Bibliographie/Quellen
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Bekenntnis von der Enturlaubung (VD16: B 1567)
Theologen zu Jena (auf Titel)
Bekentnis
Von der Ent=
vrlaubung der Theo=
logen zu Jhena.
Zu errettung der Warheit
nötig zu wissen.
Johan. 16.
Sie werden euch aus den Schu=
len verjagen / vnd wer euch tödtet /
wird meinen er thue Gott einen dienst
daran.
Matth. 5.
Selig seid jr / wenn euch die Men=
schen vmb meinen willen schmehen
vnd verfolgen / vn(d) reden allerley vbels
wider euch / so sie dran ligen / Seid
frölich vnd getrost / es wird euch im
Himel
- Gegner:
- Strigel, Victorinus (erschlossen)
Druck
- Erscheinungsort
- Jena (erschlossen)
- Erscheinungsjahr
- 1562 (erschlossen)
- Kommentar Druck
- Bogenzählung auf Titelseite, Kustode
- Umfang und Format
- 48 Blatt 8°
- VD 16-Nummer
- B 1567
- Bestandsnachweis HAB
- Alv.: Ba 84 (4)
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Synergistischer Streit
- Kommentar
- Dieser Druck stellt eine Dokumentensammlung bezüglich der Entlassung der vier Jenaer Theologen Simon Musaeus, Matthias Flacius Illyricus, Johannes Wigand, Matthaeus Judex 1561/2 dar, von diesen zu ihrer Verteidigung gegen Anschuldigungen und Unterstellungen in diesem Kontext veröffentlicht. Zum Erweis ihrer Unschuld stützen sie sich auf das herzogliche Schreiben, das auf den 9. Januar 1562 datiert und von den fürstlichen Kommissaren vor fast 100 Personen verlesen worden sei. Darin würden neun Ursachen genannt für ihre Entlassung, von denen keine ihre Lehre oder ihre Lebensführung betreffe. Wer also so etwas behaupte, der lüge. Der Herzog habe seinen Kanzler und seine Räte mit dieser Instruktion nach Jena geschickt. Die vier entlassenen Professoren zitieren diesen Text und versehen ihn mit Glossen. Der Herzog habe Flacius und Wigand und ebenso Musaeus und Judex auf ihre Professuren berufen, damit sie die reine Lehre verteidigten. Doch hätten die vier Professoren dieses Vertrauen missbraucht und unter dem Anschein, die falsche Lehre zu widerlegen, Streite mit in- und ausländischen Theologen angefangen. Auch hätten sie die Predigtstühle missbraucht für ihre Auseinandersetzungen. Sie hätten die Arroganz besessen, sich selber als unabdingbare Garanten der reinen Lehre zu bezeichnen. Sie hätten alle mit dem Verdammungsurteil überzogen, die ihnen in einem Artikel nicht Recht gegeben hätten. Die entlassenen Professoren merken an, dass sie aus Gottes Wort dazu verpflichtet seien (Gal 1,8) und dass die Wahrheit immer die Verwerfung der Irrlehre fordere. Die Professoren hätten sich der herzoglichen Verordnung widersetzt, alle ihre Bücher, die sie veröffentlichen wollten, vorher der herzoglichen Zensur vorzulegen. Unterdessen hätten sie die theologischen Auseinandersetzungen noch geschürt. Den Superintendenten Johann Stössel hätten sie in einer langen Schrift angegriffen und sich dabei nur auf unwahre Vermutungen gestützt. Die vier ehemaligen Jenaer Professoren weisen darauf hin, dass dies eine vertrauliche Schrift gewesen sei und Stössel um brüderliche Ermahnung gebeten habe. Als er sie aber bekommen habe, hätte er sie an den Hof gebracht und sich über sie beschwert. Der Rektor und die anderen Professoren hätten Stössel in Schutz genommen und den vieren die Schuld an der Unruhe und den Auseinandersetzungen gegeben. Um künftige Auseinandersetzungen an seiner Universität Jena zu vermeiden, entlässt der Herzog Flacius und Wigand mit sofortiger Wirkung. Als nächstes Dokument wird der Sendbrief der Theologen zu Jena an etliche Prediger und Superintendenten der Kirche Christi von ihren Streiten mit Victorino und Hugelio (VD 16 J 208) abgedruckt. Die synergistischen Gegner seien in der Weimarer Disputation unterlegen und hätten Ausflüchte in andere Disziplinen wie Jura, Medizin und Literaturwissenschaften, vor allem aber in die Philosophie gesucht. Sie hätten behauptet, dass die Schrift allein nicht ausreiche, sondern mit der Philosophie ausgelegt werden müsse. Darüber hinaus hätten sie ihre Position oft geändert. Während die Autoren dieses Schreibens, die vier ehemaligen Jenaer Professoren, allezeit die Lösung der Streitigkeiten in einer Synode mit der Schrift als alleinigen Richter gesehen hätten, seien die Gegner ständige Gegner dieser Synode gewesen. Daran schließt sich der Abdruck des auch als separater Druck erschienen (F 1499) Ein Sendbrieff / Matthie Flacij Jllyrici / an einen guten Freund / von der gedruckten Schmehezettel / darinnen von vrsachen jhrer enturlaubung vnwahrhafftig gehandelt wird. 1562. an. Mit diesem Druck setzt sich der am 10. Dezember 1561 aus seiner Jenaer Professur entlassene