Bibliographie/Quellen
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Bericht der Stadt Magdeburg von ihrer Lehre (VD16: M 133)
Rat, Pastoren, Prediger und Schuldiener der Stadt Magdeburg, (auf Titel)
Bericht / Confession
vnd Bekentnis des Raths / aller Pa=
storn / Prediger vnd Schuldiener der altenstadt
Magdeburg / der Lehr / so daselbst zu diesen
zeiten / von Gottes gnaden noch vn=
uerruckt in Kirchen vnd
Schulen gefurt
wirdt.
I. Pet. 3.
Seidt allezeit bereit zu verantwortung jeder=
mann / der grundt fodert / der hoffnung / die inn
euch ist / etcet.
Druck
- Erscheinungsort
- Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Walden, Joachim (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1563 (erschlossen)
- Kommentar Druck
- Magdeburger Stadtwappen auf Titelblatt
- Umfang und Format
- 27 Blatt 8°
- VD 16-Nummer
- M 133
- Bestandsnachweis HAB
- K 24.4° Helmst. (1)
- Weitere Exemplare
- 228.7 Theol. (7); 466.54 Theol. (12); 498.1 Theol. (1); 500.5 Theol. (2); S 240c.4º Helmst. (1); Alv.: Di 159 (11); Alv.: V 555 (2); Alv.: X 155 (2)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Allgemeiner Druck
- Kommentar
- Ausführliches Glaubensbekenntnis des Rates und der Geistlichkeit der Stadt Magdeburg nach dem Konflikt mit dem ehemaligen Superintendenten Tilemann Heshusius, der 1563 aus Magdeburg vertrieben worden war. Das von allen Predigern und Schullehrern unterzeichnete Bekenntnis handelt "fürnemlich von diesen fünff puncten: Zum ersten von der Rechtfertigung. Zum andern von guten Wercken. Zum dritten vom freien Willen. Zum vierden vom Abendmahl des Herren. Zum fünfften von den Adiaphoris vnd mitteldingen." (A 3r) Eingangs bekennen die Autoren sich zur Lehre der Schrift und der Väter und zu CA, AC und ASm. Sie berufen sich auf ihr "Magdeburger Bekenntnis" vom 13.4.1550 (A 2333) und bekennen sich auch zu den "Lüneburger Artikeln" (M 5874) [Über die Zustimmung zu den Lüneburger Artikeln war es mit Heshusius zum Konfkikt gekommen, vergleiche A 3008, der hier aber nicht erwähnt wird.]. Sie wollen die wichtigsten Artikel christlicher Lehre, Gotteslehre, Sünde, Gesetz und Evangelium, Absolution, von den Kirchen und Kirchendienern und ihrer Gewalt sowie von der weltlichen Obrigkeit und ihrer Gewalt repetieren und die Gegenlehre verdammen, gegliedert nach den o.a. fünf Punkten und belegt aus den genannten Quellen. Der Rechtfertigungsartikel schärft die imputative Gerechtigkeit ein und verwirft die Lehre von der wesentlichen Gerechtigkeit, betont das sola fide, hebt hervor, daß die Erneuerung nicht Teil, sondern Frucht der Gerechtigkeit ist und verwirft mit Namensnennung die Lehre Osianders und der "Phariseer, Papisten vnd Werckheiligen". Zum Beleg werden zahlreiche Zitate von Paulus, Augustin, Luther und der CA angeführt. Der zweite Artikel von den guten Werken betont, daß gute Werke nicht Ursache oder Verdienst der Gerechtigkeit, sondern Früchte des Glaubens seien und daß es nicht frei sei, sie zu lassen. Daß sie nicht die Gnade verdienen können, wird mit allgemeinen Aussagen und Zitaten von Augustin und Luther belegt, daß sie Früchte der Rechtfertigung sein sollen, mit zahlreichen Bibelstellen und Zitaten aus den Bekenntnisschriften. Verworfen werden wiederum die Papisten und Werkheiligen sowie die Propositionen Majors. Abschließend lehnen die Autoren auch "Das wort gezencke deren, so da furgeben, das die guten wercke nicht Nötig sein solten" unter Verweis auf Luther und die Widerlegung durch die "Sachsischen Kirchen neben vns in offentlichen Schriften", gemeint ist wohl das Weimarer Confutationsbuch (S 1098). Der dritte Artikel