Bibliographie/Quellen

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Waldner, Beweis gegen Major (VD16: W 876)

Waldner, Wolfgang (auf Titel) , Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (auf Titel)

Klare vnd gründli=
che beweisung.
Wider D. G. Maiors
REPETITION.
Das er mit seiner Erklerung der bäb=
stischen Proposition (Gute Werck sind nötig
zur Seligkeit etc.) in der Kirchen noch scha=
den thu / Vnd den Artickel vnser Recht=
fertigung / warhafftig
verfelsche.
Wolffgangus Waldner.
Mit einem beschlus / zeugnus vnd
vermanung Nicolai Galli / Darinne die Sum=
ma des Handels begriffen.
Ierem. 2.
Was schmuckestu vil dein thun / Sihe du lehrest vnd
thust böses / vnd lessest dir nicht stewren.
M. D. LXVIII.

Gegner:
Major, Georg (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Geißler, Heinrich (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1568 (auf Titel)
Umfang und Format
124 Blatt 4°
VD 16-Nummer
W 876
Bestandsnachweis HAB
S 227.4° Helmst. (1)
Weitere Exemplare
252.11 Theol. (1); 299.6 Theol. (1); Alv.: Dk 180 (5); Alv.: U 116 (4)
Digitalisat
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Widmung

Empfänger
Hofmann, Adam (auf Titel)
Datum
01.01.1568
Umfang
A 2r - B 2r

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Dieser Druck stellt eine kritische Stellungnahme zu den Veröffentlichungen Georg Majors „REPETITIO: Widerholung vnd endliche Erklerung der Bekentnis D. Georgij Maioris. Von dem Artickel der Justification“ (Wittenberg: M 2161, Dresden: M 2160) und „COMMONEFACTIO HISTORICA DE STATV EIVS TEMPORIS“ (M 2016) dar, die beide Ende 1567 erschienen seien. In diesen beiden Schriften habe Major seine These „Es kann kein Mensch ohne die Werke des Gesetzes gerecht und selig werden“ wiederholt, die diametral der Theologie des Paulus widerspreche. Am 3.6.1556 sei eine Schrift geschrieben worden, in der die Rechtfertigungslehre richtig dargestellt worden sei. Major habe sie unterschrieben, obwohl sie seinen Thesen widersprochen habe. In seinen Schriften sei kein kritisches Wort gegen die Calvinisten gefallen. Major habe viele Gaben von Gott geschenkt bekommen, missbrauche sie aber auf das Schändlichste. Er behaupte, von Amsdorf habe den majoristischen Streit begonnen. In Wahrheit verhalte es sich anders: Die kursächsischen Theologen seien 1548 durch Juristen, Hofleute und Politiker beredet worden und hätten damals die reine Lehre und ihr Bekenntnis verlassen. Das Leipziger Interim sei voll von Kompromissen mit dem Papsttum. Major sei persönlich bei den Verhandlungen in Celle beteiligt gewesen. Vor seiner Abreise dorthin habe er noch seine Standhaftigkeit betont, nach seiner Rückkehr jedoch in einer Schrift an die Hamburger Theologen die Übernahme der letzten Ölung und anderer papistischer Bräuche verteidigt. Im Leipziger Interim sei es nicht allein um Mitteldinge wie die Benutzung des Chorrockes gegangen, sondern auch Lehrstücke seien verändert worden. So sei im Interim die Rede von einer Rechtfertigung des Menschen „vornehmlich durch den Glauben“ und davon, dass gute Werke nötig seien zur Seligkeit. In einem Bedenken auf das Augsburger Interim hätten sich die Autoren des Leipziger Interims erklärt, dass man dem Rechtfertigungsartikel des Augsburger Interims nicht zuwider sein solle. Daneben sei die Formulierung „Der Glaube, der neben sich die Liebe, Hoffnung und andere Tugenden hat, macht uns gerecht“ im Leipziger Interim zu finden. Die rein imputative Funktion der Rechtfertigungslehre sei damit aufgegeben worden. Der Glaube wird demgegenüber definiert als Anfang zur Gerechtigkeit. Daraus schließt Waldner, dass die Werke nach Leipziger Sicht auch an der Rechtfertigung beteiligt sein müssten. Im Leipziger Interim sei die Buße auf altgläubige Weise in Beichte, Absolution und Satisfaktion geteilt. Alle sieben papistischen Sakramente seien darüber hinaus im kursächsischen Interim enthalten. Die Taufe solle wieder gemäß den alten Zeremonien gehalten werden. Die Firmung sei wiedereinzuführen und auch die letzte Ölung. Die Opfermesse werde bewilligt und der Abendmahlsartikel des Augsburger Interims angenommen. Die Messen seien nach dem Leipziger Interim wieder auf Latein zu feiern. Die Jurisdiktion und Ordination der altgläubigen Kirche würde wieder anerkannt und der Papst als oberster Bischof anerkannt. Auch die evangelischen Pastoren sollten wieder altgläubig ordiniert werden. Alle Adiaphora, die mit den Sitten der alten Kirchenväter übereinstimmten, seien wieder einzuführen, wie die kanonischen Stunden, die Metten, das Fronleichnamsfest und die Fastentage. Die Erwähnung des Papstes und des Interims in den Predigten sei ausdrücklich untersagt worden in Kursachsen. Der weltlichen Obrigkeit sei das Recht eingeräumt worden, dass sie Kirchenzeremonien einrichte. Den Satz „Gute Werke sind nötig zur Seligkeit“ habe Major aus dem Augsburger Interim in das Leipziger Interim übernommen. Durch diese Machenschaften hätten die Kursachsen die Kirche wieder unter das Papsttum geführt. Selbst Menius habe 1558 in seinem „Bericht Der bittern Warheit“ (M 4563) das Leipziger Interim abgelehnt und dessen Autoren den Spott Gottes und des Kaisers vorgeworfen. Das Leipziger Interim ist so auch für Menius ein Abfall und eine Verleugnung Jesu Christi. Hieronymus Weller habe ebenfalls in seinem „Liber Primus Regum“ (W 1816) von 1557 das Interim als Abfall von der Wahrheit gebrandmarkt und den daran beteiligten Theologen vorgeworfen, Kompromisse mit dem Antichrist gemacht zu haben. Laut Weller seien fast alle alten Theologen von der Wahrheit abgefallen, und nur einige wenige junge Theologen hätten treu zur Wahrheit gestanden.

Zitierhinweis

Waldner, Beweis gegen Major, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e62787d5-61b2-4903-9856-7cf3f3e6ad29>. (Zugriff am 10.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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