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Antwort der Prädikanten in Hessen auf die Schrift des Bischofs von Mainz (VD16: A 3006)

Prädikanten in Hessen

Antwort der Predica(n)=
ten in Hessen auff die
schrifft des Bischoffs von Meintz /
oder Rabsackes brieff / De abrogatione matrimonij der
Prediger / vnd von der Dispensation mit dem Babst zu
halten vom brauch des Sacraments sub utraque
specie, welche jhnen von Fürstlichen Rethen
zu Cassel für gelesen / den fünff=
ten tag Augusti diss
XLIX. Jars.
Christus sagt zu seinen Jüngern vnd allen
rechtschaffen vnd getrewen Predigern
Matth. 5.
Ir seid das Saltz der Erden / wo das saltz thum wird /
wo mit soll man saltzen? Es ist zu nichts hinfurt nütze / den(n)
das man es hinaus schütte / vnd lass die leute zur tretten. Ihr
seid das liecht der welt. Es mag die stadt die auff einem ber=
ge ligt / nicht verborgen sein. Man zündet auch nicht ein lich=
an vnd setzet es vnter einen scheffel / sonder auff einen leucht
ter / so leucht es den allen / die im hause sind.
Also last ewer licht leuchten für den leuten / das sie ewer
gute wercke (sonderlich das bekentniss seiner Göttliche(n) war=
heit alle zeit / fürnemlich aber zur zeit der verfolgung) sehen /
vnd ewren Vater im Himel preisen.

Gegner:
Heusenstamm, Sebastian von

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1549 (aus Text oder Kolophon)
Umfang und Format
4 Bl. 4°
VD 16-Nummer
A 3006
Bestandsnachweis HAB
140.10 Theol.(3)
Weitere Exemplare
369 Theol.(10); 455.3 Theol.(14); 512 Theol.(27); Yv 1792.8ºHelmst
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Antikatholisch, Adiaphoristischer Streit
Kommentar
In diesem Druck wird die Stellungnahme der hessischen Prediger auf den Brief Sebastians von Heusenstamm, Erzbischof von Mainz, abgedruckt, der ihnen von den fürstlichen Räten am 5. August 1549 vorgelesen worden war (Der Text dieses Rundschreibens ist zu finden in: Matthias Flacius Illyricus, Ein rechter lesteri= || ger Rabsakes brieff, ZV 10271, B 1r-C 3r). In diesem Schreiben hatte der Mainzer Erzbischof den Text des Interim als Aufforderung interpretiert, die von der altgläubigen Kirche Abgefallenen wieder in den Gehorsam der Kirche zurückzuführen und dafür zu sorgen, dass diese ihre Abweichungen in den kirchlichen Zeremonien, besonders in der Frage der Priesterehe, rückgängig machten. Die hessischen Prediger leugnen in ihrer Antwort, jemals von der alten, christlichen Kirche abgefallen zu sein. Vielmehr lehrten sie in Kontinuität mit der rechtgläubigen Kirche aller Zeiten, wie ihr Bekenntnis, die CA belege. Sie erklären sich dazu bereit, die im Interim empfohlenen Zeremonien in ihren Kirchen einzuführen, insoweit diese "zu ausbreitung des heiligen Euangelij vnd zur heiligung Göttliches namens" dienten. "Was aber vnchristlich vnd vnmüglich/ wer wolt das von jemand erfordern/ oder begeren?" Sollte indes die weltliche Obrigkeit auf der Einführung von unchristlichen Zeremonien bestehen, so fühlten sich die Hessen dem Wort Gottes mehr verpflichtet als dem Gehorsam ihrer Obrigkeit gegenüber (Act 5,21). Die Kirchenväterlektüre sei durch sie keineswegs abgelehnt worden, doch legten sie deren Schriften gemäß dem "communis consensus Prophetarum et Apostolorum" (Eph 2) aus, der Christus als Herrn der Kirche bezeuge. Die durch Sebastian von Heusenstamm angemahnten Abweichungen von den altgläubigen Zeremonien und die Exkommunikationen durch die römische Kirche erkennen die Hessen nicht als gültig an. Sie hätten stets dem Wort Gottes gemäß gelehrt. Auch die von ihnen geforderte Trennung der Pfarrer von ihren Ehefrauen lehnen die Hessen mit der Begründung ab, dass die Ehe ein hoher Stand sei und die Ehe der Pfarrer in der Schrift ausdrücklich erlaubt werde (1 Tim 3,2). Außerdem gebiete Eph 5,28 eine lebenslange Liebe zwischen Mann und Frau. Die "communio sub utraque" sei durch Christus selber geboten und von der Alten Kirche geübt worden. Sie bräuchten daher keinen Erlass, um ihr Abendmahl stiftungsgemäß zu feiern.

Zitierhinweis

Antwort der Prädikanten in Hessen auf die Schrift des Bischofs von Mainz, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b574bb5b-1b85-432d-b13b-6ce9752be877>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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