkeit
Vberreicht.
Psal. 116.
Ich gleube Darumb rede ich.
Ro. 10.
So man mit dem munde bekennet
wirdt man Selig.
1548.
Druck
- Erscheinungsort
- Magdeburg (erschlossen)
- Drucker
- Lotter, Michael (erschlossen)
- Erscheinungsjahr
- 1548 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- keine weiteren Ausgaben in VD16 verzeichnet
- Umfang und Format
- 12 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- B 7514
- Bestandsnachweis HAB
- L 482.4° Helmst. (15)
- Weitere Exemplare
- S 206 4° Helmst.; S 207. 4° Helmst. (7); 189.30 Theol. (11); 231.96 Theol. (12); 513.24 Theol. (8); A 115b.4º Helmst. (6); Li Sammelbd.19(14) Berl DSB 8 an: 4ºBt 18600â R Berl DSB Dg 4472 Bud SK Ant. 2300 Bud SK Ant. 2538(7)
- Edition
- Edition: C&C 1, Nr. 8, S. 238-272
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Widerstand gegen das Augsburger Interim
- Kommentar
- Dieser Druck enthält drei Stellungnahmen zum Augsburger Interim aus Schwäbisch-Hall, dem Fürstentum Hessen und einer Stadt, deren Namen nicht angegeben ist -- es handelt sich um Nürnberg. Das Bedenken der Prediger in Schwäbisch-Hall stellt ein Gutachten für den Rat der Stadt dar nach der Erstveröffentlichung des Interims am 15. Mai 1548 und der reichsrechtlichen Festschreibung dieses Textes im Reichstagsabschied am 30. Juni 1548. In diesem Zeitraum versuchte der Kaiser, die Stände, die am 15. Mai dem Interim nicht zugestimmt hatten, noch zur Zustimmung zu bewegen. Da der Interimstext sich selbst als "Ratschlag" bezeichnete und um etwaige Korrekturvorschläge aus den einzelnen Territorien bat, nahmen die Haller Prediger diese Möglichkeit wahr, Stellung zu dem Text zu beziehen. Wohl unter Federführung des Württemberger Theologen Johannes Brenz gehen die Prediger die einzelnen Artikel des Augsburger Interim durch. Im Rechtfertigungsartikel würden Schriftstellen zu Unrecht als Belegtexte angeführt und ihr Sinn dabei entstellt. Das Papstamt, dem durch das Interim wieder die Oberherrschaft über die Prediger eingeräumt werde, sei weder durch Christus eingeführt worden, noch käme dem Papst in Rom eine solche Macht zu, wie das Interim behaupte. Die Siebenzahl der Sakramente, die Leugnung der fides infantium, der Zwang zur Aufzählung der Sünden in der Beichte, die Transsubstantiationslehre und die Ölung als Sakrament werden als unbiblisch abgelehnt. Die altgläubigen Weihegrade stoßen ebenso auf die Haller Kritik wie das Verbot, nach einer Ehescheidung wegen Ehebruch wieder zu heiraten. Die Ableitung des Messopfers aus dem Naturrecht wird entschieden zurückgewiesen, die Anamnese in den Abendmahlsfeiern abgelehnt. Vielmehr stellten die Abendmahlsfeiern ein Gedächtnis des einmaligen Opfers Christi dar. Die Anrufung der bereits gestorbenen Heiligen wird ebenso zurückgewiesen wie die Fürbitte für sich im Fegfeuer aufhaltende Verstorbene. Die Wiedereinführung des vollständigen Messkanons und der Prozessionen widerspreche dem Evangelium und führe zu abergläubischen und abgöttischen Vorstellungen im Volk. Die Haller Prediger erklären sich schuldig zum Gehorsam dem Kaiser und ihrem Rat gegenüber in weltlichen Dingen, nicht aber in Angelegenheiten, die das Reich Christi beträfen. Darum richten sie die Bitte an ihren Rat, die Möglichkeit einer Supplikation wahrzunehmen, in der dem Kaiser die Kritikpunkte vorgetragen werden sollten. Die zweite Stellungnahme zum Interim stellt eine Antwort der Prediger im Fürstentum Hessen auf ein landgräfliches Mandat dar, in der das Interim radikal abgelehnt wird aufgrund der gottlosen Praktiken, die mit ihm wieder in die Kirchen eingeführt werden. Die hessischen Superintendenten und Pfarrer erklären ihre Bereitschaft zum Martyrium um des Evangeliums willen. Das "Bedencken der Stadt N.N." ist eine Antwort der Nürnberger Theologen, vor allem Osianders, auf die Bitte ihres Rates um Prüfung, welche der im Interim angeordneten Neuerungen ohne Verletzung der Gewissen einzuführen sind. Die Prediger warnen vor einer Spaltung in kooperierende und resistente evangelische Stände. Glaubensdinge gehörten nicht auf den Reichstag, denn das Reich Christi sei kein weltliches Reich. Ein rechter Glaube sei nicht durch das Schwert erzwingbar, sondern solle und müsse aus dem Herzen und der Wirkung des Heiligen Geist hervorgehen. Die Prediger bekennen, keine der Neuerungen mit gutem Gewissen einführen zu können und raten daher dringend von der Annahme des Interims ab. Es sei auf eine falsche Lehre gegründet und bestärke den Aberglauben im Volk.
Zitierhinweis
Bedenken etlicher Prädikaten auf das Interim, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c26e9c18-02fb-485d-931a-fb942fe50202>. (Zugriff am 11.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.