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Quod hoc tempore nulla penitus mutatio in religione sit; Daß man in diesen geschwinden Läuften, lat. (VD16: F 1471)

Flacius, Matthias (auf Titel)

QVOD HOC
TEMPORE NVLLA PE=
NITVS MVTATIO IN RE-
ligione sit in gratiam impio-
rum facienda. Per Matth.
Flacium Illiric.
CONTRA QVODDAM
SCRIPTVM INCERTI AV-
toris, in quo suadetur mutatio
piarum caeremoniarum in
Papisticas. Per Herma(n)-
num Primatem.
Galat. 2.
Si quae destruxi rursum aedifico, transgresso
rem meipsum constituo.
Galat. 6
Nolite errare Deus non irridetur.
1. Petri. 5.
Sobrij estote & uigilare, quia aduersarius
uester Diabolus circuit quaerens quem deuo-
ret, cui resistite fortes in fide.
1549.

Gegner:
Adiaphoristen

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (erschlossen)
Drucker
Lotter, Michael (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1549 (auf Titel)
Kommentar Druck
Erweiterte lateinische Fassung von VD 16 H 2352
Umfang und Format
16 Bl. 8°
VD 16-Nummer
F 1471
Bestandsnachweis HAB
Yv 361 8° Helmst. (11)
Weitere Exemplare
1165.4 Theol. (3)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Mit dieser Schrift, einer längeren, lateinischen Fassung der pseudonym erschienenen Schrift H 2352, wendet sich Flacius gegen den Leipziger Landtagsentwurf, in dem zwischen Lehre und Riten säuberlich unterschieden wurde. Melanchthon und Agricola hatten so die Beibehaltung der reformatorischen Lehre erreicht bei gleichzeitigen Zugeständnissen an die altgläubigen Riten. Flacius nennt in dieser Schrift vor allem vier Gründe, die für ihn gegen diese Wittenberger Lösung der Problematik sprechen: I. Gesteht man der Obrigkeit zu, im Kleinen kirchliche Riten zu ändern, so tritt ein Gewöhnungsprozess ein, an dessen Ende wohl kein nennenswerter Widerstand mehr zu erwarten ist, wenn Lehrstücke geändert werden sollen. II. Der hinter den altgläubigen Gegnern als Verursacher stehende Teufel hat es auf alle Glaubensartikel abgesehen. Die Umwandlung der evangelischen Riten wird darum nicht sein letztes Wort sein. III. Der einfache Gemeindechrist ist nicht dazu in der Lage, zwischen Änderung der Riten und Lehränderungen zu unterscheiden. Für seine Wahrnehmung ist eine Ritenänderung immer zugleich auch eine Lehränderung. Der Schutz der Schwachen macht so eine Annahme des Leipziger Interims unmöglich. IV. Wenn eine Ritenänderung Ärgernis in der Gemeinde hervorruft, so verliert sie ihren adiaphorischen Charakter. Eine kritische Würdigung eines anonym in Pfarrerkreisen zirkulierenden Schreibens, in dem der Zeremonienänderung zugestimmt wird, schließt den Druck ab. Diese Schrift übergab Flacius Georg Major am 8. November 1548, bevor dieser zum Cellenser Konvent aufbrach. Ein weiteres Exemplar schickte Flacius an den Herzog Georg von Anhalt.

Zitierhinweis

Quod hoc tempore nulla penitus mutatio in religione sit; Daß man in diesen geschwinden Läuften, lat., in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a18f0e25-1212-4d20-b782-a8ef3006e3d20>. (Zugriff am 06.11.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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