Bibliographie/Quellen

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Wigand, Propositiones de bonis operibus (VD16: W 2840)

Wigand, Johannes (auf Titel)

PROPOSITIONES
DE BONIS OPE-
RIBVS.
De quibus disputabitur in Academia Ie=
nensi, loco & tempore solito.
A
D. IOHANNE
VVIGANDO.
Ienae impressum per Donatum Ritzenhain.
ANNO 1571.

Promovend:
N.N.

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Richtzenhan, Donat (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1571 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
10 Blatt 4°
VD 16-Nummer
W 2840
Bestandsnachweis HAB
G 122.4° Helmst. (6)
Weitere Exemplare
Alv.: Dg 127 (8); Alv.: Dg 127 (23)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
In dieser umfangreichen Thesenreihe, bei der Doktorand, Ort und Zeit nicht angegeben sind, behandelt Wigand erschöpfend und wenig polemisch das Problem der Guten Werke. Sie zu verstehen und den Wiedergeborenen zu erklären sei ein Werk der wahren Lehre von Gesetz und Evangelium. Seine insgesamt 132 Thesen beginnt Wigand nicht mit der Auseinandersetzung der Proposition Majors, sondern mit der Unterscheidung von Lex und Evangelium. Immer wieder streut W. dabeu einzelne Thesen ein, die vorangehende Aussagen mit Bibelstellen belegen. Er betont die Wichtigkeit der Lehre, daß die guten Werke notwendig der Rechtfertigung folgen. Dies sei kein Adiaphoron. Man dürfe das Wort "notwendig" jedoch nicht auf andere Anwendungen hin zwingen. Als Beispiel führt er die Papisten an, die gute Werke als Teil der causa formalis unserer Rechtfertigung betrügerisch gebrauchten. Dagegen betont er den Unterschied zwischen knechtischem Zwang und kindlichem Gehorsam. Die Schrift nenne die guten Werke Früchte des Glaubens; solche Werke seien im Dekalog vorgeschrieben. Gleichermaßen äußere wie innere Werke würden von Gott verlangt, er wolle Quelle und Form der Werke sein. Es sei den Gläubigen nicht erlaubt zu sagen, daß die guten Werke über oder gegen den Dekalog stehen. Wo gute Werke ohne Gottes Wort geschähen, sei Vorsicht angebracht, ob Gott sie billige oder nicht. Als Negativbeispiel verweist W. auf die von den Menschen erfundenen Bräuche der Mönche. Auch wenn diese vor den Unerfahrenen bewundernswerter erschienen, seien die Werke des Dekalogs Gott wohlgefälliger. Entsprechen verwirft W. die Lehre von den opera superrogationis, die über den Dekalog hinausgingen: Kein Mensch könne, wegen der Erbsünde, alle Werke des Dekalogs erfüllen. So sei diese Lehre eine Verhöhnung Gottes. Ähnlich spricht er sich gegen die Lehre vom Schatz der guten Werke der Heiligen aus. In den folgenden Thesen spricht W. den Heiden ab, gute Werke tun zu können, denn sie seien keine Wiedergeborenen, auch wenn sie die Buchstaben des natürlichen Gesetzes erfüllen. Dazu beruft er sich auf Augustin, Luther und die CA. Heidnische Disziplin sei allein Gehorsam gegenüber den Gesetzen ohne den Glauben und nicht Erfüllung des Gesetzes. Sie sei daher ein "peccatum per accidens", weil sie ohne Glauben geschehe. Menschen, die sich richtig verhielten, bekämen zwar weltliche Belohnung für ihre Werke, aber geistliche und ewige Güter würden daraus nicht folgen. Er verwahrt sich scharf gegen die verrückte Lehre einiger Sakramentarier hierzu, da keiner der Heiden im Glauben gestorben sei. Bei den guten Werken der im Glauben Wiedergeborenen kämen das Wort als Norm der Werke und der Geist als Regierer der Herzen zusammen. Doch seien die Werke in diesem Leben nur unvollkommen, denn die sündige Natur bleibe bestehen, auch wenn ihre Erneuerung durch den Geist angefangen habe. Aber wegen des Sohnes wende sich Gott auch dem unzureichenden Gehorsam zu wie ein Vater seinen Kindern. Diese Gerechtigkeit der Werke des neuen Gehorsams sei Frucht und Zeugnis der Gerechtigkeit des Glaubens. Aus dem Evangelium empfange auch das Gesetz Licht und Erklärung, ohne die niemand mit den guten Werken beginnen könne. Die Werke müßten auch dem Nächsten dienen und dürften ihm nicht schaden. Keinesfalls dürfe den Werke zugeschrieben werden Ursache, Verdienst oder unabläßliche Bedingung der Rechtfertigung zu sein. Zu verwerfen sein auch die Lehre, daß Gott dem angefangenen Gehorsam der Wiedergeborenen als Erfüllung des Gesetzes anrechne. Allein Christus habe das Gesetz erfüllt und durch den Glauben an ihn werde der Mensch gerecht, ohne Werke und ohne Gesetz. Die guten Werke müßten der Rechtfertigung folgen. Das päpstliche Dogma von der Bereitung zum Heil durch Werke sei zurückzuweisen. Wie könne ein Baum, der noch nicht gut gemacht worden sei, gute Früchte bringen? Abgelehnt wird auch die Aussage, daß die Werke bei der Rechtfertigung dabei sein müßten und ohne sie keine Gerechtigkeit gewährt würde. Erst nach drei Viertel seienr Propositiones wendet sich Wigand den drei Spitzensätzen Majors (G.W. notwendig zum Heil, Unmöglich, ohne g.W. gerechtfertigt zu werden, niemand ist ohne g.W. jemals gerecht geworden) zu. Er bezeichnet sie als papistische, interimistische Lehren, die zum Schaden des Evangeliums aus dem Sumpf aufgetaucht seien. Luther habe sie längst aus der wahren Kirche herausgejätet. Staphylus, Lindanus und andere Papisten würden sie mit der Lehre "de fide formata charitate" noch ergänzen und verschlimmern. Falsch seien auch folgende Lehren: - die Werke sind nötig zur Erhaltung des Heils, - die Werke sind Teil der Gerechtigkeit vor Gott, - die Werke vermehren den Glauben. Sinnwidrig sei auch zu sagen: gute Werke sind notwendig, denn sie folgen dem Heil, und doch würden Majoristen und Sakramentierer sich dieser Verdrehung bedienen. Das nütze den Papisten. Und es seien unwürdige Theologen, die behaupteten, die Propositio nicht mehr verwenden zu wollen und sie dann doch öffentlich zu verteidigen. Es sei nötig, diese Aussagen eindeutig zu verdammen. Andererseits dürfen man keinesfalls den Libertinern und Epikuräern zustimmen sondern müsse sie verdammen, weil sie eine Erlaubnis zu Sündigen behaupten. Die Regel Luthers stehe fest, daß der Artikel der Rechtfertigung und der Artikel von den guten Werken zu trennen sei.

Zitierhinweis

Wigand, Propositiones de bonis operibus, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f95a3ba9-2b7f-4b2f-9e90-07c00e41143f>. (Zugriff am 16.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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