Bachant
Durt hinden in Preussen stehet einer auff [i. e. Andreas Osiander], der sich rümet, das er allein den rechten verstand von heiliger Christlicher lehre habe, helt vnd acht andere leuth vor lauter gense, enten vnd Bachanten ... Georg Major, Ein Sermon von S. Pauli und aller gottfürchtigen Menschen Bekehrung zu Gott (1553), unsere Ausgabe Bd. 3, Nr. 5, S. 159.
Im Rahmen des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Bildungswesens wurden zunächst eher neutral solche Personen als Bachanten bezeichnet, die dem Elementarunterricht entwachsen waren, aber die volle Studienreife noch nicht besaßen; sie wurden dabei teilweise schon mit der Unterweisung der Anfänger betraut. Oftmals handelte es sich um fahrende Schüler, die sich ihren Unterhalt erbettelten. Im pejorativen Sinn bezeichnete man damit Halbstarke, jugendliche Flegel, dann auch allgemein Vagabunden oder Halbgebildete ohne wirkliche tiefere Kenntnis und echte Bildung. Vgl. Art. Bachant, in: DWb 1, 1060; Art. bachant, in: Fnhd. Wb. 2, 1618-1620. (H.-O. S.)