Bibliographie/Quellen
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Verantwortung Menius'' auf die Verleumdung Flacius'' (VD16: M 4583)
Menius, Justus (auf Titel)
Verantworttung
Justi Menij
Auff
Matth. Flacij Jllyrici gifftige
vnd vnwarhafftige verleumb=
dung vnd lesterung.
ANNO
M.D.LVII.
- Gegner:
- Flacius, Matthias (auf Titel)
Druck
- Erscheinungsort
- Wittenberg (erschlossen)
- Drucker
- Georg Rhau Erben (erschlossen)
- Erscheinungsjahr
- 1557 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- weitere Ausgabe M 4584, Ausgabe M 4585 mit Angabe Wittenberg auf Titelseite und 1558 als Erscheinungsjahr.
- Umfang und Format
- 56 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- M 4583
- Bestandsnachweis HAB
- 236.4 Theol. (11)
- Weitere Exemplare
- 251.22 Theol. (6); 329.6 Theol. (30); 442.10 Theol. (11); 488.5 Theol. (6); Alv.: V 462 (11); H 134.4º Helmst. (3); H 139A.4º Helmst. (1)
- Digitalisat
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Vorwort
- Autor
- Menius, Justus (aus Text oder Kolophon)
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Adiaphoristischer Streit, Majoristischer Streit
- Kommentar
- Menius schreibt im Vorwort, er habe eigentlich gar nicht auf die Angriffe der flacianischen Rotte antworten wollen, er sei aber wegen der Betrübnis in den Gemeinden bewegt worden, dem Streit ein Ende zu bereiten. Deshalb wolle er aufzeigen, was es mit Flacius auf sich habe, warum er sich nicht von den Theologen in Leipzig und Wittenberg absondern wolle und warum er sich Flacius nicht anschließen wolle. Zudem wolle er ein Bekenntnis ablegen von der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt und von den guten Werken und dem neuen Gehorsam, der aus dieser Gerechtigkeit notwendig folge, wie er es immer gelehrt habe. Zur Einleitung für diese beiden Punkte gibt M. eine Übersicht über den Verlauf der Ereignisse. Er deutet Luther als Geschenk, Interim und Tridentinum als Geißeln Gottes. Mit scharfen Angriffen referiert M. den Widerstand Flacius'' gegen die Wittenberger und Leipziger; dieser, der nie ein öffentliches Lehramt gehabt habe, habe mit seiner Rotte den Unfrieden noch geschürt, ihn ohne Grund angegriffen und bei den ernestinischen Fürsten angeschwärzt, weshalb er sich jetzt verteidigen müsse. Er halte es mit den Wittenbergern, weil diese anders als Flacius eine Berufung der Kirche hätten. Melanchthon habe immer in Übereinstimmung mit Luther gelehrt und seine Loci seien das allerbeste Lehrbuch der wahren Lehre. Das wisse auch Flacius, der sich täglich darauf stütze. Von den Dingen, die Flacius den Wittenbergern vorwerfe, wolle er nicht urteilen, da er darüber keine zuverlässigen Berichte habe. Kompromisse in den Adiaphora aber habe Luther für richtig und möglich gehalten, Flacius habe hingegen bisher nicht bewiesen, worin die Verfälschung des Leipziger Beschlusses liege. M. verweist auf Melanchthons Vorrede zu de poenitentia (M 3072) und auf Flacius Von der Einigkeit (F 1536). F. sei bei den Verhandlungen, die er so scharf verurteile, nicht dabeigewesen und stütze sich nur auf Verleumdungen, auf die M. nichts gebe. In einer Szene von beißendem Sarkasmus wirft er F. vor, sich zum Papst aufzuschwingen. Mehr als 20 Blatt verwendet M. nun darauf, sich von F. zu distanzieren und vor allem seine mangelnde Berufung mit allen rhetorischen Mitteln zu geißeln. Er sei von keiner Kirche zum Lehramt berufen und habe sich selbst zum höchsten Richter ernannt. Erst ab Blatt L 3r setzt sich Menius mit dem Vorwurf, eine falsche Rechtfertigungslehre zu vertreten und die Notwendigkeit guter Werke zu lehren, auseinander. Die Vorwürfe aus der "Schandschrift" Flacius'' von der Einigkeit (F 1536) weist er zurück. Er habe nie anders gelehrt und F. könne seine Aussagen nicht belegen. Ab Bl. M 2v formuliert er ein Bekenntnis, dessen Thesen über die Rechtfertigung, das Gesetz, das Evangelium, die imputative Gerechtigkeit und die Heiligung im neuen Gehorsam er jeweils mit biblischen Belegen untermauert. Erst ganz am Ende der Schrift geht er auf die These von der Notwendigkeit der Werke genauer ein, ohne den Namen Majors zu nennen. Er habe nie gelehrt, daß neben dem Glauben auch Werke zur Erlangung der Seligkeit nötig seien, sondern in denen, die durch den Glauben gerechtfertigt werden, eine Erneuerung "gewißlich geschicht und geschehen mus". In dem neuen Leben in Heiligkeit aber dürfe man nicht in Sünden und bösen Lüsten steckenbleiben, sondern müsse ein neues Leben anfangen. Als Beleg führt er ein zweiseitiges Lutherzitat an. Auf dem vorletzten Blatt O 3r verweigert er aber, die Rede Gute Werke sind nötig zur Seligkeit, die er nie geführt habe, so stracks als ketzerisch zu verurteilen, wie Flacius es tue, denn in der Gesetzespredigt sei es nötig, den Gehorsam des Gesetzes und die guten Werke, die es gebietet, als zur Seligkeit nötig zu predigen. Wenn man dagegen das Evangelium der Rechtfertigung predige, sollen die Werke nicht mit eingemengt werden. Bei der Predigt von der Heiligung wiederum sei es nötig, wie die Heiligung, so auch die guten Werke als nötig zur Seligkeit zu lehren.
Zitierhinweis
Verantwortung Menius'' auf die Verleumdung Flacius'', in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/fd752127-db2b-4829-ba8e-1a631b7e7694>. (Zugriff am 13.12.2024)
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