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Coelestin, Antwort auf Pfeffingers Vorrede (VD16: H 3730)

Coelestin, Johann Friedrich (auf Titel)

Von D. Johan
Pfeffingers Vorrede / jtzt newlich
ausgangen / die gegenwertigen streitigen
Hendel in der Religion belangend
Durch
Johan. Fridericum Celestinum D.
Psal. 125.
HERR thue wol / den guten vnd fro=
men Hertzen.
DIe aber abweichen / auff jre krumme
Wege / wird der HERR wegtreiben
mit den Vbelthetern / Aber Friede sey
vber Israel.
Gedruckt / Anno 1570.

Gegner:
Pfeffinger, Johann (auf Titel) ; Major, Georg (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Jena (erschlossen)
Drucker
Richtzenhan, Donat (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1570 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
18 Blatt 4°
VD 16-Nummer
H 3730
Bestandsnachweis HAB
H 144.4° Helmst. (9)
Weitere Exemplare
148 Theol. (5); 393.10 Theol. (8); 496 Theol. (3); 513.24 Theol. (28); Alv.: Di 170 (11); Alv.: Eh 147 (6)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck nimmt der Jenaer Theologieprofessor Johann Friedrich Coelestin kritisch Stellung zur Vorrede der Neuauflage der Lutherschrift „Vermanung an die Geistlichen, versamlet auff dem Reichstag zu Augspurg, Anno 1530“ durch Pfeffinger in „Ein guthes sehr nützliches Büchlein vor vielen Jaren im Drucke ausgegangen“ (L 6923). In dieser Vorrede greife der Leipziger Professor Pfeffinger die beständigen Lutheraner unter dem Titel „Flacianer“ und die Papisten Eisengrein und die Jesuiten an. Die Kritik an den altgläubigen Theologen sei berechtigt und als solche zu würdigen. Seine Anschuldigungen gegen die aufrechten Lutheraner entbehrten jedoch jeder Grundlage. Die innerlutherischen Auseinandersetzungen hätten ihren Anfang genommen in den Beratungen über das Augsburger Interim von 1548/9. Im Laufe der kursächsischen Verhandlungen seien auch die Themenkomplexe des freien Willens, der Mitwirkung des Menschen bei seiner Bekehrung, die Adiaphora-Frage und die Frage, ob gute Werke nötig seien zur Seligkeit fast in Übereinstimmung mit der altgläubigen Lehre gebracht worden. Die theologischen Gutachten zum Interim enthielten die mit dem Augsburger Interim übereinstimmende Lehre, dass Gott den Menschen in der Bekehrung so bewege, dass auch der menschliche Wille mitwirke. Pfeffinger habe am 1. Februar 1555 eine Disputation über den freien Willen gehalten (P 2327), die Coelestin als Student in Leipzig auch gehört habe, in der klar die Mitwirkung des menschlichen Willens an seiner Bekehrung gelehrt und das mere passive Luthers expressis verbis abgelehnt habe. Auf dem Altenburger Kolloquium 1568/69 hätten die kursächsischen Theologen die alte pelagianische und päpstliche Definition des freien Willens gebraucht, quod sit facultas applicandi se ad gratiam. Eben diese Definition sei auch in im kursächsischen Corpus Doctrinae Philippicum enthalten. Doch schon Luther habe diese Definition in seinem Buch „De servo arbitrio“ verworfen und verdammt. In einem Gutachten zum Regensburger Religionsgespräch von 1541 habe er sich prinzipiell dagegen gewandt, den Begriff des freien Willens in der Kirche länger zu gebrauchen. Pfeffinger und seine Kollegen behaupteten, dass der menschliche Wille als mitwirkende tätige Ursache neben Gott dem Heiligen Geist in der Bekehrung zum ewigen Leben das Seine auch beitrage. So sei es nicht Gott allein, der die Bekehrung durch sein Wort und seinen Geist bewirke, sondern der menschliche Wille müsse ihm dabei zur Hilfe kommen. Auch Christoph Lasius habe in seiner Schrift „Fundament Warer vnd Christlicher Bekerung / Wider die Flacianische Klotzbus“ von 1568 diese Position vertreten (L 568). Nach dieser Schrift sei die Synergie des menschlichen Willens als aktives Empfangen und Annehmen der göttlichen Gnade zu verstehen. Die jetzt diskutierte Streitfrage bestünde nicht darin, ob der Mensch aus seinem freien Willen und natürlichem Vermögen sich bereiten könne, den Heiligen Geist und die Gnade Gottes zu empfangen, sondern vielmehr darin, ob der menschliche Wille aus seinen natürlichen Kräften etwas zu wirken vermag in den Sachen, die ihm zur Seligkeit dienen oder ob er gar nichts dabei tun könne. Darüber hinaus hätten Pfeffinger und seine Kollegen die Adiaphora des Interims angenommen, die Zeremonien der Kirche verändert und widersprechende Lehrer und Pfarrer verfolgt. Außerdem seien im Leipziger „Interim“ auch Lehrverfälschungen in der Rechtfertigungslehre, in der Lehre von den guten Werken, vom freien Willen, von christlicher Freiheit und in der Abendmahlsehre enthalten gewesen. Die Irrlehre, dass gute Werke nötig zur Seligkeit seien, sei schon im Leipziger Interim enthalten gewesen. Der Wittenberger Theologieprofessor Georg Major habe diese Position 1552/3 (M 1996, M 2186) verteidigt und mit seinem Hinweis, dass nie ein Mensch selig geworden sei ohne gute Werke, noch verschärft. Auch im Altenburger Kolloquium hätten die kursächsischen Theologen diese Lehre verteidigt. Die Schrift endet mit einem Aufruf zur Umkehr.

Zitierhinweis

Coelestin, Antwort auf Pfeffingers Vorrede, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b19b3478-c86d-4873-a76d-3dd54c8b15c9>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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