Bibliographie/Quellen

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Confessio et Apologia Pastorum ... Ecclesiae Magdeburgensis (VD16: A 2331)

Amsdorf (Amsdorff), Nikolaus (aus Text oder Kolophon)

CONFESSIO
ET APOLOGIA PASTO=
rum & reliquorum ministro=
rum Ecclesiae Magde=
burgensis.
Anno 1550. Idibus
Aprilis.
Psal: 18.
Loquebar de testimonijs tuis in conspectu regum,
& non confundebar.
Rom: 13.
Principes non sunt timori bono operi, sed malo.
Act: 9.
Saule, Saule, quid me persequeris? Durum est ti-
bi contra stimulum calcitrare.
Impressum Magdeburgi per Micha-
elem Lottherum.

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (auf Titel)
Drucker
Lotter, Michael (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1550 (auf Titel)
Kommentar Druck
Titelholzschnitt: Zwei Putten halten Stadtwappen Magdeburg Syllogsimus continens Argumentum libri auf S. A1v
Umfang und Format
40 Bl. 4°
VD 16-Nummer
A 2331
Bestandsnachweis HAB
H 112 (6). 4° Helmst.
Weitere Exemplare
183.28 Theol. (1); Alv.: De 82 (3); 231.2 Theol. (1); 455.3 Theol. (18); 502.3 Theol. (1); 522 Theol. (3); H 122.4º Helmst. (5); S 210.4º Helmst. (2); 289.5 Quod. (1)
Edition
Ediert lat. u. dt. in unserer Ausgabe Bd. 2, Nr. 5, S. 442-629.
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Gemeinschaftsbekenntnis aller Magdeburger Pfarrer in der Gestalt eines Vermächtnisses, das Stephan Tucher zugeeignet ist, der am 13. April 1550 verstorben war. Als gebürtiger Magdeburger hatte Tucher den Kontakt der Pfarrer zum Stadtrat hergestellt und gepflegt. In der deutsch und lateinisch abgefassten Schrift ist zum ersten Mal die Magdeburger Widerstandstheologie formuliert. Der Titel der lateinischen Ausgabe "Confessio et Apologia" knüpft an die Wittenberger Bekenntnistradition an. Die Schrift besteht aus drei Abschnitten, von denen der Erste die konfessionstheologische Lehrgrundlage der Magdeburger beschreibt, der Zweite eine Widerstands- und Notwehrlehre entfaltet und der Dritte diese auf die Situation der Magdeburger anwendet, die als Verfolgung gedeutet wird. Die Vorrede bietet eine geschichtstheologische Sicht auf die Situation der Magdeburger, die sich als Erben des von Luther wieder entdeckten Evangeliums betrachten. Dieses sei in Gestalt der CA auch auf Reichsebene anerkannt worden. Das treue Bekennen des Evangeliums sei Wesen der reformatorischen Tradition. Diese hätten die Adiaphoristen verraten, indem sie zu Kompromissen mit dem Antichrist bereit gewesen seien. Vor dem Hintergrund der nahenden Apokalypse wollten die Magdeburger sich standhaft zum Evangelium bekennen und Altgläubigen, Interimisten, Adiaphoristen, Täufern und Sakramentierern entgegentreten. Die Magdeburger wollten. Die weltlichen Obrigkeiten hätten die Aufgabe, die Bürger und vor allem die Kirche vor unrechter Gewalt zu schützen und die Unterweisung in Gottes Wort sicher zu stellen. Sollte eine Obrigkeit indes versuchen, ihre Untertanen von der wahren Gottesfurcht und Ehrbarkeit abzubringen, bestünde ihr gegenüber auch Gehorsamspflicht mehr. Stattdessen habe ein jeder Christ das Recht und die Pflicht, mit gutem Gewissen Widerstand zu leisten. Für die Situation der Magdeburger heiße dies, dass Widerstand gegen den Kaiser und seine Truppen als legitim zu betrachten sei, denn der Kaiser habe im Schmalkaldischen Krieg und mit dem Interim versucht, die evangelische und rechtmäßige Religion zu bekämpfen.

Zitierhinweis

Confessio et Apologia Pastorum ... Ecclesiae Magdeburgensis, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a1d766c2-71e5-4b10-89dc-f991bcf221bb>. (Zugriff am 16.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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