Bibliographie/Quellen

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Der von Magdeburg Entschuldigung (VD16: M 135)

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister von Magdeburg (auf Titel)

Der Von Magdeburgk
Entschüldigung / Bit /
Vnnd Gemeine Christliche
Erinnerunge.
Esaie. 40. Matth. 5.
Himmel vnd Erde / werden vergehen /
Aber Mein Wort bleibt Ewigk.
Psalm. 58.
Seit yhr denn stum / Das yhr nicht
reden wolt / Was recht ist.

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Walther, Hans (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1549 (aus Text oder Kolophon)
Kommentar Druck
Großer, zweiteiliger Holzschnitt mit Wappenträger und Jungfrau mit Kelch und Lutherrose
Umfang und Format
10 Bl. 4°
VD 16-Nummer
M 135
Bestandsnachweis HAB
H 122 (2). 4° Helmst.
Weitere Exemplare
84.7 Quod.; YT 4º Helmst. Kapsel 1 (14); Alv.: Dc 28 (1)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Zweite der Stellungnahmen des Magdeburger Rats, adressiert an die umliegenden Landschaften und alle lieben Christen. Die Autoren beziehen sich einleitend auf ihr voriges Ausschreiben (M 128/129): Obwohl sie schon darin Anschuldigungen zurückgewiesen hätten, gingen die Verunglimpfungen und Verdächtigungen weiter. Man sei Kaiser und allen Gewalten gehorsam, nur habe man vor Jahren Gottes Wort beigepflichtet, worüber man in den Schein des Ungehorsams gekommen sei, zumal Mißgünstige Gerüchte in die Welt setzen. Man wolle sich eigentlich gar nicht gegen den Kaiser auflehnen und auch die in der Fehde erbeuteten Häuser, Flecken und Dörfer behalten, doch man habe sich von unleidlichen Nachbarn bedroht gefühlt. Der Konflikt bestehe in zwei Punkten: Daß die Stadt beim Wort Gottes bleiben wolle, aber auf die Bitte darum habe man nie eine Antwort bekommen. Zum anderen seien die Kapitulationsartikel in zeitlichen Dingen unmöglich zu akzeptieren gewesen, weil darin Rechte aus der Zeit Kaiser Ottos tangiert waren, die aufzugeben man gegen die Nachkommen nicht verantworten könne. Zudem werde nun die eigentliche Absicht der Autoren des Interims sichtbar: Die Lehre von der Rechtfertigung, auf der alles andere gründe, sei darin verfinstert, die vom Abendmahl und Priesterehe seien zweifelhaft. Auch zur Wiederaufrichtung der Vigilien und der Heiligenverehrung könne man nicht schweigen. Gott sei geklagt, daß der Widersacher diese Irrlehren jetzt auch mit Gewalt durchsetze, Prediger und ihre Familien vertreiben und sogar fromme Christen töte, wie im Oberland geschehen. Angesichts der Unterdrückung des göttlichen Wortes dürfe es keine Kompromisse geben. Weil man beim göttlichen Wort bleiben wolle, werde man nun verfolgt. Für diese Konsequenz gebe es schon im Alten und Neuen Testament Vorbilder. Der Stil der Schrift wandelt sich nun zu einer biblisch begründeten Abhandlung, in der etwa das Beispiel Daniels für mutiges Bekennen angeführt wird. Der Duktus wechselt im folgenden zwischen Bekenntnisschrift, Anrede der Gegner und frommer Abhandlung. Man bittet darum, die Bitte um Gewährung des eigenen Bekenntnis auch tatsächlich vor den Kaiser zu bringen. Die Schrift schließt mit einem nochmaligen Bekenntnis, an der erkannten Wahrheit festhalten und keinesfalls die neuen Irrtümer und papistischen Abgöttereien annehmen zu wollen. Die letzte Seite trägt über dem Kolophon vier Verse aus Psalm 94. (eine umfangreiche Paraphrase des Textes bei Kaufmann, Ende der Reformation, 138-143).

Zitierhinweis

Der von Magdeburg Entschuldigung, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e29e93d7-a497-40ea-bf42-f316832f64ec>. (Zugriff am 25.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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