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Contra quaedam interimistica et adiaphoristica scripta (VD16: F 1329)

Flacius, Matthias (auf Titel)

CONTRA
QVAEDAM INTERIMI=
stica & Adiaphoristica scripta, qua
à multis Gasparo Huberino tri=
buuntur.
Authore M. Flac. Illyr.
Item locus Brentij, praesentibus Chri-
sti & Belial Conciliationibus ad-
modum conueniens.
Tunc si quis nobis dixeri: Ecce hic Chri-
stus (id est in Interim) aut illic (id est in Adia-
phoris) ne credatis. Exorientur enim Pseudochri
sti & Pseudoprophetae, & aedent signa
magna, & prodigia, ita ut in er-
rorem inducantur, si fieri
posset etiam e-
lecti.

Gegner:
Huberinus, Kaspar (auch Huber, Huober) (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1550 (erschlossen)
Kommentar Druck
Datierung nach Kaufmann
Umfang und Format
8 Bl. 8°
VD 16-Nummer
F 1329
Bestandsnachweis HAB
1142 Theol. (5)
Weitere Exemplare
Yv 349 8° Helmst. (10)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Flacius wendet sich mit diesem Druck gegen Veröffentlichungen, von denen er vermutet, Caspar Huberinus habe sie verfasst. Da jedoch auf deren Titelseiten kein Autorenname angegeben sei, möchte er seine Kritik auf die Schriften beschränken und sich nicht gegen deren unsicheren Autoren wenden. Huberinus sei in seinen Schriften zu Zugeständnissen im Bereich der Zeremonien bereit, insoweit sie nicht notwendig zum Heil seien. Doch weiche das Interim vom Glauben der CA ab, indem es die Anbetung nicht allein Gott zuteil werden ließe, sondern ebenfalls den Heiligen, die es Christus als weiter Mittler zur Seite stelle. Die Vergebung der Sünden werde nicht als allein durch den Glauben konstituiert dargestellt. Die von Huberinus postulierte Lehreinheit sei demnach nicht festzustellen. Darüber hinaus erkenne das Interim die "communio sub utraque" und die Priesterehe nicht als christliche Gewohnheiten an und lässt so den Evangelischen "unchristliche" Gebräuche zu. Daraus folge aber, dass, wer die Lehre des Interims teile, von diesen in der Schrift begründeten Gebräuchen Abstand nehmen werde. Im Augsburger Interim sei der Messkanon enthalten, in dem Gott ein Opfer für Lebende und Tote dargebracht werde. Flacius vermutet, dass Huberinus sich mit Agricola unterhalten und dessen Träume von einer Lehreinheit zwischen dem Interim und der CA übernommen habe. Die durch das Interim im evangelischen Raum wieder aufgerichteten Zeremonien könnten nicht ohne Sünde angenommen werden, da sie Verleugnungen der Lehre, Missbräuche und Zwänge enthielten und nicht zur Erbauung der Gemeinde dienten. Die christliche Freiheit könne nicht aufrechterhalten bleiben, wenn Zeremonien, die zur Erbauung dienten, abgeschafft und an ihre Stelle altgläubige, die nicht zur Erbauung der Gemeinde dienten, eingeführt würden. Das Gegenteil der These, dass die starke evangelische Kirche die schwache papistische tragen müsste, sei der Fall. Die Evangelischen seien zu schwachen Bekennern geworden und die Papisten zu starken Verfolgern der Wahrheit Christi. Luther, der von Huberinus zu Unrecht zitiert werde, habe immer gesagt, dass er die papistischen Zeremonien nur dann zulassen wolle, wenn die Gegner seine Lehre übernähmen und die papistischen Zeremonien nicht als Zwang einführen wollten. Der Traum des Huberinus und der Adiaphoristen, dass der Kaiser die evangelische Religion anerkennen und die altgläubige Religion reformieren wolle, werde ein Traum bleiben. An den Schluss seines Druckes stellt Flacius eine Auslegung von Joh 11 durch Johannes Brenz. Danach gibt es in der Tat Adiaphora, deren Zulassung freisteht. Werden diese Adiaphora aber mit dem Bekenntnis Christi und des Evangeliums verbunden, dann verlören sie ihren Charakter als Mitteldinge und würden zu notwendigen Instrumenten des Bekenntnissen Christi.

Zitierhinweis

Contra quaedam interimistica et adiaphoristica scripta, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d2ee7ef2-8a72-46ae-a001-48fec345f679>. (Zugriff am 20.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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