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Bekenntnis von der Erbsünde (VD16: B 1568)

Bekendtnis von
der Erbsünde.
Jesaiae. 5.
Wehe denen die Böses gut / vnd Gu=
tes böse heissen / Die auß Finsterniß Liecht /
vnnd auß Liecht Finsterniß machen /
Die auß Sawer Süsse / vnd auß
Süsse Sawer machen.
Denn sie verachten das Gesetz
des Herren Zebaoth / vnnd lestern die rede deß Heiligen in
Israel.

Druck

Erscheinungsjahr
1575 (unsicher)
Umfang und Format
4 Blatt 8°
VD 16-Nummer
B 1568
Bestandsnachweis HAB
Yv 505 8° Helmst. (5)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Dieser anonyme Druck bekennt sich zur flacianischen Fassung der Erbsündenlehre. Der Erkenntnisgrund sei einzig und allein mit der Heiligen Schrift gegeben. Da 1. Joh 3,4 die Sünde als Unrecht bezeichne, sei alles, was gegen Gottes Recht oder Gesetz sei, gewiss auch Sünde. Herz, Sinn, Vernunft, Leib und Seele des natürlichen Menschen seien nicht dem Gesetz Gottes gemäß. Darum seien die ganze Natur und das Wesen des natürlichen Menschen an sich selbst außer Christus und der Gnade zu bestimmen als Unrecht und Sünde. Da diese Natur ein Erbe Adams sei, könne sie als vererbtes Unrecht oder Erbungerechtigkeit bezeichnet werden. Da Unrecht und Sünde vor Gott ein Ding darstellten, sei die Erbungerechtigkeit identisch mit der Erbsünde. Darum sei die verdorbene menschliche Natur identisch mit der Erbsünde und die Erbsünde zu bestimmen als die verdorbene menschliche Natur des Menschen. Die Erbsünde sei aber nicht als ein Geschöpf Gottes zu bestimmen, sondern sie sei durch den Missbrauch des freien Willens Adams und Evas entstanden. Schon Augustin habe davor gewarnt, die Erbsünde nicht als die menschliche Natur an sich zu bestimmen, sondern als ein hinzukommendes Akzidenz.

Zitierhinweis

Bekenntnis von der Erbsünde, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/edd470a7-3d61-416c-88ef-6de4a60b9852>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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