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Bugenhagen, Johannes d.J.

GND: 104161728

lutherischer Theologe, war ein Sohn des Johannes Bugenhagen Pomeranus (1485–1558). Sein Geburtsjahr ist unbekannt. Er studierte an der artistischen Fakultät der Universität Wittenberg, wo er 1552 den Grad eines Baccalaureus erhielt und 1553 Magister Artium wurde. 1557 trat er als Professor für orientalische Sprachen in die philosophische Fakultät ein. Am 3. März 1560 wurde er zum Schlossprediger in Wittenberg ordiniert. B. wechselte am 18. März 1570 in die theologische Fakultät, die ihn am 11. Mai 1570 zusammen mit Caspar Cruciger d.J., Christoph Pezel, Heinrich Moller, Friedrich Widebram und Nikolaus Selnecker zum Doktor der Theologie promovierte. Er überstand die als Reaktion auf die Promotionsthesen und den Wittenberger Katechismus von 1571 einsetzende Debatte um die Wittenberger Christologie und Abendmahlslehre als einziger der Wittenberger Theologieprofessoren unbeschadet. Den Theologen der Torgauer Kommission erschien er unverdächtig, bei der „kryptocalvinistischen Verschwörung“, die der Kurfürst in Wittenberg im Gange sah, beteiligt gewesen zu sein. So wurde er nicht – wie seine Kollegen – auf den Torgauer Landtag vorgeladen. Er unterschrieb die Torgauer Artikel (1574) als neue Bekenntnisgrundlage, vollzog damit die Abgrenzung zum Calvinismus und behielt seine theologische Professur. 1575 wurde er Superintendent von Wittenberg; 1577 und 1580 war er Dekan der theologischen Fakultät, die er 1582 verließ, um Propst in Kemberg zu werden, wo er 1592 verstarb.

RE3 3, 525–532, dort: 532.

Quellen

1569
Wittenberger Promotionsthesen vom Mai 1570 (lat.); P 5069  (Promovend)

Zitierhinweis

Bugenhagen, Johannes d.J., in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e3275433-3abd-408f-9e74-3a0e6cc5cc23>. (Zugriff am 18.04.2024)

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