zum Freien Willen erörtert den Zustand des menschlichen Willens vor dem Fall, den Mißbrauch im Fall und die Verderbtheit nach dem Fall. Zwar behalte der Mensch in äußerlichen, den Leib betreffenden Dingen einen freien Willen aus natürlichem Licht des Verstands, doch in göttlichen Dingen sei die Natur "stock, star vnd gar blind" und das natürliche Licht führe in die Irre. Danach sei auch der menschliche Wille so verderbt, daß er ein knechtischer Wille und Gefangener des Teufels sei. Zum Beleg werden neben paulinischen Stellen der vollständige Art. 18 der CA und ein Auszug aus AC 18 sowie umfangreiche Lutherzitate angeführt. Fünftens seien wahrhaftiger Glaube und rechtschaffene Bekehrung allein des Hl. Geistes Gnadenwerk, das dieser sechstens regulariter, also durch die Sakramente ausüben wolle. Man eigne dem freien Willen weder die halbe noch die ganze Bekehrung zu, und werwerfe diejenigen, die dem Willen Werke des Geistes zuschreiben oder die Mittel des Geistes aufheben. Hier werden keine Namen genannt. Im Gegensatz zur Aufteilung auf einzelne Aussagen zum freien Willen faßt der vierte Artikel die Abendmahlslehre in einer langen Bekenntnisformulierung zusammen, in der die Nießung des "waren, natürlichen und selbwesenden" Leibs in, mit und unter Brot und Wein, die manducatio oralis und die mand. impiorum bekannt, die Opferauffassung und katholische Bräuche abgelehnt werden. Betont werden weiter die Verwerfung der Auffassung als Werk und ex opere operato, die Sündenvergebung und das Gedächtnis der Erlösung, die Erinnerung und Stärkung des Glaubens, und die Bitte um unverfälschte Erhaltung dieser Lehre. Hier wird nur mit Stellenangaben auf die Belege der Evangelien und 1 Ko 11 verwiesen, dafür werden aber Väterzitate aus Irenäus, Chrysostomos, Bernhard und Augustin sowie CA/AC 10, ASm und der kleine Katechismus zitiert. Nach einer Wiederholung der wichtigsten Aussagen erfolgt noch eine Berufung auf die Wittenberger Konkordie, Luthers Bekenntnis von 1544 gegen Schwenckfeld, sowie ein Bekenntnis der sächsischen Kirchen von 1557, wohl die Confessio (W 2274). Verworfen werden "alle Tropos, Figuras, Allegorias, Alleoses, Apodixes, Metonymias, vnd metaphoras", mit denen die Sakramentsfeinde die Worte des Sohns verfälschen wollten. Der fünfte Artikel über die Adiaphora ist dagegen wieder in einzelne Abschnitte gegliedert. Man solle Ceremonien, die nicht gegen Gottes Wort sind, sondern zur Ordnung und Erbauung dienten, wohl halten, dagegen keine, die wider Gottes Wort seien, weil man die Rechtfertigungslehre darauf gründe, wie Klostergelübde, Fasten etc. und keine närrischen päpstlichen Bräuche wie Kirchweihe, Glockentaufe usw. Mitteldinge hörten auf Adiaphora zu sein, wenn sie zur Zeit der Verfolgung gefordert würden und man einen Zwang aus ihnen machte oder ihre Notwendigkeit zur Seligkeit betonte. Ein eigener Abschnitt betont, daß der Papst der Antichrist sei. Deshalb, so der nächste Abschnitt, solle man ihm nichts nachgeben und auch in Adiaphoris keine Kompromisse mit ihm schließen. Als Beschluß werden die voranstehenden fünf Artikel als öffentliches Bekenntnis, von dem man nie abgewichen sei, zu dem man jetzt stehe und bis in Ewigkeit dabei zu verharren gedenke. Die Schrift ist unterzeichnet von den Pastoren, jeweils mit kurzer Formel, sowie den "Collegae Scholae Magdeburgensis", jeweils mit dem Ausdruck "subscripsit".
Zitierhinweis
Bericht der Stadt Magdeburg von ihrer Lehre, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d14f0655-d6db-4d59-bfad-7eb8cb117df9>. (Zugriff am 09.10.2024)
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