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Die vierte Predigt vom Hochwürdigen Sakrament (VD16: G 1334)

Georg III. von Anhalt („der Gottselige“) (auf Titel)

Die Vierdte predigt
vom Hochwirdigen Sacrament des
Leibs vnd Bluts vnsers HERREN Jhesu
Christi / vnd von desselben rechter Ehrerbietung /
am tage CORPORIS CHRISTI gethan / im
Jhare / M. D. L. zu Mersburg
in der Thumkirchen /
Durch
Fürst Georgen zu Anhalt /
Thumprobsten zu Magde=
burg vnd Meissen etc.
Deuteronom. 12.
Alles was ich euch gebiete / das solt jr halten / das
jr darnach thut / Jhr solt nicht darzu thun / noch da=
uon thun.
Psalm. 81.
Aber mein Volck gehorcht nicht meiner stimme /
vnd Jsrael wil mein nicht / So habe ich sie gelassen in
jres hertzen dünckel / das sie wandeln nach jrem rath.

Druck

Erscheinungsort
Leipzig (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Günther, Wolfgang (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1551 (aus Text oder Kolophon)
Umfang und Format
70 Bl. 4°
VD 16-Nummer
G 1334
Bestandsnachweis HAB
J 175.4º Helmst. (2)
Weitere Exemplare
F 866 Helmst. (3); 223.6 Theol. (2); 280.48 Theol. (10); 146.4º Helmst. (9); E 242.4º Helmst. (2); E 243.4º Helmst. (2)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck veröffentlichte Georg III. von Anhalt, evangelischer Bischof von Merseburg, der im April 1550 Merseburg verlassen musste, eine seiner letzten Predigten aus dem Jahr 1550 zum Thema der im Augsburger Interim verlangten Wiedereinführung altgläubiger Zeremonien in den evangelischen Abendmahlsfeiern. Der ehemalige Merseburger Bischof, dessen Nachfolger mittlerweile Michael Helding geworden war, beginnt die Vorrede zu seiner Predigt mit der Forderung, dass die Gegner beweisen müssten, dass ihre Gebräuche wie beispielsweise das Herumtragen der Hostie in Gottes Wort und der Einsetzung Christi begründet seien. Es stehe dem Menschen nicht zu, eigenmächtig Gottes Sakramente zu ändern oder neue Sakramente einzuführen. Darüber hinaus seien die altgläubigen Gegner dazu verpflichtet, zu beweisen, dass ihre Zeremonien nötig zum Heil seien. Die andauernde Berufung der altgläubigen Gegner auf den "catholicus consensus" sei nur dann zu halten, wenn sich herausstelle, dass ihre Lehre wirklich mit den Propheten, Aposteln und den altkirchlichen Lehrern übereinstimme. Doch seien die Gegner nicht in der Lage, auch nur einen der geforderten Punkte zu erweisen. Georg von Anhalt präsentiert darum als Wahrheitskriterien die Übereinstimmung mit den prophetischen und apostolischen Schriften, den altkirchlichen Symbolen, den Hauptkonzilien und den altkirchlichen Lehrern, insoweit sie mit dem Zeugnis der Schrift übereinstimmten. Diese Übereinstimmung mache den "catholicus consensus" aus. Nicht das Alter einer Zeremonie sei entscheidend, sondern einzig und allein ihre Übereinstimmung mit der Schrift. Die Altgläubigen seien nun selber vom "catholicus consensus" abgewichen durch ihre mannigfachen zauberischen und abgöttischen Zeremonien, die sie bei sich eingeführt hätten. Georg verweist auf die Schrift Johannes Pfeffingers de traditionibus (P 2357), in der geprüft werde, welche Zeremonien schriftgemäß seien und welche nicht. Abschließend fordert er die Abhaltung eines Konzils, auf dem die Zeremonienfrage abschließend geklärt werden solle.

Zitierhinweis

Die vierte Predigt vom Hochwürdigen Sakrament, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d2165061-50b7-46f7-84b5-99286555ff54>. (Zugriff am 13.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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