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Auszug aus den Acta Synodis (VD16: S 10193)

Wittenberger Studenten (erschlossen)

Summa vnd Kurtzer
Auszug aus den ACTIS SYNODI=
CIS / aller handlung der Adiaphoren halben /
so von den Professoribus der Vniuersitet Wit=
teberg negstuergangnes LIX. Jar
in Druck verordnet.
Wider die vermeinten Scribenten /
Jllyricum vnd Gallum / so wider dieselben
ACTA zu schreiben sich vnter=
fangen.
Durch wolmeinende vnd jren
Praeceptoribus danckbare Studenten /
aus den ACTIS gezogen.
Matth. 10.
Zum Zeugnis wider sie.
Johan.
Kome vnd sihe.
1560.

Gegner:
Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (auf Titel) ; Flacius, Matthias (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Wittenberg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Schwenck, Lorenz (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1560 (auf Titel)
Kommentar Druck
einziger in VD 16 nachgewiesener Druck
Umfang und Format
64 Blatt 4°
VD 16-Nummer
S 10193
Bestandsnachweis HAB
500.4 Theol. (12)
Weitere Exemplare
Yv 141.8° Helmst. (4)
Gotha FB Th 713/154R Gotha FB Theol.4º685-686(1) Mü SB 4ºH.ref.806(14
Edition
Ediert in unserer Ausgabe Bd. 2, Nr. 10, S. 838-943.
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck verteidigen die Wittenberger Studenten die im Vorjahr (1559) erschienene Ausgabe der Interimsakten (W 3725; deutsch: W 3727) gegen die Kritik, die Flacius (F 1412) und Gallus (G 295; G 263; G 289; G 290) gegen sie erhoben hatten. Sie beginnen mit der Widerlegung der "Antwort" des sich in Regensburg aufhaltenden Theologen Nikolaus Gallus (G 290): Die Intention, die der Kaiser mit dem Interim verfolgt habe, sei die Sicherung des Friedens im Reich bis zu einem Konzil gewesen. Um dies erreichen zu können, sei er mit der Zulassung der commmunio sub utraque und der Priesterehe auf die Lutheraner zugekommen. Die altgläubigen Theologen hätten sich geweigert, das Interim für sich anzuerkennen und hätten die Formulierung der formula reformationis durchgesetzt. Das Interim habe somit nur reichsrechtliche Gültigkeit für die Protestanten gewonnen. Kurfürst Moritz habe eine förmliche Protestation gegen das Interim eingereicht, schließlich aber doch dem Kaiser zugesagt, dem Interim gehorsam sein zu wollen. Auf dem Landtag in Leipzig im Juli 1548 sollte ohnehin eine neue Kirchenordnung verabschiedet werden. Der Kurfürst habe sich darum dazu entschlossen, die Adiaphora aus dem Interim mit in die Kirchenordnung hinein zu nehmen, um damit dem Kaiser anzuzeigen, dass er dem Interim gehorsam ist. Die Vorgabe für die Theologen habe darum darin bestanden, nur die Punkte des Interim in die Kirchenordnung einzuarbeiten, die mit gutem Gewissen zu übernehmen seien. Die Lehre als solche sei rein geblieben. Der Übernahme der Adiaphora habe man sich aufgrund der Gehorsamspflicht dem Kaiser gegenüber nicht verweigern wollen. So habe man dem Kaiser gegeben, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist. Nach Abschluss der Einarbeitung der Adiaphora in die neue Kirchenordnung sei diese auf dem Landtag in Leipzig vorgelegt und von der Landschaft, den Theologen und Kirchendienern bewilligt worden. Der Kurfürst habe daraufhin ein öffentliches Mandat erlassen, diese neue Ordnung einzuführen. Die Kritik an der Mitarbeit der kursächsischen Theologen an der Einarbeitung der Adiaphora in die neue Kirchenordnung, wie sie von Gallus und Flacius jetzt erneut vorgenommen werde, impliziere so die Forderung, dass die Theologen Kursachsens ihr Land hätten verlassen und damit die völlige Verderbung der kirchlichen Lehre hätten verantworten müssen. Die Geheimverhandlungen, von denen die beiden Gegner redeten, habe es niemals gegeben. Vielmehr sei alles auf öffentlichen Landtagen verhandelt worden. Die Akten dieser Landtage lägen jetzt publiziert auf Latein (W 3725) und deutsch (W 3727) vor. Gallus führe zwei Argumente gegen die Übernahme der Adiaphora durch die kursächsischen Theologen an. I. Nicht allein die Adiaphora, sondern das Bekenntnis zur Wahrheit sei geändert worden, da die Adiaphora ihre Natur und Eigenschaft verloren habe und so nicht mehr frei und Adiaphora geblieben seien. Diese "Transsubstantiation oder Konsubstantiation" habe ihre Ursache darin, dass sie Verdienst zur Seligkeit dargestellt hätten oder nötig zu halten gewesen seien. II. Die Adiaphora seien gegen die wahre Religion gerichtet. Gegen diese zwei Argumente halten die kursächsischen Studenten fest, dass peinlich genau auf die strikte Trennung zwischen Adiaphora und reiner Lehre geachtet worden sei. In keinem einzigen Fall seien die Adiaphora als nötig kategorisiert worden. Adiaphora blieben Adiaphora auch in casu confessionis. In Kursachsen sei der Unterschied zwischen Adiaphora und nötigem Gottesdienst eingehalten worden. Das Interim sei vom Kaiser gekommen und nicht vom Papst. Man sei seiner Gehorsamspflicht nachgekommen im Rahmen der rechten Lehre. Darüber hinaus kritisiere Gallus das schlechte Vorbild Wittenbergs, aus dem folgen könnte, dass andere Territorien noch viel gottlosere Praktiken einführten. Doch hätten die kursächsischen Theologen vor der Alternative der Übernahme der Adiaphora oder dem Krieg gestanden. Die Flacianer seien aber nicht allein bei ihrer Kritik an den Adiaphora geblieben, sondern strittig geworden seien auch die Definition des Evangeliums als "praedicatio poenitentiae" und die Frage, ob gute Werke nötig seien zur Seligkeit. In der letzten Frage habe Georg Major immer betont, dass die guten Werke keinesfalls als Verdienst oder Ursache der menschlichen Gerechtigkeit oder Seligkeit verstanden werden sollen. Mit ihrer These, der Mensch werde wie ein Block bekehrt und verhalte sich dabei widerstrebend und feindlich, vertreten die Gegner zwei entgegen gesetzte Willen in Gott selber, da er die einen widerstrebenden Menschen bekehre, die anderen aber nicht. Flacius habe über diese Frage nach der göttlichen Prädestination 1551 noch richtig gedacht (F 1488) und der Lehre des Nikolaus Gallus von zwei einander gegenüberstehenden Willen in Gott selber widersprochen. Im jetzt aufkommenden Abendmahlsstreit seien die Wittenberger stets beim alten Bekenntnis geblieben, während andere Theologen mit ihrer Rede von einer "Ubiquität" der menschlichen Natur Christi diese alte Lehre verlassen hätten. Der Druck wird abgeschlossen mit einer Widerlegung eines Flaciusdruckes (F 1412), in dem dieser die Acta als unwahr kritisiert hatte.

Zitierhinweis

Auszug aus den Acta Synodis, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/aeab93d8-969b-4ae9-9046-0bf474f0a7d5>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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