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Die christliche Bußlehre mit der papistischen verglichen (VD16: A 3204)

Arbiter, Peter

Die Christliche Bus=
lere mit der Papistischen ver=
gleichet. Daraus ein jeder zurichten / welchs
teil billicher dem andern weichen solle /
auff das die zwyspalt in der Re=
ligion (darüber jedermann
klagt) auffgeha=
ben werde.
Item wie schwere vnd billiche ver=
dammnis die empfangen werden / so jtzt von der
seligmachenden lehre / das angesicht / dem
Antichrist / wider zu wenden.
Durch Petrum Arbitrum.
Psal. 84.
Gott vnser schilt / schawe doch. Sihe an das Reich
deines Gesalbeten. Denn sie habe(n) Jacob auffgefressen /
vnd seine heuser verwüstet / Psal. 79.

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1551 (erschlossen)
Umfang und Format
26 Bl. 4°
VD 16-Nummer
A 3204
Bestandsnachweis HAB
G 510.4º Helmst. (14)
Weitere Exemplare
502.3 Theol. (12); Alv.: U 146 (12); G 679.4º Helmst. (2); H 128.4º Helmst. (8);
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Im Jahre 1551 publizierte der biographisch nur schwer fassbare, vielleicht mit dem evangelischen Publizisten Petrus Richter aus dem märkischen Baruth identische, Petrus Arbiter in der Magdeburger Offizin Christian Rödingers eine anti-römisch-katholische Streitschrift zur Bußlehre und den damit verbundenen theologischen und soteriologischen Fragen hinsichtlich des Begriffs der christlichen Buße. Arbiter geht eingangs von den Aussagen der Heiligen Schrift bezüglich der Buße aus: Christus forderte die Gläubigen unmissverständlich dazu auf, Buße zu tun und das Evangelium anzunehmen. Dies sei auch die Ansicht der Apostel und patristischen Kirchenlehrer gewesen, hierin sei man sich auf evangelischer Seite mit den Altgläubigen durchaus noch einig. Die Frage jedoch, in welcher Art und Weise der Gläubige bußfertig sein sollte, sei umstritten und in diesem Punkt zeige sich, dass die altgläubigen Positionen zu dieser Frage nicht haltbar seien. Die Evangelischen folgten – so Arbiter – im Unterschied zu den von ihm als „Papisten“ bezeichneten Altgläubigen den Weisungen Jesu, Johannes des Täufers und der Apostel, während hingegen die römisch-katholische Auffassung von der Buße als nicht rechtgläubig zu bezeichnen sei. Vielmehr sei die altgläubige Bußlehre durch von päpstlicher Seite beeinflusse Theologen erfunden worden und beruhe nicht auf den Worten der Bibel. Die Altgläubigen würden das Phänomen der Buße mit ihren Konzepten von Beichte (confessio), Beichtgespräch (satisfactio) und Absolution (absolutio) vermengen und somit den Gläubigen vorgaukeln, außerhalb der allein auf Glaube beruhenden Gnade Gottes in Christo zur Seligkeit dadurch gelangen zu können, dass ein Priester sich anmaße, Sünden zu vergeben. Der ganze Komplex von Sünde und Buße werde im Sinne einer Werkegerechtigkeit aufgefasst, wenn es lediglich darauf ankomme, sündige „Werke“ im Rahmen eines Beichtgesprächs zu bekennen, worauf dann eine soteriologisch nicht wirksame Absolution durch einen römisch-katholischen Priester erfolge. Dies sei aber keine wahre, echte Buße im Sinne des Evangeliums, sondern altgläubiges Blendwerk. Der wahre Beweggrund für Glaube und Gnade seien vielmehr Reue und Erkenntnis, diese würden aber durch die Beichtauffassung der Altgläubigen verdunkelt. Der römische Klerus mache sich die altgläubige Bußlehre vielmehr zu nutze, um irdische Macht über die Gläubigen zu erlangen, indem er sich anmaße, Sünden zu vergeben, wofür auch der Ablasshandel ein Beispiel sei. Hingegen seien die echten guten Werke jene, die als Früchte und Folge des rechten Glaubens sich bei dem jeweiligen Gläubigen nach den im Leben wirksam werdenden Prozessen von Reue und Buße von selbst einstellten, aber nicht im Sinne einer aufrechnenden „Werkegerechtigkeit“. Es sei vergebens, im Sinne des altgläubigen Beicht- und Bußverständnisses das Gesetz Gottes einhalten bzw. „erfüllen“ und für etwaige Übertritte dann Beichte und Absolution einsetzen zu wollen, weil die Erfüllung des Gesetzes Gottes für sterbliche Menschen per se gänzlich unmöglich sei. Der Gläubige sei damit grundsätzlich auf den Glauben an Christus und die darauf folgende unverdiente Gnade angewiesen, die Buße spiele in diesem Zusammenhang die Rolle einer „Bewusstwerdung“ der eigenen grundsätzlich sündhaften Lebenssituation verbunden mit der Umkehr im Glauben. Demzufolge solle das ganze Leben eines Christen eine ständige Buße im Glauben sein. Arbiter zielt mit seiner Kritik am altgläubigen Bußverständnis bzw. der Beichtpraxis somit auch auf die Frage der Rechtfertigungslehre ab. Dass er diesen Traktat auf Deutsch publizierte, zeigt auf, dass er damit breitere Leserschichten innerhalb des evangelischen Lesepublikums nördlich der Alpen erreichen wollte.

Zitierhinweis

Die christliche Bußlehre mit der papistischen verglichen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f0b2db1d-94d6-402b-87cb-10a76e32d204>. (Zugriff am 18.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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