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Sarcerius, Erasmus

GND: 122057635

geb. 19.4.1501 in Annaberg, gest. 28.11.1559 in Magdeburg, luth. Prediger

Geboren als Erasmus Sorck/Sarck im erzgebirgischen Annaberg, besuchte S. die Schule in Freiberg, wo er bei Petrus Mosellanus unterrichtet wurde, und setzte anschließend seine Ausbildung mit einem Studium in Leipzig fort, wo er allerdings erst 1522 immatrikuliert wurde. Nach dem Tod Mosellans 1524 soll er in Wittenberg weiterstudiert haben, ist dort aber nicht in der Matrikel verzeichnet. Anschließend scheint er Lehrer an verschiedenen Stationen gewesen zu sein, anfangs wohl in der Steiermark. Nach Erwerb des Magistertitels an der Universität Wien ging er dann Ostern 1530 für eineinhalb Jahre nach Rostock, unterrichtete an der Artistenfakultät und gleichzeitig als Lehrer am Pädagogium der Universität und setzte seine Studien fort. Seine nächste Station war eine Lehrerstelle am Katharineum in Lübeck 1532/33 bis 1536, wo er eng mit Hermann Bonnus zusammenarbeitete. Anschließend übernahm er die Stelle des Rektors an der Lateinschule in Siegen und wurde 1537 zum Hofprediger und Superattendent der Grafschaft Nassau-Dillenburg ernannt. In diesen Jahren entstanden erste Schriften, eine Dialektik und eine Rhetorik, die beide 1537 erstmals erschienen, und ein Katechismus aus dem gleichen Jahr, der den Übergang zu theologischen Schriften markiert. 1538 begann S. mit der Abhaltung von Visitationen und Pastorensynoden; Maßnahmen, die er bald darauf in einer Schrift gegen Kritik verteidigte. Im selben Jahr begann er die Reihe seiner biblischen Kommentare, in denen er bis 1544 die Evangelien und paulinischen Briefe behandelte. Parallel dazu arbeitete er die Hauptbegriffe der evangelischen Lehre nach dialektischer Methode („Methodus in praecipuos Scripturae locos“, „Nova methodus“) auf, belegte die Lehre mit Väterstellen und bekämpfte die „vanitas theologiae scholasticae“. Darüber hinaus veröffentlichte er methodische Hilfsmittel für das Verfassen von Predigten, Expositionen und Postillen. 1540 nahm er auf dem Bundestag in Schmalkalden teil. 1541 wurde er Pfarrer und Schlossprediger in Dillenburg, nahm 1543 am Reformationsversuch des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied teil. Auch in anderen Gebieten war sein Rat gefragt: Er konnte für sich in Anspruch nehmen, in 24 Territorien Ordnungen aufgestellt zu haben. Einen Ruf als Theologieprofessor nach Leipzig konnte er nicht folgen, da ihn der Graf nicht freigab. 1548 wurde er wegen seines Widerstands gegen das Interim entlassen. Zuerst ging er zurück nach Annaberg, wo er Predigten hielt, die er 1549 in Leipzig als „Trostbüchlein“ veröffentlichte. 1550 wurde er Pfarrer an der Thomaskirche in Leipzig. Wieder veröffentlichte er umfangreiche Predigtpostillen, bemühte sich um Visitationen und Predigerversammlungen und schrieb ein erfolgreiches Büchlein über die Ehe. 1552 wurde er von Moritz von Sachsen gemeinsam mit Philipp Melanchthon zum Konzil nach Trient abgeordnet, das dann wegen des Krieges nicht stattfand. Nach dem Tod Moritz’ in Sievershausen hielt S. in Leipzig eine Leichenpredigt, die zusammen mit der Johann Pfeffingers gedruckt wurde. 1554 folgte er dem Ruf auf die Generalsuperintendentur der Grafschaft Mansfeld. Hier bezog er im majorisitischen Streit gegen Georg Major Stellung und grenzte sich damit erstmals gegen Wittenberg ab. Im Umkreis von Johannes Wigand und Cyriakus Spangenberg trat er mehr und mehr auf die Seite der Gnesiolutheraner. In Mansfeld veröffentlichte S. eine Reihe von Schriften zur Visitation, Zucht und Ordination der Geistlichen. S. nahm als Vertreter Mansfelds 1557 am Wormser Religionsgespräch teil, zog aber mit dem Gnesiolutheranern ab, als es zum Eklat mit den Philippisten kam. 1558 arbeitete er mit Matthias Flacius, Joachim Mörlin und Georg Aurifaber am Weimarer Konfutationsbuch. Nach einem Zerwürfnis mit den Mansfelder Grafen über seine Kompetenzen bei der Lehr- und Lebenszucht über die Pastoren der Grafschaft nahm S. 1559 eine Berufung an die Magdeburger Johanniskirche an. Hier blieben ihm aber nur noch wenige Monate bis zu seinem Tod. Seine Leichenpredigt hielt Johannes Wigand.

ADB, NDB, RE, RGG3, RGG4, BBKL

Deutsches Biographisches Archiv (DBA): I 1080,323-330;II 1121,355-364;III 780,272-275;1049,242-282

Quellen

1548
Creutzbüchlein; S 1734  (Autor)
Form und Weis einer bischofflichen Visitation am Rhein; S 1704  (Autor)
1550
Etliche Predigten zur auffbawung der Christlichen Kirchen.; S 1698  (Autor)
1551
Warnungsbüchlein; S 1790  (Autor)
1553
Acta oder Handlungen der Synode; A 151  (Herausgeber)
1559
Bekenntnis der Prediger zu Mansfeld; B 1520  (Autor)
1572
Sarcerius, Bekenntnis von der Erbsünde; S 1792  (Autor)

Zitierhinweis

Sarcerius, Erasmus, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f62ca070-0b86-41e8-901b-c9b0f5ba569c>. (Zugriff am 18.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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