Personen und Personengruppen
Timann, Johannes (auch Amsterdamus, Amsteredamus etc.)
GND: 118802232
geb. vor 1500 in Amsterdam, gest. 17.2.1557 in Nienburg, luth. Theologe
Die Anfänge T.s liegend weitgehend im Dunkeln. Er soll vor 1500 geboren sein, und stammte, wie sein häufig verwendeter Beiname belegt, aus Amsterdam. Vielleicht war er, wie andere frühe Anhänger Luthers in den Niederlanden, Mitglied des Augustinerordens. Denkbar ist eine Prägung durch Wessel Gansfort, den sog. Nördlichen Humanismus und die Devotio moderna. Nach Einsetzen der Verfolgung von Anhängern Luthers 1521 verließ T. 1522 die Niederlande und studierte in Wittenberg, wo er wohl auch von Philipp Melanchthon und Johannes Bugenhagen geprägt worden ist. 1524 erhielt er den Ruf als Prediger an die Martinikirche nach Bremen, wie vorher schon sein Wittenberger Kommilitone und Landsmann Jakob Propst an Liebfrauen. Beide betrieben die Durchsetzung der Reformation in der Stadt und erreichten die Einführung des volkssprachigen Gottesdienstes und Gemeindegesangs, Abendmahl unter beiderlei Gestalt usw. im folgenden Jahr. 1529 wurden T. und Johann Pelt von Graf Enno II. nach Ostfriesland gerufen, wo sie eine Kirchenordnung, die sog. Bremer Kirchenordnung, verfassten, die von dem Vorbild der Brauschweiger Kirchenordnung Bugenhagens geprägt ist, aber viele eigenständige Elemente enthält. In den Jahren 1530–1532 kam es in Bremen zu Unruhen, wegen derer T. und Pelt zeitweilig die Stadt verlassen mussten. Zurückgekehrt verfasste T. eine Kirchenordnung für Bremen, die er in Wittenberg mit Luther und Bugenhagen beriet und die 1534 angenommen und gedruckt wurde. Im folgenden Jahr nahm T. als Vertreter Bremens bei einem Konvent der hansischen Städte über die Behandlung der Täufer teil. Timann und nicht der Superintendent Propst vertrat die Hansestadt auf dem Bundestag in Schmalkalden 1537, beim Religionsgespräch in Worms und bei demjenigen in Regensburg. Die Schmalkaldischen Artikel, die nicht als Bündnisbekenntnis angenommen wurden, unterschrieb er als eigene Konfession. Wegen seiner besonderen kirchenrechtlichen und kirchenorganisatorischen Fähigkeiten berief ihn Graf Jobst von Hoya zur Ausarbeitung einer Kirchenordnung für Lippe zusammen mit Adrian Buxschot. Beide arbeiteten unter Mitwirkung von Johann Mentze und Konrad Eckendorp eine Ordnung aus, die sich an Bugenhagens und Timanns eigenen Ordnungen, aber auch an der Hannoverschen Kirchenordnung des Urbanus Rhegius orientierte und fundierte Kenntnisse des kanonischen Rechts erkennen ließ. (Die Ordnung wurde 1538 von Melanchthon kommentiert und von Luther, Bugenhagen und Justus Jonas approbiert, stieß aber bei der Einführung in Lippe auf Widerstand. Sie wurde 1559 von Hermann Hamelmann unter Mitwirkung von Buxschot revidiert.) In der Zeit des Interims war T. einer der Wortführer des Widerstands der norddeutschen Städte. Er verfasste eine niederdeutsche Schrift gegen das Interim, bestimmte die Haltung Bremens und erreichte auch, dass eine Synode der Grafschaft Hoya die Annahme des Interims verweigerte. T. war auch einer der Wortführer bei den Anfängen des wiederaufflammenden Konflikts um die Abendmahlslehre, der sich an Domprediger Albert Hardenberg und dessen Kontakt zu Johannes a Lasco entzündete. Anknüpfend an die „Farrago“ seines Mitstreiters Joachim Westphal in Hamburg veröffentlichte auch T. eine Kompilation, die Aussagen zur Abendmahlslehre zusammenstellte. Noch vor der Beendigung des Streits durch die Ausweisung Hardenbergs 1561 starb T. auf der Rückkehr von einer Visitation der Grafschaft Hoya am 17.2.1557 in Nienburg.
ADB, BBKL, LThK
Deutsches Biographisches Archiv (DBA): I 1274,271-283;II 1309,424;III 922,208
Quellen
- 1548
- Was für mannigfaltige Sünde, Unehre und Fehrlichkeit auf sich laden; T 1315 (Autor)
- 1551
- Etliche warhaftige Weissagungen des ehrwürdigen Vaters Luther; Prophetiae aliquot verae et sententiae insignes <Ausz., dt.>; L 3474 (Autor des Vorwortes, Herausgeber)
- 1554
- Coacervatio sententiarum; A 4169 (Herausgeber)
- Farrago Sententiarum consentientium; T 1313 (Autor)
- 1561
- Themata sive positiones adversus Ubiquitatem; vacat (Gegner)
Zitierhinweis
Timann, Johannes (auch Amsterdamus, Amsteredamus etc.), in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a01a96a1-495e-4e34-8503-595d39062811>. (Zugriff am 06.11.2024)
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