Bibliographie/Quellen
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Zeugnis von der Unschuld der Lehre Albert Hardenbergs [nddt.] (VD16: C 2436)
Gemeinde am Dom (auf Titel)
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berti Herdenbergensis.
Lerer darsüluest.
Anno, 1560.
Druck
- Erscheinungsort
- Emden (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Ctematius, Gellius (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1560 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Ein Fragezeichen zwischen zwei Zeigehänden auf Titelblatt
- Umfang und Format
- 14, 2 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- C 2436
- Bestandsnachweis HAB
- 149.2 Theol. (5)
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Abendmahlslehre und Christologie
- Kommentar
- Eine anonym verfaßte niederdeutsche Unterstützungsschrift der Bremer Sympathisanten des Dompredigers Alber Hardenberg im Vorfeld der Verhandlungen auf dem Braunschweiger Kreistag im Februar 1561, die zu Hardenbergs Entlassung führten. Die Autoren bezeichnen Hardenberg als ihren geliebten ehrwürdigen Lehrer und beklagen den grimmigen Zorn gegen ihn von seiten ihrer Gemeidepastoren. Sie hätten ihn 13 Jahre lang gehört und wollten nun Zeugnis über seine Unschuld ablegen, ohne dabei ihren Gehorsam gegen ihre Gemeindepastoren aufzugeben. Hardenberg habe in Lehre und Leben nie Anlaß zur Kritik gegeben, sondern recht und klar gepredigt und die Ketzer gestraft. Er lege die Texte durcheinander aus und kenne die Schriften der alten Kirche. Die Autoren preisen seine Lehre von den beiden Naturen Christi und den Sakramenten als schriftgegründet und tröstlich und loben ihn als untadeligen Hochgelehrten, der aus unsinniger Blindheit verfolgt und verdammt werde. In direkter Anrede an die Prediger werden diese nun gefragt, warum sie Hardenberg von den Kanzeln, mit Briefen und gedruckten Büchern vor der ganzen Welt angriffen. Dann beginnt eine Erörterung der Angriffe: I. Er sei kein Störer und vertrete keinen bekannten Irrtum. II. Den Vorwurf, er sei ein Sakramentsschänder weisen die Autoren scharf zurück. Vielmehr seien diejenigen Schänder, die nicht akzeptieren könnten, wenn man das gesegnete Brot des Abendmahls ein Sakrament des Leibes Christi oder seinen Leib sakramentlich nenne. III. Hardenbergs Kritiker würden ihm vorwerfen zu lehren, daß Brot und Wein bloße Zeichen des abwesenden Leibes zu sein. Dagegen bekennen die Autoren, solche Rede nie von ihm gehört zu haben. Seine Lehre sei viel herrlicher: Wiewohl Brot und Wein irdische Dinge blieben, seien sie verläßliche darreichende Gnadenzeichen oder der wahre Leib und das wahre Blut Christi in einem verborgenen Sakrament, mit denen kraft des Geistes und des Wortes Leib und Blut mit allen ihren Verdiensten und Gaben geschenkt und zugerechnet würden. Das könne man nicht als bloße Zeichen verstehen, wenn so teure Güter zu einem Testament übergeben und versiegelt würden. Der Leib sei nicht beim Abendmahl abwesend, sondern in der Nießung wirksam und wesentlich gegenwärtig, auch wenn er räumlich nicht im Brot, sondern im Himmel sei. IIII. Man werfe H. weiterhin vor zu lehren, der Leib werde nicht mit dem leiblichen Mund empfangen, sondern allein geistlich durch den Glauben mit dem Herzen. Auch diese Rede habe man nie von ihm gehört, er lehre vielmehr beides zusammen: Das im Abendmahl ausgeteilte Brot sei der wahre Leib sakramentlich, und wir essen es mit dem leiblichen Mund. Durch dasselbe Sakrament gebe uns der Sohn seinen natürlichen wesentlichen Leib, der für uns gestorben ist, welchen wir im Glauben mit dem Herzen empfangen müssen, um seine lebendigmachende Kraft zu genießen. Beides sei durch sakramentliche Vereinigung verbunden. Übergabe und Empfang von Leib und Blut seien ein himmlisches Werk und ein Handel des Glaubens, deshalb solle man sich aller fleischlichen Gedanken dabei enthalten. V. Die Kritiker behaupten, H. lehre, daß die Unwürdigen im Abendmahl nicht Leib und Blut Christi essen, sondern nur Brot und Wein. Auch dies habe keiner von ihm gehört, und man glaube auch nicht, daß er es privat gesagt habe. Wenn man sich recht prüfe, sei doch jeder unwürdig, so daß viele Unwürdige, wie Paulus schreibt, Leib und Blut sowohl sakramentlich als in ihre lebendigmachende Kraft empfangen. Dagegen würden die, die nicht Gliedmaßen Christi sein, es alleine sakramentlich empfangen ohne die Kraft Christi empfangen. Allen Kommunikanten empfingen den Leib im Sakrament, sowohl Gottlosen als auch Gottseligen werde der seligmachende Leib angeboten, doch nur die Bußfertigen würden ihn auch genießen. VI. werde ihm vorgeworfen