Personen und Personengruppen

Zur Übersicht

Freder, Johannes

GND: 11674779X

geb. 29.6.1510 in Köslin, gest. 25.1.1562 in Wismar, luth. Theologe und Liederdichter

Freder, geboren als Sohn des Bürgermeisters seiner Heimatstadt, studierte ab 1524 in Wittenberg und legte 1533 die Prüfung zum Magister Artium ab. Er lebte in Luthers Haus zusammen mit Veit Dietrich und freundete sich mit Johannes Bugenhagen, Paul Eber, Caspar Cruciger, Justus Jonas und Johann Stigel. 1536 heiratete er und wurde 1537 auf Empfehlung Bugenhagens Lehrer am Gymnasium Johanneum in Hamburg. 1540 wurde er zum Pastor und Lektor secundarius am Dom berufen. Indem er den Kommentar seines Kollegen Johannes Aepin zum 16. Psalm edierte, löste er die Kontroverse über dessen Lehre vom descensus ad inferores mit aus. Er veröffentlichte lateinische Übersetzungen deutscher Schriften von Luther und Urbanus Rhegius sowie eine niederdeutsche Schrift gegen Sebastian Franck, deren hochdeutsche Fassung mit einer Vorrede Luthers erschien. 1547 berief ihn der Rat Stralsunds zum Superintendenten, da Aepin die Stelle nicht annehmen wollte. Nach Kontroversen um die Kirchengüter wurde F. 1549 entlassen, als er der Annahme des Interims durch die pommerschen Fürsten nicht zustimmen wollte. An der Universität hielt er exegetische Vorlesungen und wurde im Oktober 1549 zum Professor ernannt. 1550 wurde F. als Nachfolger Johannes Knipstros Superintendent auf Rügen; um die Ordination in dieses Amt, ein Privileg des Bischofs von Roskilde/DK kam es zum Streit, in dem sich liturgische und kirchepolitische Fragen überlagerten: da F. bei seiner ersten Pfarrstelle in Hamburg ohne Ordination und Handauflegung ins Amt gekommen war, wollte Knipstro ihn erneut mit Handauflegung ordinieren; die Pommerschen Herzöge verboten die Ordination durch den dänischen Bischof. Als F. seinerseits einen Pastor auf Rügen ohne Handauflegung ordinierte, eskalierte der Konflikt mit dem Generalsuperintendenten Knipstro. Beide verfassten Streitschriften zum Thema, ein Gutachten der Wittenberg Fakultät votierte 1551 im Sinne Knipstros. Als sich F. daraufhin in Kopenhagen mit Handauflegung ordinieren ließ und sich damit der Kirchenhoheit der pommerschen Herzöge und Knipstros entzog, wurde er aus seiner Professur in Greifswald entlassen. Die Herzöge unternahmen noch einen Versuch, mittels eines Rezesses zwischen den beiden Theologen die Einigung wieder herzustellen, aber weder dieser, noch ein neuerliches Gutachten aus Wittenberg (wieder zu Freders Ungunsten) konnten den Konflikt beilegen; eine Synode 1556 in Stralsund endete mit der Amtsentsetzung Freders. Noch im selben Jahr wurde er Pastor und Superintendent in Wismar. Dort führte er Auseinandersetzungen mit Täufern und Vertretern der reformierten Abendmahlslehre. Er verfasste zahlreiche niederdeutsche Lieder. Ein Prozess, der wegen des Verdachts, F. sei von einem Calvinisten vergiftet worden, nach seinem Tod gegen einen Apotheker geführt wurde, ging bis vor das Reichskammergericht.

ADB, NDB, RE, RGG3, RGG4, BBKL

Deutsches Biographisches Archiv (DBA): I 341,179-214;II 394,34-37;III 258,284

Quellen

1572
Pezel, Wittenberger Katechismus; C 1556  (Gegner)
1573
Torgauer Artikel; ZV 9323  (Gegner)
Torgauer Artikel; ZV 9322  (Gegner)
Torgauer Artikel; ZV 16250  (Gegner)
Torgauer Artikel, lat.; K 2825  (Gegner)
1574
Torgauer Artikel; K 2823  (Gegner)
Torgauer Artikel; K 2822  (Gegner)
Torgauer Artikel; K 2824  (Gegner)
Torgauer Artikel; K 2821  (Gegner)
1574
Torgauer Artikel; K 2820  (Gegner)
1574
Torgauer Artikel; K 2819  (Gegner)
1574
Freder, Epicedion D. Ioachimi Westphali; F 2518  (Autor)

Zitierhinweis

Freder, Johannes, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/bce5d113-48c1-4162-aa17-d527e5d31b95>. (Zugriff am 20.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

Zur Übersicht