Bibliographie/Quellen

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Antwort der Grafen zu Mansfeld auf die intimierte Declaration (VD16: M 645)

Karl V., Kaiser (auf Titel) , Grafen von Mansfeld (auf Titel) , Mansfeld, Vollrad von (auf Titel)

Der Grauen zu
Mansfelt so jtzt das Land jnne ha
ben / auff die Intimierte Declaration des Inte=
rims antwort / vnd darauff gefolgt Keiserlich wi=
derschreiben / aus welchen beiden schrifften
leichtlich zuersehen / wie das Keyserliche
hertze / gegen die Protestierende Stende
gesinnet / Vnd wens am treffen gin=
ge / wie bestendig etzliche von be
nanten Stenden bey der wa=
ren Apostolischen lere
vorharren würden.

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (erschlossen)
Drucker
Lotter, Michael (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1548 (erschlossen)
Kommentar Druck
kleines Blatt vor erster Zeile<br>einzige im VD 16 nachgewiesene Ausgabe
Umfang und Format
4 Bl. 4°
VD 16-Nummer
M 645
Bestandsnachweis HAB
L 482.4° Helmst. (20)
Weitere Exemplare
Berl DSB Dg 4546
Jena UB 4ºBud.Hist.eccl.271(9)
Edition
Edition: C&C 1, Nr. 13, S. 712-726
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Widerstand gegen das Augsburger Interim
Kommentar
Auf Blatt [A ii r] Schreiben Karls V. an die Grafen zu Mansfeld aus Brüssel vom 18.10.1548, in dem er die Grafen zur Durchführung des Interims und zur Unterdrückung allen Widerstands namentlich der Prediger auffordert. Auf [A ii v] Die Grafen antworten mit einer theologischen Stellungnahme: Im Rechtfertigungsartikel der Declaration werde christlich gedacht, daß unsere Rechtfertigung auf dem Glauben beruhe. So habe man bisher schon gelehrt und wolle es auch weiterhin tun. Man wisse sich dem Kaiser soweit als möglich zu Gehorsam in weltlichen und auch Glaubenssachen verpflichtet. Die Prediger sollen weiterhin die Lehre von Glauben und guten Werken verkünden. Es sei auch nicht unbillig, daß der Kaiser die Zerrüttung der Kirche durch eine Ordnung bessern wolle. Diese Ordnung wollen die Grafen in den Teilen, in denen sie gefällt einführen und alte Gesänge und Zeremonien, wenn sie mit der Rechtfertigungslehre übereinstimmen, wieder aufnehmen oder weiter halten. Die Bischöfe sollen ihr Recht behalten, wenn sie es zur Destruktion nutzen. Priester sollen Kirchenkleidung und Schmuck behalten, auch die Feste, soweit sie nicht zu Aberglauben mißbraucht werden, weiter gehalten werden. Doch bitten die Grafen, den Meßkanon nicht wieder einführen zu müssen. Ihre Untertanen seien meist Bergleute, die nicht viel zu verlieren haben und leicht weglaufen. Wenn diese gezwungen würden, würden sie aufständig, und selbst wenn der Kaiser mit militärischer Hilfe die Grafen in ihrem Regiment halten würde, wäre die Wohlfahrt der Grafschaft in Gefahr. Denn die Bergleute würden weggehen und Ersatz nicht zu bekommen. Darum bitten sie um Geduld des Kaisers. -- Die beiden Schreiben wurden anonym herausgegeben, wohl von Michael Lotter in Magdeburg gedruckt.

Zitierhinweis

Antwort der Grafen zu Mansfeld auf die intimierte Declaration, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e1c65f7c-b13a-42d4-999e-7c366cd69ec4>. (Zugriff am 11.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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