Lästerschreiber

[...] Antwort: Jst nicht war, niemand wirds beweisen. Lieber Lesterschreiber, beweise doch solches vnd anders, lasse deinen namen vnd federn hören vnd sehen. (Flacius [Hg.], Bekenntnis von der Enturlaubung der Theologen zu Jena (1562), unsere Ausgabe Bd. 5, S. 627,12-14)
Aus der "Anwort J. Wigandi vnd M. Judicis auff den gedruckten Lesterzedel wider die Geister der Finsternis". Wigand und Judex verwahren sich in der "Anwort" gegen Anwürfe eines anonymen Pasquillanten und fordern ihn auf, sich zu erkennen zu geben und seine Behauptungen stichhaltig zu belegen. Es geht den aus den Diensten des ernestinischen Herzogs Johann Friedrich II., des Mittleren, entlassenen vormaligen Professoren der Universität Jena darum, ihre Ehre und ihren Leumund zu verteidigen gegen anonyme Anwürfe. Grimms Wörterbuch führt den Ausdruck nicht, bietet aber eine Stelle zum zugehörigen Adjektiv "lästerschriftlich" (DWb 12, 262) und kennt den "Lästerzettel" (DWb 12, 264).
Vgl. a. Otto Clemen, Evangelium Pasquilli, wieder in: Kleine Schriften zur Reformationsgeschichte 7, 62-67. - Thomas Wolf, Art. Pasquill, in: Historisches Wörterbuch der Rhetorik 6 (2003), 682-686.
(H.-O. S.)