Bibliographie/Quellen

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Daß Buße, Reue oder Erkenntnis allein aus dem Gesetz zu predigen sei (VD16: F 1331)

Flacius, Matthias (auf Titel)

Das die Buss / Rewe /
oder erkentnis des Zorns vnd der Sünden /
eigentlich allein aus dem Gesetz: Vnd widerumb die ver=
gebung der Sünden / oder Gnade / allein aus dem E=
uangelio zu predigen sey / welcher vnterscheid
des Gesetzes vnd Euangelij auffs
fleissigst zu Mercken
ist.
M. F. Jllyr:
D. Luther.
ES ist nichts das vnsere Antinomer geuckeln / man
sol nicht durch das Gesetz / sondern durch das E=
VANGELJVM die BUSSE predigen / vnd
VERKEREN die zwey Stück / reuelationem gratiae, vnd reuela=
tionem irae, etc. Es ist lauter blind vnd nerricht fürgeben sol=
cher Leute / die nicht verstehen / weder was ZORN noch
GNADE / BUSSE oder TROST der Gewissen sey
(Nota / merck) Es ist ALLES des Gesetzes predigt / was
davon vnsern SVNDEN vnd Gottes zorn predigt / es
geschehe / WJE / oder WENN es wolle. Widerumb ist
das Euangelium solche predigt / die NJCHTS AN=
DERS / denn Gnade vn(d) vergebung in Christo zeigt vnd
gibt / etc.
Item: Quicquid ostendit peccatum, iram seu mortem, id ex=
ercet officium Legis, siue fiat in ueteri, siue in nouo Testamento.
Reuelare enim peccatum est aliud nihil, NEC aliud esse potest,
quam esse Legem, seu effectum, et uim Legis propijßimam.
Lex et osensio peccati, seu reuelatio irae sunt ter=
mini CONVERTIBILES.

Druck

Erscheinungsort
Jena (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rebart, Thomas (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1559 (aus Text oder Kolophon)
Kommentar Druck
einzige im VD 16 nachgewiesene Ausgabe
Umfang und Format
8 Blatt 4°
VD 16-Nummer
F 1331
Bestandsnachweis HAB
H 134.4° Helmst. (10)
Weitere Exemplare
151. 41 Theol. (20); 506. 5 Theol. (13); S 217b. 4° Helmst. (5)
Berl SB 20 in: Dm 3 R Berl SB 6 in: Dg 4 Halle UB AB 154 378(6) Jena UB 4ºBud.Theol.181(7) Jena UB 4ºTheol.XLIII,6(14a) Jena UB 8 MS 25 543(4) Lün SB
Edition
Ediert in unserer Ausgabe Bd. 4, Nr. 2, S. 46-69.
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Antinomistischer Streit
Kommentar
Im Stil einer akademischen Erörterung setzt sich Flacius mit der Definition, das Evangelium sei eine Predigt der Buße und Sündenvergebung auseinander. Er argumentiert: Wo diese Definition "verteidiget wird als eine propria, eigentliche vnd rechtschaffene beschreibung der gnadenreichen Botschafft von Christo (welchs eigentlich das Euangelion ist vnd heisset) so ist sie falsch und antinomisch. So aber darinnen das Wörtlin Euangelion für die gantze Christliche lere genomen wird, so ist sie recht." Das Wort Buße bezeichne dabei dasselbe wie das Wort Reue; die Reue aber sei aus dem Gesetz zu predigen. Das zu beweisen führt F. vier Argumente an: Seit vierzig Jahren sei in der Kirche Lehre gewesen, daß die Buße aus dem Gesetz, die Sündenvergebung aus dem Evangelium zu predigen sei; eine Neuerung sei unnötig. Zweitens sei dieser Irrtum Grundlage für die Antinomer, Stenckfeld und die Täufer gewesen, schon Agricola habe ihn in der Antinomerdisputation verwendet. Drittens vermische diese Definition Gesetz und Evangelium, wodurch Definition und rechter Verstand von beiden Teilen verdorben werden, indem man das Proprium des Gesetzes ins Evangelium setze. Viertens stehe die Lehre der Schrift entgegen, die sagt, daß die Erkenntnis der Sünde durch das Gesetz komme, das Evangelium aber ein Amt des Trostes und der Vergebung sei. Zur Stützung führt F. nun etliche Zeugnisse, vor allem aus Luthers Schriften an, so aus der Kirchenpostille, aus der Auslegung des 45. Psalms, aus der Auseinandersetzung mit Agricola, der CA, den Schmalkaldischen Artikeln und der Thüringischen Konfession von 1549. Die Schrift endet mit dem Satz: "Das Geticht von dem Papagoi / ist eine grobe Unwahrheit."

Zitierhinweis

Daß Buße, Reue oder Erkenntnis allein aus dem Gesetz zu predigen sei, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e97b592f-6f38-4501-a2eb-1ee5d4378301>. (Zugriff am 16.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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