Bibliographie/Quellen

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Wigand, De monstris in doctrina de peccato (VD16: W 2806)

Wigand, Johannes (auf Titel)

DE
MONSTRIS NO=
VIS ET FOECVNDIS IN DO=
CTRINA DE PEC-
CATO.
COMMONEFACTIO.
D. IOHANNIS VVI-
GANDI.
IENAE, Impressum per Donatum Ritzenhain,
Anno 1571.

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Richtzenhan, Donat (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1571 (auf Titel)
Kommentar Druck
Druckermarke auf Titelblatt
Umfang und Format
6 Blatt 4°
VD 16-Nummer
W 2806
Bestandsnachweis HAB
H 179 (12). 4° Helmst.
Weitere Exemplare
Alv.: Dg 125 (4); G 118.4º Helmst. (2); 231.185 Theol. (17); 350.2 Theol. (8); 434.1 Theol. (10)
Digitalisat
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Vorwort

Autor
Wigand, Johannes (aus Text oder Kolophon)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Mit diesem Druck setzt sich Wigand gegen den Missbrauch seiner Schriften durch Gegner zur Wehr, indem er seinerseits eine Sammlung von Konsequenzen, die aus den gegnerischen Thesen seiner Ansicht nach folgen, veröffentlicht. Vertritt man den Satz "peccatum est substantia" so ergeben sich daraus folgende Konsequenzen: Raub, Mord und böse Gedanken stellten selbständige Substanzen dar. Vertrete man die Position, dass die Erbsünde eine Substanz darstelle, so ergebe sich daraus eine Identität der Erbsünde mit Leib und Seele, da der Mensch aus diesen Bestandteilen bestehe. Außerdem sei man dazu gezwungen, die Erbsünde als Person zu bezeichnen, da die Einheit von Leib und Seele eine Person konstituiere. Die Erbsünde sei damit ein Mensch, ein vernünftiges Lebewesen, das isst, trinkt, schläft und wacht, ein Geschöpf Gottes, da jede Substanz von Gott geschaffen sei. Die Erbsünde wäre dann auch schon vor dem Fall gewesen, da alle Substanzen schon vor dem Fall geschaffen wurden. Damit aber wäre die Erbsünde auch schon vor der ersten Sünde gewesen, weil die Sünde in der Schrift erst nach der Schöpfung der Welt geschildert werde. Auch die Erbsünde wäre von der Qualifikation der Schöpfung mit den Worten "Siehe, es war sehr gut" betroffen. Mit der Behauptung, dass die Erbsünde die menschliche Seele sei, behaupte man zugleich auch, dass die Erbsünde nur einen Teil des Menschen darstelle, ein Geist sei, der als Geschöpf unsterblich existiere und in einem Körper lebe. Mit der Aussage, dass die Erbsünde das Herz des Menschen darstelle, behaupte man zugleich, dass die Erbsünde sich zusammensetze aus Fleisch und Blut, Sitz der guten und bösen menschlichen Affekte sei und schon vor dem Fall existiert habe. Die Erbsünde müsste Gott lieben, weil Gott von ganzem Herzen zu lieben sei. Die Erbsünde müsste mit auferstehen, weil der auferstandene Mensch ein Herz haben werde. Die Behauptung, die Erbsünde sei die neue Substanz des Menschen, nachdem dessen alte Substanz zerstört worden sei, impliziere die völlige Zerstörung der Erzeltern Adam und Eva, da ihre Substanzen zerstört worden seien. Damit aber mache man die Erbsünde zugleich zu einem Schöpfer und zu einer Kreatur, da diese neue Substanz von der Erbsünde herkomme und sie selber eine Substanz darstelle. Nach dieser langen Darstellung der Konsequenzen der gegnerischen Lehre folgt die Darstellung der eigenen. Danach stellt die Erbsünde die forma essentialis des alten Menschen dar, nicht aber dessen Substanz. Die Erbsünde sei nicht identisch mit Seele oder Herz der Substanz, sondern der Form nach. Sie trete zum Menschen hinzu, sei aber nicht mit ihm identisch. Substanz und Form seien sehr präzise voneinander zu trennen. Die Gegner machten den Teufel zum Schöpfer von Substanzen und behaupteten die Auferstehung der Erbsünde. Auch könne sie nicht in uns wohnen, wenn sie die Substanz selber sei, und könne nicht das Gift sein, dass die menschliche Substanz korrumpiere, wie Luther gesagt habe.

Zitierhinweis

Wigand, De monstris in doctrina de peccato, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b42633ed-b74d-47d0-9b25-6e2cdf1ca09c>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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