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Widerlegung der Apologie Heldings (VD16: F 1512)

Flacius, Matthias (auf Titel)

Verlegung der Apolo
giae Sydonij / damit er seinen
Catechismum verteidinget.
Matth. Flacius Illyricus.
1. Corin. 1.
Jch sage aber dauon / das vnter euch einer spricht /
Jch bin Paulisch / der ander / ich bin Apollisch / der dritte
ich bin Cephisch / der vierde ich bin Christisch / wie? Jst
Christus nun zurtrennet? Jst den Paulus für euch gecreu=
tziget? oder seid jhr Pauli namen getaufft?
Also sagen die Papisten, ich bin ein Franciscaner, ich bin ein do=
minicaner, der ist ein augustiner, iener ist ein Benedictiner, ein ander
ist ein Marianer. Item einer verlest sich auff diesen heiligen vnd dienet
im, der ander einem andern. Der hat diesen nothelffer im himmel, iener
einen andern, der wil durch diesen weg selig werden, als durch Kap
pen, Platten, Mess, der ander durch Ablasbrieff, der dritt durch Wal=
fart, der vierde durch sein gestrenges fasten vnd casteien &c. Vnd wer
kans alles erzelen?
Anno 1553.

Gegner:
Helding, Michael (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (erschlossen)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1553 (auf Titel)
Kommentar Druck
Kommentar zum Bibeltext auf Titelseite in Kursive gesetzt
Umfang und Format
12 Bl. 4°
VD 16-Nummer
F 1512
Bestandsnachweis HAB
H 407.4º Helmst. (18)
Weitere Exemplare
H 111.4º Helmst. (5)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Antikatholisch
Kommentar
Reaktion auf eine Verteidigungsschrift Heldings (Defensio adversus calumnias Illyrici [H 1582]), mit der dieser auf die Angriffe von Flacius (F 1319/1320) auf seinen Katechismus (H 1577-1581) reagiert hatte. Nachdem er einige Beleidigungen Heldings knapp zurückgewiesen hat, wendet sich Flacius der Buße zu und wirft H. vor, die Buße von der Taufe und den anderen Sakramenten abzusondern. Zudem behaupte er, daß die Wittenberger die Sakramente wie die Papisten einteilten, was nur wahr wäre, wenn es sich auf das Leipziger Interim beziehe. Überhaupt seien seine Aussagen über die Aufteilung der Sakramente keineswegs aus den Vätern belegt, wie Helding behaupte. Weiterhin argumentiert F. gegen H.s Verhältnisbestimmung von Taufe und Buße. F. weist die Unterstellung zurück, er behaupte, daß die Buße nicht nötig sei. Vielmehr sei die falsche Lehre der Papisten offenbar geworden, die die armen Sünder nicht auf den Bund Gottes in der Taufe verweisen, sondern auf ihre eigenen Werke. Zudem beklagt er das Fehlen einer Glaubenslehre in der Behandlung der Taufe bei H. Man müsse die ganze Religion erfassen als Gottes Werke an den Menschen, nämlich Wort und Sakrament, und den Werken des Menschen gegenüber Gott, nämlich Busse und Glaube. Diese seien Korrelativa. Der Papst sei damit nicht zufrieden, er wolle, daß das Abendmahl nicht nur Gottes Wirkung gegen den Menschen sei, sondern auch ein Opfer des Menschen; umgekehrt wolle er die Buße zu einer Wirkung Gottes im Menschen machen. So wühle er die ganze Religion durcheinander wie eine Sau einen schönen Garten. Dagegen wolle F. bei Gelegenheit ausführlicher erweisen, daß Taufe und Buße gleichermaßen ihre Wirkung durch das ganze Leben des Menschen erstrecken. Buße und Glaube sind die Bettelhand des Menschen, mit der er die Almosen Gottes, Wort und Sakrament empfängt. Bei H. sei nicht ausreichend vom Glauben bei der Buße die Rede. Weiterhin weist F. geweihtes Wasser, Salz und Öl zurück. Sie seien zum Teil Bräuche heidnischen Ursprungs und nicht auf Einsetzung der Apostel zurückzuführen. Zur Rechtfertigungslehre wolle er, außer der Zurückweisung offener Lügen H.s, nichts weiter sagen, da das zu umfangreich werde. F. bestreitet die von H. angeführten Textstellen zur Ohrenbeichte -- confiteri in der Schrift heiße nicht Ohnrenbeichten. Zu seiner Bestreitung der Ohrenbeichte mit Chysostomus, die Helding in Frage gestellt hatte, verweist F. auf Erasmus (Apologia contra Leum) und das kanonische Recht (de poentiten. dist. V. glossa). Mit Verweis auf Jh 5 bestreitet F. die Aussagen H.s zur Satisfactio, nämlich das die Genugtuung die Befreiung vom Fegefeuer bewirke. Bei Joel 2 sei nicht von Satisfactio, sondern Reue die Rede. Die Väterzitate würden auch keine sidonische, sondern nur "eine Evangelische, oder (wie mans lestert) eine Lutherische" Genugtuung belegen. Es komme darauf an, die Sünde zu unterlassen, sie zu bedaueren und sich vor ihr zu hüten, und nicht auf die Tugenden, die den vorherigen Taten entgegenstünden. Bei der Firmung bestreitet F., daß sie ein Sakrament sei und postuliert, es sei nicht nötig, aus allen Handlungen Christi und der Apostel Sakramente zu machen. Auch H. selber gebe zu, daß die Salbung (von F. "das schmer" genannt) eine menschliche Erfindung sei. Es sei keineswegs anzunehmen, daß Christus die Einsetzung von etwas Heilsnotwendigem versäumt und den Päpsten übertragen habe. Besonders verlogen sei, daß er seine Aussagen mit dem Clemensbrief und Dionysus Areopagita zu belegen versuche; diese seien erlogen. Ähnlich argumentiert F. über die Krankensalbung. Weder Mk 6 noch Jak 5 könnten diese als Sakrament belegen, sie sei nur eine von zahlreichen Zeremonien. Als letzten Punkt behandelt F. die Anrufung der Heiligen. Er bestreitet H.s Behauptung, zwischen der Fürbitte Christi und der Heiligen unterschieden zu haben. Vielmehr hätten die Papisten aus Christus den strengen Richter und aus den Heiligen die barmherzigen Mittler gemacht und zudem ihr Verdienst vor Gott angeführt. Dagegen setzt F. die Gewißheit, daß der Mensch erhört werde, wenn er durch Christus den Vater anrufe. Diese Gewißheit sei über die Fürbitte der Heiligen nirgends in der Schrift bezeugt. Mit den Worten "Das sey jtzt gnug / auff ein ander mal mehr." endet die Schrift recht unvermittelt.

Zitierhinweis

Widerlegung der Apologie Heldings, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/fd9b6846-61d7-4906-8433-a32d71da590d>. (Zugriff am 20.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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