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Flacius, De essentia originalis iustitiae et iniustitiae (VD16: F 1385)

Flacius, Matthias (auf Titel)

[GNOTHI SEAUTON gr.].
DE ESSENTIA O-
RIGINALIS IVSTI-
TIAE ET INIVSTI-
tiae seu Imaginis Dei &
contrariae,
AVTHORE MATTH. FLACIO
Illyrico.
Deut. 32. Esa. 5. & Ier. 2.
Arguet te malitia tua, & auersio rua increpa-
bit te. Scito & vide, quia malum & amarum est
reliquisse te Dominum Deum tuum, & non
esse timorem mei apud te, dicit Dominus Deus
exercituum, &c.
BASILEAE,
Per Petrum Pernam,
1568.

Druck

Erscheinungsort
Basel (auf Titel)
Drucker
Perna, Peter (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1568 (auf Titel)
Umfang und Format
12 Blatt; 264 Seiten 8°
VD 16-Nummer
F 1385
Bestandsnachweis HAB
Yv 705.8° Helmst. (2)
Weitere Exemplare
917.79 Theol. (1); 863.15 Theol. (1); 680.25 Theol. (1); 1105.3 Theol. (4)
Digitalisat
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Widmung

Empfänger
Riedesel, Adolf Hermann (aus Text oder Kolophon)
Datum
01.09.1568
Umfang
* 2r-+ 2r

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Mit diesem umfangreichen Druck stellt Matthias Flacius Illyricus seine Position im Erbsündenstreit dar und antwortet damit indirekt auf den titelgleichen Druck Johannes Wigands aus dem Jahr 1562 (W 2769). Er beginnt mit einer Definition dessen, was unter „Sünde“ zu verstehen sei. Sünde sei bedeutungsgleich mit Ungerechtigkeit oder Mangel. Ursprungssünde werde die Sünde genannt, weil sie die Quelle, der Ursprung und die Wurzel aller tätigen Sünden und bösen Taten sei. Die Ursprungssünde trage so alle Mängel und Ungerechtigkeiten in sich und sei universal. Das Wort „Sünde“ bezeichne so nicht nur die Aktualsünden, sondern das mit dem Gesetz Gottes streitende Böse, die Wurzel aller bösen Taten. Flacius kontrastiert nun dem Begriff der Erbsünde den Ausdruck der Urstandsgerechtigkeit, die darin bestanden habe, dass der menschliche Wille dem göttlichen Gebot in vollkommener Weise entsprochen habe. Die Apologie behaupte, dass die Urstandsgerechtigkeit und das Bild Gottes identisch miteinander gewesen seien mit dem Wesen des Menschen, keinesfalls nur akzidentielle Bestimmungen. Das Ebenbild Gottes sei inhaltlich zu bestimmen als eine vernünftige Seele, die in der Lage dazu sei, Gott als Schöpfer zu erkennen und ihm mit Lob zu antworten. Im Urstand habe Adam über einen freien Willen verfügt, der sich auf die Gnade habe ausrichten können. Diese Urstandsgerechtigkeit habe der Mensch jedoch mit dem Fall verloren. Das Ebenbild Gottes sei von Gott eingehaucht worden und habe die menschliche Natur so geformt, dass sie Gott habe lieben und verehren können. In seinem Gesetz verlange Gott vom Menschen ein Handeln, das seinem Ebenbild gemäß sei. Doch sei dieses Ebenbild Gottes nach dem Fall in das Ebenbild Satans verwandelt worden. Den Begriff „imago Satanae“ habe nicht er, Flacius, geprägt, sondern Luther. Das Wesen des Menschen sei postlapsarisch identisch mit der Ursprungssünde. Der Vorwurf, er mache mit dieser These Gott selber zum Ursprung der Sünde, erledige sich, wenn man berücksichtige, dass er keineswegs von der ersten Schöpfung rede und nicht vom ganzen Menschen, sondern lediglich von seinem Verstand und freiem Willen, die zum Satan hin abgefallen und verwandelt worden seien. Die Urstandssünde sei daher zu bestimmen als der Wille und Verstand des Menschen, die in seinem Fall verwandelt worden seien und nun weder Gott, noch dem Nächsten, noch sich selbst, noch irgendeiner anderen Kreatur das Ihre zuteil werden ließen. So stehle der gefallene Mensch Gott die Ehre und den Gehorsam, dem Nächsten die Liebe, sich selbst das zeitliche und ewige Heil und den Mitgeschöpfen den schöpfungsgemäßen Umgang. Die Begriffe „corruptio“, „defectus“ und „concupiscentia“, die CA II zur näheren Beschreibung der Erbsünde verwende, seien mitnichten akzidentielle Bestimmungen, wie jetzt einige Gegner behaupteten, sondern sie beschrieben, wie der menschliche Wille zur Gottesfeindschaft verändert worden sei. Seine sündhafte Begierde sei identisch mit seiner schlechten menschlichen Natur und Wirkung seines schlimmen Herzens. Die imago Satanae und die Ursprungsgerechtigkeit könne so analog zur imago Dei definiert werden: Der menschliche Geist sei so sehr verdunkelt, dass er Gott nicht mehr zu erkennen vermöge, voll Irrtum über Gott, und sein Wille sei in Feindschaft gegen Gott verstockt und ein Diener Satans.

Zitierhinweis

Flacius, De essentia originalis iustitiae et iniustitiae, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e60aa0cf-625b-4cb9-b808-d3bdf5236db3>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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