Matthias Flacius Illyricus zur Wehr gegen die in dem Einblattdruck Newe Zeitung. Von Entvrlaubung Flacij Illyrici (VD 16: --) gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er habe nichts gegen Drucke, die sich mit seiner Entlassung aus Jena auseinandersetzten, doch müssten diese bei der Wahrheit bleiben. Der Einblattdruck weise keinen Autor und keinen Drucker aus, wie dies der wiederholte Reichstagsabschied (1530) fordere. Es sei eine dreiste Lüge zu behaupten, er sei wegen des Abfalls von der wahren Lehre und von Luthers Schriften aus Jena entlassen worden. Auch sei der Vorwurf nicht wahr, dass verbotene Schriften, Lügen und Schmähungen in Jena ausgebreitet worden seien. Die Bezeichnung Sophist werde immer dann gegen ihn verwandt, wenn man keine Argumente zur Widerlegung seiner Position finden könne. Zur Mahnschrift an den Pfarrer in Jena stehe Flacius heute noch. Seine eigenen Schriften widerlegten den Vorwurf, die Rechtfertigungslehre verändert und das Predigtamt an seiner Arbeit gehindert zu haben. Wenn Gott nicht Flacius und seine Kollegen erweckt hätte, dann würde auch der Autor des Einblattdruckes vber die ohren im Interim, der Adiaphoristerei, Majoristerei, Osiandristerei, Schwencfeldisterei, Synergisterei und in den Irrlehren der Sakramentierer stecken. Trotzdem behaupte der Zettel, sie hätten nichts Gutes in der Kirche Gottes getan. Die Auflage, keine Bücher zu drucken ohne ausdrückliche Genehmigung des Fürsten, sei aber gegen den Befehl Gottes und das Gewissen der theologischen Lehrer gewesen. Doch hätten sich alle Irrtümer, gegen die Flacius bisher gestritten habe, sich in der Tat als gottlos erwiesen. Seine Bücher seien nicht so bitter wie die der Adiaphoristen. Auch habe er keinen gröblich beleidigt in Jena. Vielmehr habe er alle Angriffe in Jena ausgehalten. Der Teufel wirke jetzt mächtig am Ende der Zeiten. Er wirke Lügen und Mord gegen die reinen und treuen Lehrer. Der allmechtige ewige Gott erbarme sich vber seine kirche vnd trewe Lerer / Amen., A 4v. Als letztes Dokument wird die ebenfalls als separater Druck erschienene Antwort Joannis Wigandi / Vnd Matthei Judicis / Auff den gedruckten Zettel / Wieder die Geister der Finsternis (W 2711) abgedruckt. In diesem Druck setzen sich Johannes Wigand und Matthaeus Judex zur Wehr gegen ein anonymes Schreiben, das anonym gegen sie verfasst worden war und vermeintliche Gründe für ihre Entlassung nannte. Doch seien diese 14 genannten Punkte allesamt Lügen. 1. Sie seien von der Lehre Luthers abgefallen. Dieser Vorwurf sei nicht wahr und könne auch nicht bewiesen werden. Vielmehr hätten sie als treue Schüler Luthers die Adiaphoristen kritisiert, dass sie in der Lehre vom freien Willen, von der Rechtfertigung, von guten Werken, vom Abendmahl und vom Antichrist von der Wahrheit abgefallen seien. 2. Sie hätten die Sache Gottes zu ihrer eigenen Sache gemacht. 3. Sie hätten einen neuen Bann eingerichtet und nicht alle Menschen taufen wollen. Dieser Vorwurf sei haltlos, seien sie doch in Jena überhaupt keine Pfarrer gewesen und hätten überhaupt keinen Menschen getauft. 4. Sie hätten die Predigtstühle auf ihre Lehre zwingen wollen. 5. Sie hätten in ihren Streitbüchern und an der Universität sophistisch gelehrt. 6. Sie hätten viele Trostsprüche falsch ausgedeutet. 7. Sie hätten Schmähschriften gegen hohe Personen ausgebreitet. 8. Sie hätten die Besetzung von Pfarrstellen verhindert. Auch dieser Vorwurf sei haltlos. Sie hätten lediglich vorher die Lehre geprüft wie es dem Wort Gottes gemäß sei. 9. Sie hätten den Superintendenten von Jena verleumdet. Auch dieser Vorwurf stimme nicht. Sie hätten ihm stets die Ehre erwiesen und nur Privatschreiben an ihn verfasst. 10. Sie hätten mit Gottes Wort übereinstimmende Mandate überschritten. 11. Sie hätten ein Mandat gehabt, theologische Angelegenheiten nicht mit persönlichen Streiten zu vermischen. Auch diese Anschuldigung sei nicht wahr und außerdem hätten sie das nie gemacht. 12. Sie seien dem Befehl ungehorsam gewesen, nichts an auswärtigen Orten drucken zu lassen ohne die Erlaubnis des Hofes zu haben. Sie hätten diese Weisung nie akzeptiert und sie so auch nicht übertreten können. 13. Sie hätten den Artikel der Rechtfertigung verwirrt. 14. Sie hätten nichts Gutes gemacht in ihrem Amt. Sie hätten den Adiaphoristen und anderen Irrlehren widersprechen müssen. Damit seien sie dem Befehl Gottes nachgekommen.
Zitierhinweis
Bekenntnis von der Enturlaubung, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e7148548-0410-4077-ab55-ad44b93ecf39>. (Zugriff am 13.12.2024)
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