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Quaestio de libero arbitrio (VD16: G 272)

Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (aus Text oder Kolophon)

QVAESTIO
DE LIBERO ARBI=
TRIO, QVATENVS ILLA QVIBVSDAM
nunc disceptatur in Ecclesija Augustanae
Confessionis.
CVM ADSERTIONE.
EX PERPETVA PROPHETICAE ET APO=
stolicae scripturae sententia, & ex sententia Lutheri instau=
ratoris doctrinae, authoris & interpretis Au-
gustanae Confessionis.
TOTI PIORVM ECCLESIAE
ad iudicandum proposita.
LEGE ET IV=
dica.
1559.

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Geißler, Heinrich (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1559 (auf Titel)
Umfang und Format
16 Bl. 4°
VD 16-Nummer
G 272
Bestandsnachweis HAB
251.34 Theol. (3)
Edition
Edition geplant
Digitalisat
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Vorwort

Autor
Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (aus Text oder Kolophon)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck antwortet Gallus auf die durch Wittenberger Theologen vertretene "facultas applicandi se ad gratiam". Der Schrift ist eine "summa controversiae" vorangestellt, nach der die Verteidiger des freien Willens als Feinde der Gnade und des Geistes Christi zu bezeichnen sind. Denn schreibt man im Prozess der Rechtfertigung auch nur ein kleines bisschen der Möglichkeit des unwiedergeborenen Menschen zu, sich der Gnade anzunähern, so entzieht man der Gnade Gottes und dem Geist Christi ihre Alleinwirksamkeit. Dieser von ihm abgelehnten Position stellt Gallus nun die Sicht entgegen, dass der unwiedergeborene Mensch das Wort Gottes hören und über es nachdenken könne, wie es ihm der Geist Gottes schenke. Die Wiedergeburt des Menschen ist so als freie Gabe Gottes zu bezeichnen, nicht als Möglichkeit des Menschen. Der gefallene Mensch verfüge von sich aus über keine Möglichkeiten mehr, sich der Gnade Gottes zuzuwenden, da sein Wille nicht mehr frei sei. Er sei darum angewiesen auf den Geist Gottes, der ihm die Rechtfertigung schenke gemäß dem freien Willen Gottes. Buße, Bekehrung und Wiedergeburt seien so einzig und allein als Werke des Heiligen Geistes zu betrachten. Die Schrift bezeuge, dass der Mensch böse von Jugend auf sei und von sich aus keine Möglichkeit mehr zum Guten habe. Kein nicht wiedergeborener Mensch könne sich so von sich aus zu Gott und seiner Gnade hinwenden. Vielmehr sei er seiner Urstandsgerechtigkeit beraubt und durch die Erbsünde hingeneigt zum Bösen. Die Aussage "liberum arbitrium potest se applicare ad gratiam" sei entschieden als erasmianische und papistische Irrlehre abzulehnen. Der Autor dieses Satzes, Melanchthon, hingegen wird nicht mit Namen genannt. Der nicht wiedergeborene Mensch vollbringe zwangsläufig nur Böses vor Gott. Der wiedergeborene Mensch, insofern er wiedergeboren sei, vollbringe mit Notwendigkeit nur Gutes. Dem gegnerischen Einwand, dass Gott nicht mit dem Menschen handele wie mit einem Baumstamm, hält Gallus entgegen, dass ein Baumstamm sich völlig verhalte, da er über kein Denkvermögen verfüge. Der Mensch aber widerstrebe von Natur aus der Bekehrung. Den Einwand, dass Gott keine seiner Gnade und seinem Geist widerstrebenden Menschen bekehre, lässt Gallus nicht gelten. Vielmehr sei festzuhalten, dass alle Menschen von Natur aus Feinde Gottes seien.

Zitierhinweis

Quaestio de libero arbitrio, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/abaf4c95-29da-4471-bb38-b55c6f08c76f>. (Zugriff am 16.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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