zu lehren, im Abendmahl werde nur ein "Bedeudtder / ein Phantastisch / ein Gemalt" Leib ausgegeben. Auf diesen Vorwurf lohne es sich nicht einzugehen, die Prediger wüssten selbst, daß H. so nicht geredet habe. Da man nun gezeigt habe, daß Hardenberg in den ihm vorgeworfenen Punkten unschuldig sei, bitte man um Einstellung der Angriffe gegen ihn. Doch zugleich bekenne man -- damit gehen die Autoren zum Angriff über -- daß H. in zwei Artikeln nicht mit den Predigern übereinstimme, nämlich VII. dem neuen Glaubensartikels der Ubiquität, den sie seit einigen Jahren heftig vertreten hätten, nämlich daß die Menschheit oder der Leib Christi wie seine Gottheit allenthalben wesentlich dasei und zugleich im Himmel und an unzähligen Orten auf Erden sei. Diesen Artikel habe H. nicht gepriesen, sondern widerlegt, was man ihm nicht vorwerfen könne. Zur Widerlegung dieser Lehre verweisen die Autoren auf Augustin und geben in einer Randglosse auch die Stelle (Ep. ad Dardanum 57) dazu an. Es sei nicht nötig, alle Argumente hier zu wiederholen, sie seien in den Propositiones nachzulesen. Auch habe der selige Melanchthon in seinem Kolosserkommentar (M 3163) wider diesen gräulichen Artikel geschrieben, der nicht in Schrift, Vätern oder Symbolen zu finden sei, vielmehr darin verworfen werde. VIII. werde H. verdammt, weil er nicht lehren wollen, daß gesegnete Brot sei der wesentliche Leib Christi, sondern daß es der Leib Christi in einem heiligen Sakrament sei. Das könne man ihm aber nicht verdenken, weil H. da 1Ko 10, die CA, die Wittenberger und die Patres auf seiner Seite habe. Die Autoren verweisen auf ein gedrucktes Bekenntnis der Prediger (P 4749/4750) und wundern sich, wie dessen Aussagen mit Paulus zusammenpassten. Sie zitieren weiterhin die CA und erklären, Hardenbergs Lehre, das Brot sei der Leib sakramentlicherweise, sei der CA gleichförmig und gemäß. Dagegen würden die Gegner behaupten, das Brot sei der Leib natürlich, substantialiter, essentialiter etc., was sich alles in der CA nicht finde. Auch habe Melanchthon in seiner Stellungnahme an den Rat die Definition der Prediger nicht für gut erkennen können. Die Autoren berufen sich darauf -- das sei ihnen zum Teil bekannt --, wie die Väter in dieser Sache geredet hätten und zitieren mit Glossen wiederum Augustin. Die angeführten Stellen belegten, daß Hardenberg wie Augustin lehre, daß wir den natürlichen Leib Christi, der für uns gelitten habe und nun im Himmel sei, in dem geheiligten Brot nicht lokaliter sondern als ein verborgenes Sakrament durch den Glauben empfangen. Diese Lehre sei Gottes Wort entsprechend und den Gewissen tröstlich, während die Lehre der Prediger den Autoren viele irrige Gedanken gemacht habe. Sie werfen den Predigern allzu wörtliche Auslegung vor und verweisen auf Widersprüche, in die diese führe. Abschließend nehmen die Autoren Stellung zu dem Vorwurf gegen H., er habe die Kindertaufe in Frage gestellt und als unnütz bezeichnet, was ein Sekretär namens Simon Buck sofort über ganz Deutschland verbreitet habe (wohl ungedruckt). Auch diesen Vorwurf bezeichnen die Autoren als völlig unbegründet. H. habe die Taufe immer verteidigt, zudem auch gelehrt, daß man die Kinder im Katechismus unterrichten solle und durch den Bischof examinieren und konfirmieren solle. Dies habe er gerade gegen die Täufer gefordert. Abschließend nehmen die Autoren einiger der obigen Punkte wieder auf und formulieren die Bitte, H. nicht mehr zu verdammen und einen brüderlichen Frieden zu halten, und enden in einer Anrufung Gottes. In einem anschließenden Appell an den Erbaren Rat wird das voranstehende Zeugnis dem Rat empfohlen. Hardenberg lehre nur die Ubiquität nicht und wolle die harte Definition (Brot=Leib) nicht unterstützen. Der Rat wird gebeten zu bedenken, ob es gut sei, neue Artikel in der Stadt zu lehren und sie so halsstarrig einzufordern. Es sei schon so viel gegen H. gekämpft worden, daß nun Gnade und Vergebung von Gott erbeten werden sollten. Zwar solle man keine offenbare ketzerische Lehre dulden, doch H. habe nur still und christlich und tröstlich gepredigt. Durch den Streit sei Bremen in vielen Städten und Ländern in Verdacht geraten. Außerdem bestehe die Gefahr, Gottes Zorn heraufzubeschwören. In einem Nachwort beteuert Hardenberg, die Schrift nicht verfasst zu haben, aber richtig wiedergegeben worden zu sein (s.o. Kommentar Autor).
Zitierhinweis
Zeugnis von der Unschuld der Lehre Albert Hardenbergs [nddt.], in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c7a5af64-412d-462b-9b17-f9f88b9cc4ad>. (Zugriff am 12.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.