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Mansfelder Prediger, Bericht über Irrungen (VD16: B 1833)

Mansfelder Prediger (auf Titel)

Bericht / der Prediger
in der Graffschafft Manssfelt / Der Ir=
rungen halben / so zwischen jhnen / vnd etlichen Ge=
larten / in Vniuersiteten / vnd sonst sich zuge=
tragen / Auch worinnen / vnd wie fer=
ne sie mit denselbigen
streitig.
M. D. LXVIII.

Gegner:
Eber, Paul (erschlossen) ; Major, Georg (erschlossen)

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Petri, Andreas (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1568 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
29 Blatt 4°
VD 16-Nummer
B 1833
Bestandsnachweis HAB
202.46 Quod. (6)
Weitere Exemplare
Alv.: Di 170 (8); Alv.: Eh 147 (3); 231.68 Theol. (3)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Abendmahlslehre und Christologie, Majoristischer Streit
Kommentar
In diesem Druck setzen sich die Mansfelder Prediger mit den Lehren der beiden Wittenberger Professoren Paul Eber und Georg Major auseinander. Sie beginnen ihre Kritik mit dem Vorwort der Abendmahlsschrift Ebers (E 64). Er habe darin die herzoglich-sächsischen Theologen beschuldigt, Urheber des Abendmahlsstreites zu sein, und darauf hingewiesen, dass Kritik an der reformierten Lehre zur Ermordung frommer Christen in Frankreich führe. Gegen diese Äußerungen des Wittenberger Theologen hätten die Mansfelder lediglich darauf hingewiesen, dass die "Sakramentierer" den neuen Abendmahlsstreit selber hervorgerufen hätten. Die lutherische Kritik an den Reformierten beziehe sich lediglich auf die "halstarrigen Verfechter des Irrtums" wie Calvin, Bullinger und andere. Unglücklich sei zudem die Unterscheidung Ebers in der manducatio impiorum, mit der er bei einigen ungläubigen Kommunikanten die Realpräsenz von Christi Leib und Blut vertritt und bei anderen diese leugnet. Damit aber mache er die Realpräsenz fest an der empfangenden Person und nicht mehr an Christi Worten und Ordnungen. Trotz dieser Kritik betrachteten die Mansfelder Eber aber noch als Bruder. Sehr zu begrüßen sei Majors Widerruf der These, gute Werke seien nötig zur Seligkeit, durch sein Bekenntnis von 1558 (M 2005), in dem er zugesagt habe, sich fortan nur noch in Anlehnung an Bibelstellen zur Rechtfertigung des Menschen zu äußern. Als dann aber 1561 in den Lüneburger Artikeln (M 5874) die majoristische Lehre als papistisch verworfen wurde, habe Major seine Präfation über seine Homilien auf Deutsch und Latein veröffentlicht (M 2058) und darin geschrieben, dass er niemals anders lehren wolle als es seine alte These ausgedrückt habe. Am 18. Oktober 1567 habe er dann wiederum den Satz bona opera sunt necessaria ad salutem als zweideutig bezeichnet in seiner Rede anlässlich des Endes seines Rektorats. Einige Theologen hätten sich an dieser Zweideutigkeit gestört. Die papistische Deutung dieses Satzes sei zu verwerfen. Major habe sogar auf die seelsorgerliche Unhaltbarkeit und Ehrenbeschneidung Christi durch diesen Satz hingewiesen in dieser Rede. Ganz im Gegenteil zu dieser positiven Entwicklung des Wittenberger Professoren stünde nun jedoch, dass er sehr gereizt reagiere, wenn jemand behaupte, der Satz sei für sich genommen falsch und häretisch. Dazu käme noch die falsche Unterscheidung, die Major zwischen Rechtfertigung und Seligkeit vornehme. Im biblischen Sprachgebrauch seien dies Synonyme. Es sei ihm sehr zu wünschen, dass er den bereits eingeschlagenen Weg zurück zur Wahrheit weiter verfolge und nicht mehr weiter seine alte, widerlegte These verteidige.

Zitierhinweis

Mansfelder Prediger, Bericht über Irrungen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e1f59178-6ff0-4ff5-a823-d735d63bbd7f>. (Zugriff am 09.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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