Bube, Bubenstück, buben

Darumb gibet er [Abdias Praetorius] mir auch mit gleicher vnwarheit schuld, als lere vnd predige ich öffentlich: Ob einer gleich ein Bube, Ehebrecher, Sauffer, Gottslesterer vnd desgleichen sey, wenn er nur gleubet, so sey es jm vnschedlich vnd vnuerdamlich. Andreas Musculus, Antwort auf Praetorii letztes Büchlein (1564), unsere Ausgabe Bd. 4, Nr. 13, S. 290, Z. 26-29.
Der "Bube", der uns heute als Synonym des "Knaben" oder als Bezeichnung einer Spielkarte in Harmlosigkeit begegnet, verbirgt eine dunkle Vergangenheit, denn einst bezeichnete man damit auch einen Schurken und Übeltäter, wie die oben zitierte Aufzählung aus dem Text von Andreas Musculus erkennen lässt. Eine von einem solchen Schurken begangene Übeltat konnte dann treffend als "Bubenstück" bezeichnet werden. Das zugehörige Verbum "buben" weist eine spezifische Bedeutungsverengung auf, insofern damit in der Regel nicht schurkisches Handeln jeglicher Art, sondern insbesondere sexuelle Ausschweifungen bezeichnet werden. In diesem engeren Sinne wird auch das Femininum "Bübin" gebraucht. Es finden sich auch Wortfügungen, die das Betätigungsfeld des Schurken konkretisieren und die sich zum Teil länger im Gebrauch erhalten haben als die einfache Grundform, wie etwa Lotterbube, Mordbube, Schandbube, Spitzbube und dergleichen.
In dem zitierten Text wehrt sich Andreas Musculus, Theologieprofessor in Frankfurt/Oder, gegen die Unterstellung, er habe gelehrt, das alleinige Vertrauen auf Christi Barmherzigkeit könne oder solle einhergehen mit dem Verzicht auf ethisches Handeln. Ein Christenmensch soll sehr wohl Gutes tun, er soll nur nicht meinen, damit vor Gott Verdienste erwerben zu können. Der Glaube an Christus verträgt sich nicht mit Schurkereien.
Vgl. Art. Bube, in: DWb 2, 457-461; Art. Bubenstück, in: DWb 2, 464; Art. buben 1), in: DWb 2, 462. (H.-O S.)