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2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1161.

Beweisung das vermöge des Passauer Vertrags die Oberkeit nicht Macht habe, die Untertanen Augsburgischer Confession zu verfolgen (VD16: F 1289)

Flacius, Matthias (aus Text oder Kolophon)

Beweisung das vermö=
ge des Passawischen Vertrags vnd Ab=
schieds des Augspurgischen Reichstags Anno M.
D. lv. die Papistische Oberkeit nicht macht habe
die Vnterthanen der Augspurgischen Confession halben / jr=
gend auff ein weise zuuerfolgen /vil weniger die selbigen
aus den Landen zuuertreiben / vnnd ihre güter zuuer=
kauffen zwingen / Aus dem Text solcher
Schrifften treulich ge=
nommen:
Luce xij:
DEr Knecht aber der seines Herren willen weiß /
vnd hat sich nicht bereitet / auch nicht nach seinem willen gethan / der
wird vil streicht leiden müssen / dergleichen spricht der Herr anders=
wo / das vil leidlicher wird am Jüngsten tag den Sodomitern vnd
Gomorritern sein / dann den jenigen / welche die gehörte vnd erkan=
te warheit nit haben annemen wöllen. O du lieber Himlischer Va=
ter / wie vil sind yetzt der expectanten / die da nit ehe wöllen den er=
kanten Christum annemen / dann es der Babst / das Concilium / die
Monarchen oder jre gewaltigen jnen befehlen / oder ja zum wenig=
sten vergönnen / Auff das sie on alles kreutz vnd gefar mögen Chri=
sto nachfolgen / Wöllen derwegen nit aus der Gotslesterischen Ba=
bylon ausgehn / sonder verharren so lang darinnen / warten / vnd be=
geren ein bessere gelegenheit / biß sie der todt vbereilet / O wie vil
streiche werden die selbigen in jenem leben ewigklich leiden müssen.
Aber Christus spricht vn(d) wil haben / das man mit gewalt das Reich
Gottes neme / wie zu allen zeiten die Gotsförchtigen gethan haben
Gott gebe / es habens die hohen Priester vnd andere Tyrannen ge=
williget oder verbotten / es sey daraus gefar oder kreutz entstanden /
dann man muß kurtzumb on alle weiter deliberation vnd bedencken
mehr Gott dann den Menschen / vnd solches von hertzen vnd
ohne allen verzug gehorsam sein / oder wehe dem
der es nicht thut. 1563.

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (erschlossen)
Drucker
Geißler, Heinrich (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1563 (auf Titel)
Kommentar Druck
Flacius bedient sich in diesem Druck dreier verschiedener Schriftgrößen: Einer petit-Schrift für seine eigentliche Argumentation und seine Kommentare, einer Normalgröße für den Quellentext, Auszüge aus dem Augsburger Religionsfrieden, und einer großen Type, mit der er im Quellentext besonders wichtige Passagen hervorhebt. Hinzu kommen lateinische Passagen in einer Antiqua.
Umfang und Format
8 Blatt 8°
VD 16-Nummer
F 1289
Bestandsnachweis HAB
H 161.4° Helmst. (6)
Weitere Exemplare
240.15 Quod. (10); H 161.4º Helmst. (14); 280.11 Theol.(6); 519.12 Theol.(19)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Flacius versucht in dieser Schrift den Nachweis zu führen, daß die Regelungen des Augsburger Religionsfriedens den Landesherren nicht erlauben, ihre lutherischen Untertanen zu verfolgen oder zu vertreiben. Dazu führt er Auszüge aus dem deutschen Text des Friedens an und kommentiert diese in mit einer kleineren Type gesetzten Passagen, zum Teil auch mit eingestreuten Hinweisen wie "nota" oder durch Hervorhebung in Großdruck. Seine Argumentation ist so einfach wie vergeblich: Indem er versucht, die Regelungen für einzelne Reichsstände auf deren Untertanen zu beziehen, leitet er das individuelle Recht der Untertanen auf Unversehrtheit, Freizügigkeit etc. ab und bestreitet die Anwendung der geistlichen Jurisdiktion auf Untertanen, die der CA anhängen. Zur Ergänzung seiner Interpretation führt er außerdem Verweise auf Paulus, die Behandlung der Juden, die Verhältnisse in Italien, Spanien und Frankreich etc. an. Auch hier bleiben seine Argumente vordergründig und leicht auszuhebeln. Anlaß, Ziel und Publikum der Schrift bleiben unklar -- Flacius muß sich bewußt gewesen sein, daß seine Argumentation juristisch nicht stichhaltig war und sich deshalb nicht an gelehrte Räte richten konnte. Vielmehr scheint er eine "breite Öffentlichkeit" im Blick gehabt zu haben.

Zitierhinweis

Beweisung das vermöge des Passauer Vertrags die Oberkeit nicht Macht habe, die Untertanen Augsburgischer Confession zu verfolgen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c93e1834-31a0-4827-9d22-323500c31505>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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