Schimpfwort des Monats

Die Autoren der Streitschriften pflegten eine starke und sehr bildhafte Sprache. In einer Zeit, in der die Alphabetisierungsrate sehr niedrig lag, war es ein probates Mittel, den Gegner durch Beschimpfung wirksam und einprägsam zu charakterisieren und zu beschreiben, um so die eigene inhaltliche Argumentation zu verstärken. Die polemische Sprache ist auch als Ausdruck der starken inneren Beteiligung der Kontrahenten zu verstehen. An dieser Stelle werden einzelne Invektiven aus dem Schriftencorpus im Zitat nachgewiesen und erläutert.

Kuckuck

Vnd nach dem er sich den Teuffel hat wider woluerdiente vnschuldige Land vnd Person vnd seine Praeceptores reitten lassen, auch mördlichen gegen denen gekratzt vnd gekrehet, wie noch teglich, vnd man gegen jm vnd seinen Gesellen nach langer vnd vber langer gedult ein wenig, seinem verdienst vnd der notdurfft nach, sich erzeigt, müssen eitel böse Leute, zornige böse schrifften vnd Bücher sein, die sich des leidigen Hanes vnd Guckucks auffhalten. (Wittenberger Studenten, Summa und kurzer Auszug aus den Actis synodcis (1560); unsere Ausgabe Bd. 2, S. 903,15–21).

Die „Wittenberger Professoren“ hatten im Jahr 1559 eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten aus der Zeit nach 1548 herausgegeben, um damit sich und ihr Verhalten während der Verhandlungen in Kursachsen über den Umgang mit dem kaiserlichen Religionsgesetz („Augsburger Interim“) und der Erstellung der „Leipziger Landtagsvorlage“ (von Nikolaus Gallus und Matthias Flacius spöttisch als „Leipziger Interim“ bezeichnet, vgl. dazu unsere Ausgabe Bd. 2) zu verteidigen. Gallus und Flacius attackierten noch im Jahr 1559 die „Wittenberger Professoren“ und argumentierten, dass die Wittenberger damals dem Kaiser und dem Papst in unzulässiger Weise nachgegeben und überdies die Dokumente jetzt fehlerhaft zu ihren Gunsten abgedruckt hätten.

Daraufhin verteidigten die „Wittenberger Studenten“ mit der zitierten Schrift ihre Professoren. Sie unterstellten Flacius und Gallus, dass sie die Unwahrheit über das Verhalten der Wittenberger 1548/49 verbreiten und alle Verteidiger der Wittenberger unrechtmäßig als „zornige böse Leute“ verunglimpfen würden. Sie griffen den „Hahn“ (deutsch für „Gallus“) und insbesondere Flacius auch persönlich scharf an. Dabei spielten sie mit fremdenfeindlichen Ressentiments, wie das obige Zitat beweist. Denn hier wird die Herkunft von Flacius aus Albona (heute Labin, Kroatien) thematisiert, indem er als „Guckuck“, also als ein Vogel bezeichnet, der sich in ein fremdes Nest setzt.

Zu denken ist überdies an zahlreiche weitere negative Bedeutungen, Redensarten und volkstümliche Geschichten, die über den „Kuckuck“ im Umlauf waren und die dem damaligen Leser unwillkürlich ins Gedächtnis kamen, wenn das Wort „Kuckuck“ verwendet wurde, so z.B. der Kuckuck als Mörder, als Narr, als Hurenbock, sogar die euphemistische Verwendung des Namens „Kuckuck“ für den Teufel. Gerade diese letzte Bedeutung wollten die „Wittenberger Studenten“ bei ihren Lesern offensichtlich hervorrufen, da durch das Epitethon „leidig“, das sonst in Verbindung mit dem Teufel Verwendung findet, sowohl der „Hahn“ als auch der „Guckuck“ als höllische Figuren erscheinen.

Ende der 1550er Jahre war die Verwendung des Schlagwortes „Kuckuck“ auf Flacius in Wittenberg jedermann geläufig. Erschien doch dort 1557 eine Schrift (Synodus avium), in der eine Synode der Vögel beschrieben wurde, auf der ein Nachfolger für den verstorbenen Schwan, Luther, gefunden werden soll. Während eine Partei die Nachtigall, Melanchthon, vorschlägt, versucht eine andere Partei den Kuckuck, Flacius, zum Oberhaupt zu machen. Die Grasmücke, die Wittenberger Universität, tritt dort auf und beschuldigt den Kuckuck der Besetzung ihres Nests und des Mordes an ihren Kindern.

Weitere Literatur: Synodus avium (1557), in: CR 20, Nr. 4, Sp. 767–776; Erich Seemann, Art. Kuckuck, in: HWDA 5, Sp. 689-751, bes. 695, 749-751; die Geschichte des Kuckucks und der Grasmücke schon 1550 aufgreifend, allerdings ohne expliziten Bezug auf Flacius allein: Johannes Peffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht (1550), unsere Ausgabe Bd. 2, 686,24f.                        (J.M.L.)

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