Bibliographie/Quellen
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Heshusius, Dass die Erbsünde nicht sei das Wesen des Menschen (VD16: L 3525)
Heshusius, Tilemann (auf Titel)
Klare vnd helle Zeug=
nissen Doctoris Martini
Lutheri.
Das
Die Erbsünde nicht sey das wesen
des Menschen.
Dem Christlichen Leser zur warnung für den
Manichaeischen schwarm Illyrici / trew=
lich zusamen getragen.
durch
DOCT: TILEMANNVM
HESHVSIVM.
Gedruckt zu Jhenae
Anno 1572.
- Gegner:
- Flacius, Matthias (auf Titel)
Druck
- Erscheinungsort
- Jena (auf Titel)
- Drucker
- Hüttich, Günther (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1572 (auf Titel)
- Umfang und Format
- 30 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- L 3525
- Bestandsnachweis HAB
- 434.1 Theol. (2)
- Weitere Exemplare
- Alv.: De 87 (4); Alv.: Eh 142 (2)
- Digitalisat
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Vorwort
- Autor
- Heshusius, Tilemann (aus Text oder Kolophon)
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Erbsündenstreit
- Kommentar
- In diesem Druck veröffentlicht Heshusen eine Gegendarstellung zur Lutherausgabe Spangenbergs zur Erbsündenfrage (L 3524). Mit seiner Veröffentlichung habe Spangenberg Luther die manichäische Position des Flacius unterstellen wollen. Dagegen möchte Heshusen mit seinem Druck darstellen, dass die Position Luthers folgende gewesen sei: 1. Die Erbsünde stecke nach Luther tief in der Natur des Menschen. 2. Die Erbsünde sei ein Schaden, eine Unreinheit, eine Wunde, Seuche, ein Aussatz und Gift, das der Satan in die Natur geblasen habe. 3. Luther habe die endzeitliche Trennung der Erbsünde von der menschlichen Natur vertreten. 4. Nach Luther müsse präzise unterschieden werden zwischen der Natur des Menschen als Gottes Geschöpf und der Erbsünde als Schaden dieser Natur, der vom Teufel herkomme. Luther habe Zeit Lebens gegen die scholastische Position gekämpft, dass die Erbgerechtigkeit nicht zur Natur des Menschen gehört habe und der Mensch so auch nach deren Verlust in der Lage sei, Gott aus natürlichen Kräften zu lieben. Dieser Position habe Luther seine Rede von der Erbgerechtigkeit als Akzidenz des Menschen entgegengehalten, bei deren Verlust die menschliche Natur unter die Herrschaft eines neuen, sie regierenden Akzidenz geraten sei, die Erbsünde. Die Erbsünde sei so nicht vom Menschen zu trennen, wiewohl der Mensch seiner Natur nach Gottes Geschöpf geblieben sei.
Zitierhinweis
Heshusius, Dass die Erbsünde nicht sei das Wesen des Menschen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b4203ee8-1495-49eb-995e-fc86fae02d83>. (Zugriff am 09.11.2024)
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